TReaktionen auf die unrechtmäßige Krippensatzung der Samtgemeinde Lühe
Blick auf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Die Samtgemeinde Lühe steht nach dem Richterspruch von Leipzig zur illegalen Krippensatzung vor Problemen. Doch es gibt erste Ideen.
Steinkirchen. „Wir werden das Gespräch mit DRK, Kirche und Awo suchen“, sagte Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke mit Verweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig. Die Richter hatten am Donnerstag die Krippen-Satzung der Samtgemeinde Lühe gekippt. Nach Auffassung des Gerichts dürfen die Kommunen die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten freier Träger wie Awo, DRK sowie Kirche „mangels gesetzlicher Ermächtigung“ durch das Land nicht unmittelbar mit einer kommunalen Satzung festlegen. Die Samtgemeinde betreibt keine eigenen Kitas.
Die Kinderbetreuung ist eigentlich Sache des Landkreises Stade. Dieser hat diese Aufgabe über Verträge an die Kommunen abgetreten. Die Altländer bedienen sich freier Träger und gleichen deren Defizit aus. Dieses liegt aktuell bei 4,2 Millionen Euro. Die Eltern der Hort- und Krippenkinder tragen ein Drittel der Kosten.
Rechtsprechung
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Angedacht sei jetzt, eine Anregung des Bundesverwaltungsgerichts zu prüfen. Der Ansatz: Über sogenannte öffentlich-rechtliche Verträge mit den freien Trägern könne dennoch Einfluss auf die Beitragsregelung und die -höhe genommen werden. Die Eltern haben privatrechtliche Verträge mit den Trägern.
Verweis auf die fundierte Kostenkalkulation durch die Kämmerei
Im Gegensatz zu Kläger-Anwältin Angela Heinssen sieht Gerke mit Verweis auf den TAGEBLATT-Bericht von Freitag kaum Chancen, dass Eltern, unter Verweis auf die seit dem Jahr 2018 unwirksame Satzung, zivilrechtlich ihr Geld zurückfordern könnten. Verwaltungsvize Tim Siol verweist auf die fundierte Kostenkalkulation durch die Kämmerei und die Träger sowie das Defizit.
Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke appelliert an das Land Niedersachsen, die Grundlage für eine Satzung zu schaffen - auch, um einheitliche Beiträge in der Samtgemeinde Lühe für Krippen-Kinder und die nicht durch die Beitragsfreiheit für die Kindergartenkinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres gedeckten Randzeiten zu gewährleisten. Wenn das Urteil schriftlich vorliegt, sollen Vorschläge für die Politik mit Fachanwalt Dr. Rudolf Kiesewetter erarbeitet werden.
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Blick auf die Kita in Hollern. Foto: Vasel