Zähl Pixel
Justiz

TErstochene Frau in Apensen: Jetzt spricht der mutmaßliche Mörder vor Gericht

Der Prozess vor dem Landgericht Stade um die am 19. Dezember 2025 erstochene Frau in Apensen nähert sich dem Ende.

Der Prozess vor dem Landgericht Stade um die am 19. Dezember 2025 erstochene Frau in Apensen nähert sich dem Ende. Foto: Vasel

Der Prozess vor dem Landgericht Stade dauert länger als vorgesehen. Der Angeklagte äußert sich überraschend mehr als eine Stunde zu seiner Person.

author
Von Thomas Sulzyc
27.08.2026, 05:35 Uhr

Apensen. Vor dem Landgericht Stade ist der Prozess um die erstochene Frau in Apensen fortgesetzt worden. Anders als erwartet, kam es am Dienstagnachmittag aber noch nicht zu den Plädoyers.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten (57) vor, am 19. Dezember 2025 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau (40) in Apensen mit einem Messer getötet zu haben. Die Tötung hat der Ehemann inzwischen zugegeben. Den Mordvorwurf, also geplant und heimtückisch gehandelt zu haben, weist er aber zurück.

Mit drei zusätzlichen Anträgen zur Beweisaufnahme beschäftigt sich die Kammer zunächst an diesem Verhandlungstag. Die Strafverteidiger des Angeklagten beantragen, Sachverständige zu beauftragen. Ihrer Meinung nach würden die Experten zum Beispiel beweisen, dass Zeugen Schreie und Schritte während und nach der Auseinandersetzung gar nicht hätten hören können.

Situation zur Tatzeit lässt sich nicht rekonstruieren

Die Kammer lehnt die drei Anträge ab - nach jeweils langen Beratungszeiten von bis zu 55 Minuten. Begründung: Niemand wisse, wie laut die Auseinandersetzung und wie laut der Verkehrslärm von der Straße zur Tatzeit gewesen seien. Deshalb lasse sich die Situation nicht rekonstruieren.

Am Nachmittag darf sich der Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern. In Strafverfahren ist üblich, dass das Gericht zum Beispiel nach familiären Problemen fragt. Diese Umstände können die Strafe mildern.

Überraschend lange spricht der Angeklagte über sich - deutlich mehr als eine Stunde lang. Eine Dolmetscherin übersetzt aus dem Russischen ins Deutsche. Der Angeklagte besitzt die aserbaidschanische und ukrainische Staatsbürgerschaft.

So lebte der Angeklagte in der Ukraine

Mehrmals dankt der Angeklagte Deutschland, ihn und seine Familie nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 aufgenommen zu haben. In der Ukraine habe seine Familie „gut“ gelebt. Er habe ein Haus gebaut und mit seinem Bruder ein Unternehmen geführt, das international mit Werkzeugen handelt. Als russische Bomben in seinem Dorf einschlugen, sei die Familie geflüchtet.

In der Ukraine habe er sich ehrenamtlich in leitender Funktion in einer nicht-staatlichen Organisation für aserbaidschanische Landsleute engagiert. Eine Kita und ein Heim für behinderte Kinder habe die Organisation gebaut. In Deutschland habe sich seine Frau von ihm entfremdet, wollte die Scheidung. Ihre Mutter und ihre Tante hätten sie seiner Meinung nach dazu angestiftet.

Wann wird das Urteil verkündet?

Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Der Prozess vor der 4. Schwurgerichtskammer geht am Donnerstag, 27. August, 9.30 Uhr, mit den Plädoyers weiter. An diesem Tag sollte ursprünglich das Urteil verkündet werden. Neuer voraussichtlicher Termin dafür ist Donnerstag, 3. September - das ist aber noch nicht ganz sicher.

Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel