TNach CDU-Protest: Kreiswahlleiter kippt Plakat-Begrenzung im Alten Land

Blick auf ein Wahlplakat von Vanessa Zobel (CDU). Foto: Vasel
Die Samtgemeinde Lühe wollte die Anzahl der Plakate pro Partei begrenzen und muss jetzt zurückrudern. Das sind die Gründe.
Steinkirchen. Die Samtgemeinde Lühe wollte - mit Blick auf die Kulturlandschaft Altes Land - verhindern, dass die Laternen voller Plakate hängen. Das Alte Land sollte nicht durch Wildwuchs verschandelt werden, einzelne Parteien sollten nicht die Region mit Wahlwerbung fluten. Gleichzeitig sollte mit einer Begrenzung auf maximal 30 Plakate pro Partei der Gleichheitsgrundsatz gewahrt werden.
„Alle Parteien hätten so die gleichen Chancen“, sagt Ordnungsamtsleiterin Nele Dehmel mit Blick auf die Vorgaben aus der Verwaltung. Diese beruhten auf dem mehrheitlichen Wunsch der Politik.

Blick auf ein Wahlplakat von Vanessa Zobel (CDU). Foto: Vasel
„Wir waren von Anfang an der Meinung, dass dieses dem Recht auf freie Wahlwerbung widerspricht“, sagt der Vorsitzende des CDU-Ortsverbands Lühe, Gerd Dehmel, dem TAGEBLATT. Daher schalteten die Christdemokraten den Landkreis Stade ein.
Grundgesetz schützt Wahlwerbung der Parteien
Der Erste Kreisrat Thorsten Heinze, zugleich Kreiswahlleiter, schlug sich auf die Seite der CDU. Er verweist unter anderem auf Grundgesetz und Rechtsprechung. Laut der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags gibt es hohe Hürden. Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit, heißt es in Artikel 21 des Grundgesetzes. Damit haben sie wie die Meinungsfreiheit einen Verfassungsrang. Einschränkungen, von der Anzahl der Wahlplakate bis zu den Orten der Aufstellung, sind deshalb enge Grenzen gesetzt.

Auch Kanzler Olaf Scholz (SPD) ist präsent. Foto: Vasel
So darf es bauordnungs-, straßen- und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften geben. Diese müssen allerdings „ganz überwiegend auf gefahrenabwehrrechtlichen Gründen“ beruhen. Wahlplakate dürfen nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen - etwa, wenn die Sicht auf eine gefährliche Kreuzung oder eine Ampelanlage versperrt wird. Kurzum: Es gibt enge Voraussetzungen für Beschränkungen oder Verbote.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Sondernutzungsgebühr denkbar. Das gilt auch für wahlplakatfreie Zonen in historischen Altstadtkernen. Das wäre in den langgezogenen Altländer Deich- oder Straßen-Hufendörfern schwierig. Dafür müsste es eine Satzung geben, die es vor Ort nicht gibt. Die Samtgemeinde Lühe wird die Begrenzung laut Nele Dehmel zurücknehmen - auch, um Wahlanfechtungen zu verhindern.