TNeues Baugebiet in Apensen: Gewerbegebäude als Lärmschutz
Firma Pickenpack (links) an der Ruschwedeler Straße und rechts die Fläche für das geplante Neubaugebiet. Foto: Laudie
Wohnen, Supermarkt und Gewerbe - ein größeres Neubaugebiet ist in Apensen geplant. Das hat für die Gemeinde gleich mehrere Vorteile.
Apensen. In Apensen ist ein Neubaugebiet geplant. Die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen Stader Straße und Ruschwedeler Straße soll mit Wohngebäuden, Supermarkt und Gewerbe bebaut werden. „Es handelt sich laut Flächennutzungsplan um ein gemischtes Gebiet, das als urbanes Gebiet ausgewiesen werden soll“, erläutert Apensens Bauamtsmitarbeiterin Charlotte Richter. Wohnen, Gewerbe und soziale Zwecke, etwa für Sport und Kultur, seien das Ziel. „Wir brauchen in Apensen vor allem kleinere Wohneinheiten“, betont die Bauamtsmitarbeiterin.
Charlotte Richter - nach Kündigung der Leiterin wieder allein in Apensens Bauamt. Foto: Laudien
Die Änderung des Bebauungsplanes wurde vom Gemeinderat beschlossen. Mit dem Vorhaben werden gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen:
- 1. Bebauung als Lärmschutz.
- 2. Durch Einbeziehung des Baugebietes Am kleinen Moor werden dortige Grundstücke legalisiert.
- 3. Durch Einbeziehung der Grundstücke der Freien Waldorfschule Apensen an der Straße Auf dem Brink wird die Erweiterung mit einem Waldorfkindergarten möglich.
Der städtebauliche Entwurf sieht aktuell 130 Wohneinheiten vor, darunter hauptsächlich Mehrfamilienhäuser sowie einige Einfamilien- und Doppelhäuser. Insgesamt sind 80 Prozent der Fläche für die Wohnbebauung vorgesehen, 10 Prozent für soziale und gewerbliche Zwecke wie etwa Büros ohne nächtliche Aktivitäten.
Welche Bauten genau geplant sind, soll noch abgestimmt werden, so Richter. „Wir sind noch ganz am Anfang.“ Laut Entwurf ist außerdem ein Kinderspielplatz vorgesehen sowie Fußwege am Südrand und entlang einer Lärmschutzwand. Eine Pkw-Durchfahrt zu der Straße Auf dem Brink, wo sich die Freie Waldorfschule Apensen befindet, ist nicht geplant.
Lidl-Markt im Neubaugebiet
Fest steht bereits, dass es einen Nahversorger geben soll. Die Firma Lidl hat ihr Interesse bekundet. Ein Verkehrsgutachten habe ergeben, dass für das zu erwartende Verkehrsaufkommen durch einen Nahversorger eine Linksabbiegerspur von der Stader Straße oder eine Zuwegung vom Gräfenweg nicht notwendig sind, so Richter.
Ein Stadtplaner des Hamburger Unternehmens WRS Architekten und Stadtplaner sowie Mitarbeiter des TÜV Nord haben städtebauliche und lärmschutztechnische Aspekte kürzlich in einer Ratssitzung erläutert. Das Lärmschutzgutachten zeigt, wie die Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. Zu den Voraussetzungen gehören ein ausreichender Abstand durch Grünflächen und Fußwege zwischen Wohnbebauung und Lärmquelle sowie eine Lärmabschirmung durch Gewerbegebäude und Lärmschutzwand. „Diese Lärmschutzwand könnte durch Kombination mit Gewerbegebäuden in der Höhe gestaffelt werden“, so die Bauamtsmitarbeiterin.
Vorkehrungen als Lärmschutz
Hintergrund: Das geplante Baugebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Betriebsgelände des Fruchtgroßhandels Pickenpack an der Ruschwedeler Straße. Die Gemeinde Apensen hat bereits im Jahr 1999 den Bebauungsplan „Auf dem Brink / K49“ aufgestellt, der im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens ein Jahr später aufgrund von Lärmschutzbedenken durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht für nichtig erklärt wurde.

Bis heute nicht legalisiert: Häuser an der Straße Am kleinen Moor. Foto: Laudien
Seither werden die Wohnbauten der Straße Am kleinen Moor lediglich durch die Untere Bauaufsichtsbehörde geduldet. Wegen mangelnden Schallschutzes wurde seinerzeit ein Baustopp für das kleine Baugebiet verhängt.
Legalisierung der Grundstücke Am kleinen Moor
Als zwölf Jahre später alle Rahmenbedingungen für eine nachträgliche Legalisierung geschaffen worden waren, platzte diese erneut: Die Firma Pickenpack hatte mittlerweile ihre Flächen durch den Bau einer Halle verändert und der TÜV Hamburg erstellte ein neues Schallschutzgutachten. Damals ergab die Messung, dass bei der Kühlung der Lkw mit Dieselaggregaten ein zu hoher Tiefenfrequenzschall entsteht, der den geplanten Schallschutzwall durchdringen würde.
Bei der erneuten Messung ergaben sich jetzt reduzierte Werte. Dennoch müssen Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte vorgenommen werden. Daher soll eine Lärmabschirmung durch Abstände, Gebäude und eine Lärmschutzwand erfolgen.
Ob Apensen auch mit der Infrastruktur für den Zuwachs durch das Neubaugebiet gewappnet ist, wird sich zeigen. „Momentan sind wir bei Kita-Plätzen gut aufgestellt. Eine Sozialprognose, die von den Ratsmitgliedern gewünscht wurde, wird Aufschluss darüber geben“, so Richter.

Die Fläche für das geplante Neubaugebiet - im Hintergrund der Kirchturm von Apensen. Foto: Laudien
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