TGetötete Frau in Apensen: Experte berichtet grausame Details
Kriminaltechniker der Polizeiinspektion Stade sichern am Tatort in Apensen Spuren. Im Hausflur ist am 19. Dezember 2025 eine Frau erstochen worden. Foto: Vasel
Schwer zu ertragende Fotos im Landgericht Stade: Ein Rechtsmediziner präsentiert den Obduktionsbericht und gibt Hinweise zur möglichen Tatwaffe.
Apensen. Vor dem Landgericht Stade ist der Prozess um die erstochene Frau in Apensen fortgesetzt worden.
An zweiten Verhandlungstag steht der Obduktionsbericht im Mittelpunkt. „Bilder, die mindestens einen stabilen Magen verlangen“, kündigt die Vorsitzende Richterin an.
Richterin warnt Besucher vor belastenden Bildern
Fotos von der medizinischen Untersuchung der Getöteten würden auf den zwei Bildschirmen im Gerichtssaal zu sehen sein. „Überlegen Sie, ob Sie im Saal bleiben“, warnt die Vorsitzende Richterin die anwesenden Besucher. Aber alle Besucher und Besucherinnen verharren auf ihren Plätzen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten (57) vor, am 19. Dezember 2025 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau (40) in Apensen mit einem Messer getötet zu haben.
T Prozess um getötete Frau aus Apensen: So gibt sich der Angeklagte
Prof. Dr. Jan Sperhake vom Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Eppendorf hat den Leichnam federführend obduziert. Anhand von mehr als 50 Bildern schildert er das Verletzungsmuster. Das Gericht erhofft sich davon Hinweise auf den Tathergang. Der Angeklagte schweigt bisher.
Insgesamt 15 Verletzungen haben die Rechtsmediziner festgestellt - Stiche und Schnitte. „Bemerkenswert blass“ sei der 1,63 Meter große Leichnam gewesen, sagt Jan Sperhake. Das spreche für großen Blutverlust. Die Todesursache: „Kreislaufschock durch hohen Blutverlust.“
So reagiert der Angeklagte auf die Obduktionsbilder
Während der Rechtsmediziner wissenschaftlich diskret die grausamen Details schildert, blickt der Angeklagte meist mit gesenktem Kopf auf die Tischplatte. Nur gelegentlich wirft er einen kurzen Blick auf eines der mehr als 50 Obduktionsfotos.
Von zwei Stichen in den Rücken ist die Rede, einem Oberlippendurchstich, fünf Verletzungen an Unterarmen und Händen. Viele Abwehrverletzungen seien dabei. Grausame Details, die der Rechtsmediziner als „dynamisches Tatgeschehen“ bezeichnet.
Anhand des Verletzungsmusters lasse sich der Tathergang nicht rekonstruieren. Bei Messerstichen sei es schwierig, Positionen der Beteiligten zu ermitteln, erklärt der Rechtsmediziner. Was er sagen könne: „Das Verletzungsmuster ist das Ergebnis eines Handgemenges mit einem Messer.“
Das sagt der Experte zur möglichen Tatwaffe
Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Die Vorsitzende Richterin fragt den Rechtsmediziner, um was es sich gehandelt haben könnte. Der Sachverständige geht von einem Messer aus: die Klinge mindestens 10 Zentimeter lang, vielleicht bis zu 13 Zentimeter lang. Vermutlich 2,5 Zentimeter sei die Klinge breit gewesen.
Ein Messer ohne auffällige Merkmale sei das. „Das werden viele Menschen in der Küche haben“, sagt Sperhake.
Ob messerähnliche Werkzeuge als Tatwaffe infrage kämen, will einer der beiden Strafverteidiger des Angeklagten wissen. Eine Schere, ein Schraubenzieher oder ein Cuttermesser? Der Sachverständige schließt das aus: Die Verletzungen sähen anders aus.
Diese Kraft musste der Täter aufwenden
Welcher Kraftaufwand erforderlich sei, um dem Opfer derartige Verletzungen zuzufügen, will die Vorsitzende Richterin wissen. „Man muss mit Schwung zustechen“, antwortet der Experte. Bei einer Fortbildung habe ein Biomechaniker den Rechtsmedizinern zu Messerangriffen gesagt: Am Ende komme es auf die Entschlossenheit an.
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Beim nächsten Verhandlungstermin am Montag, 29. Juni, 9.30 Uhr, werden Töchter der Getöteten aussagen.
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