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Vorfahrt missachtet: Pkw stoßen in Wischhafen zusammen

Auf der Kreuzung Stader Straße/Glückstäder Straße kam es zu einem Unfall.

Auf der Kreuzung Stader Straße/Glückstäder Straße kam es zu einem Unfall. Foto: Feuerwehr

Die Feuerwehr Wischhafen muss am Freitagnachmittag ausrücken. Nach einem Unfall wird die Kreuzung Stader Straße/Glückstäder Straße zeitweise gesperrt.

Von Redaktion Freitag, 16.05.2025, 18:09 Uhr

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Wischhafen. Der Unfall hat sich am Freitagnachmittag (16. Mai 2025) gegen 14.30 ereignet, teilt der Pressesprecher der Feuerwehr Nordkehdingen, Egon Viehmann, mit.

Auf der Kreuzung Stader Straße/Glückstäder Straße habe ein Autofahrer beim Linksabbiegen den entgegenkommenden, vorfahrsberechtigen Pkw übersehen. „Es kam zu einem Zusammenstoß mitten auf der Kreuzung“, berichtet Viehmann.

Feuerwehrleute befreien Verletzte aus Pkw

Da zwei verletzte Personen und auslaufenden Betriebsstoffe gemeldet wurden, sei auch die Stützpunktwehr Wischhafen von der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle alarmiert worden.

Die Unfallopfer seien bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte von nachfolgenden Autofahrern betreut worden. „Die Feuerwehrkräfte befreite die beiden Fahrer aus ihren Fahrzeugen“, sagt der Feuerwehrsprecher. Die ebenfalls alarmierten DRK-Rettungskräfte aus Freiburg und Drochtersen übernahmen die weitere Betreuung der verunfallten Fahrer und brachte diese ins Elbe Klinikum Stade.

Hauptstraße teilweise gesperrt

Zur Unfallaufnahme war auch die Polizei Drochtersen

vor Ort. „Es kam zu leichten Behinderungen auf der Hauptstraße, da der Verkehr nur einspurig an der Unfallstelle vorbeigeführt wurde“, sagt der Feuerwehrsprecher. Nach einer Stunde wurde die Straße wieder freigegeben und die 15 Kräfte der Stützpunktwehr Wischhafen konnten die Einsatzstelle verlassen.

Unklarer Unfallhergang: Wann muss die Versicherung zahlen?

Auch wenn der ganz genaue Hergang eines Unfalls unklar bleibt, haben Kaskoversicherte Anspruch auf Leistung. Es reicht aus, wenn die Schäden typisch für einen Unfall sind und der Versicherer den Vorwurf der Manipulation nicht beweisen kann.

Das zeigt zumindest der Fall, über den das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe zu entscheiden hatte. (AZ: 12 U 12/24) Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert darüber.

Ablauf des Unfalls bleibt unklar - es ging vor Gericht

Der Fall: Eine Frau gab an, ihr Auto sei mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen und beschädigt worden. Allerdings ließ sich der exakte Ablauf des Unfalls nicht ohne Zweifel aufklären. Darum weigerte sich die Versicherung, zu zahlen. Begründung: Möglicherweise läge ein manipulierter Unfall vor. Die Sache mussten Gerichte klären.

Vor dem OLG Karlsruhe bekam die Klägerin recht. Die Schäden am Auto konnten - nach Art und Beschaffenheit - nur durch einen Unfall entstanden sein. Der Unfall selbst war damit nicht strittig. Da die Versicherung ihren Vorwurf der Manipulation nicht beweisen konnte, reichte das dem Gericht, sie zur Zahlung zu verdonnern.

Versicherer muss Manipulation belegen

Die Verkehrsrechtsfachleute des Anwaltvereins heben als Fazit hervor, dass Kaskoversicherte nicht in jedem Fall den detaillierten Unfallhergang beweisen müssen, um Leistungen der Kasko zu erhalten: „Es genügt, wenn die Schäden typischerweise auf einen Unfall zurückzuführen sind und der Versicherer den Verdacht der Manipulation nicht belegen kann.“ (set/dpa)

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