TGas-Alarm bei Bauarbeiten in Buxtehude
Einsatzkräfte von Zug I der Buxtehuder Feuerwehr haben die Baustelle abgesperrt. Foto: Wisser
Am Mittwoch ist eine Gasleitung in Dammhausen beschädigt worden. Zeitweise war die Dammhauser Straße voll gesperrt.
Buxtehude. An der Dammhauser Straße in Buxtehude werden aktuell Häuser neu gebaut. Im Zuge der Bauarbeiten hat am Mittwochmorgen ein Baggerfahrer eine Gasleitung beschädigt.
Zug I der Buxtehuder Feuerwehr wurde um 10.37 Uhr alarmiert. Als die ersten Einsatzkräfte bei der Baustelle eintrafen, zeichnete sich ein größerer Schaden ab. Zug II und die Ortswehr Dammhausen wurden nachalarmiert. Die Dammhauser Straße/Westmoor wurde großräumig gesperrt, mittlerweile ist die Sperrung aufgehoben.
Auch Mitarbeiter der Buxtehuder Stadtwerke rückten an und unterbrachen die Gaszufuhr komplett.
Gas-Alarm vermeiden: Wie finde ich heraus, wo welche Leitungen liegen?
Eigentümer und Bauherren sind verpflichtet, sich vor Beginn der Erdarbeiten über die Lage der Leitungen zu informieren. Hierfür kann man zum Beispiel den örtlichen Netzbetreiber anfragen oder über ein Online-Leitungsauskunftsportal gehen wie die Bund-Länder-Initiative Leitungsauskunft (BIL). Dort erhält man kostenfrei, wie es auf der Internetseite heißt, eine Übersicht zu Ansprechpartnern und Notfallrufnummern.
Doch Vorsicht: Alte Leitungskarten sind nicht immer präzise. „Die tatsächliche Tiefe oder Lage kann abweichen, besonders bei Leitungen, die älter als 50 Jahre sind“, warnt Netze BW.
Was gilt es bei Arbeiten in der Nähe von Leitungen zu beachten?
Wer im Schutzbereich von Leitungen (Gas, Strom, Wasser, Telekommunikation) arbeitet, muss äußerste Vorsicht walten lassen. Hier dürfen den Angaben nach keine schweren Baumaschinen eingesetzt werden. Stattdessen soll Erde mit Handwerkzeugen wie Spaten, Schaufel oder Spitzhacke entfernt werden. Wenn Leitungen freigelegt werden, sollten Sie zudem den Netzbetreiber beziehungsweise das Versorgungsunternehmen informieren. Bei Hochspannungs- oder Hochdruckleitungen gelten auch Fristen, außerdem sind Genehmigungen nötig.
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Was tun, wenn doch etwas passiert?
Werden unterirdische Leitungen unbeabsichtigt beschädigt, sollte man die Arbeiten sofort einstellen. Hilfreich ist es, den Bereich abzusperren und unverzüglich den zuständigen Netzbetreiber zu verständigen. Auch Feuerwehr und Polizei müssen unter Umständen informiert werden.
Welche Folgen drohen?
Wer eine Leitung beschädigt, haftet in der Regel für die Reparaturkosten und Folgeschäden wie den Ausfall der Versorgung für Anwohner. Bei klassischen Schäden an Hausanschlusskabeln - etwa durch einen Minibagger verursacht - bewegen sich die durchschnittlichen Reparaturkosten laut Netze BW meist im mittleren bis oberen vierstelligen Bereich. Werden hingegen größere Kabel beschädigt, können sie rasch auf einen unteren fünfstelligen Betrag steigen. „Viele Versicherungen setzen für die Schadensregulierung voraus, dass bei Tiefbauarbeiten vorab eine Kabel- und Leitungsauskunft eingeholt wird.“ (fe/mit dpa)
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