Zähl Pixel
Öffnungszeiten

TWas sich in Apensens Kitas künftig ändert

Auch die Kita Beckdorf gehört zu den Einrichtungen, die von den Neuregelungen betroffen sind.

Auch die Kita Beckdorf gehört zu den Einrichtungen, die von den Neuregelungen betroffen sind. Foto: Susanne Laudien

Kita-Beiträge waren in der Samtgemeinde Apensen schon mehrfach Thema. Nun soll es für Eltern eine Neuregelung geben, aber auch geänderte Öffnungszeiten. Wie diese aussehen sollen.

Von Susanne Laudien Donnerstag, 19.10.2023, 12:58 Uhr

Apensen. Im Sozialausschuss für Jugend, Senioren, Sport und Kultur der Samtgemeinde Apensen gab es im Hinblick auf den Haushalt 2024 Vorberatungen zu den Kita-Beiträgen. Andreas Steltenpohl (CDU) hatte bereits zuvor den Wunsch nach Belastung von Eltern mit höheren Einkommen geäußert, Andy Knuth (UWA) nach Entlastung für Geringverdiener. Beiden Politikern geht es um eine gerechtere Gestaltung: Wer mehr verdient, kann auch mehr zahlen.

Die Verwaltung hat daraufhin eine Gebührentabelle zur Heranziehung der Eltern für die Kosten der Kinderbetreuung ausgearbeitet. Sie betrifft in der Samtgemeinde Apensen die Einrichtungen „Arche Noah“, „Die Weltentdecker“, „Die Freunde“, den Hort „Die großen Freunde“ sowie die Kita Beckdorf inklusive ihrer Krippenaußenstelle. Für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung bleibt die Betreuung für die gesetzliche Betreuungszeit von acht Stunden täglich weiterhin kostenfrei.

Weitere Betreuungszeiten sind jedoch kostenpflichtig und sollen künftig nach dem Jahreseinkommen berechnet werden. Dies betrifft vor allem Randzeiten, Hort- und Krippenplätze. Die erste Planung sieht hierfür teils höhere Kosten vor - auch in niedrigeren Einkommensbereichen. Ob die Neuberechnung wirklich gerechter ist, wurde im Sozialausschuss diskutiert. Vergleichszahlen aus Nachbarkommunen seien notwendig, bevor eine Empfehlung ausgesprochen werden kann, war die einhellige Meinung der anwesenden Ausschussmitglieder.

Eltern sollen Nachweise für Betreuungszeit einreichen

Weiteres Sitzungs-Thema war die Änderung der Benutzungssatzung für Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Apensen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Sie sieht vor, dass künftig bei Anmeldung von Betreuungszeiten über vier Stunden pro Tag hinaus ein Nachweis über den tatsächlichen Bedarf für beide Elternteile einzureichen ist.

Die Betreuungszeit soll in den Ganztagsgruppen künftig von 8 bis 15 Uhr sein, der Spätdienst von 15 bis 16 Uhr sowie von 16 bis 17 Uhr, wenn hier ausreichend Personal vorhanden ist. Gleiches gilt für den Spätdienst in der Krippe. Beim Hort wird der Frühdienst von 7 bis 8 Uhr ebenfalls um den Zusatz „wenn ausreichend Personal vorhanden ist“ ergänzt.

Schließung an einem weiteren Brückentag

Neben der dreiwöchigen Schließung in den Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr sollen Kitas und Hort künftig auch am Brückentag nach Himmelfahrt geschlossen bleiben. Bei dringendem Bedarf wird die Betreuung in einer Notgruppe oder einer anderen Kindertagesstätte für die erste Sommerferienwoche der Schließzeit sichergestellt. Der Bedarf ist durch den Arbeitgeber der Sorgeberechtigten zu bescheinigen.

Ein weiterer Brückentag, an dem die Einrichtungen geschlossen sind, kann flexibel bestimmt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Kita-Beirat. Darüber hinaus sind die Leitungen der Einrichtungen berechtigt, an sechs Betreuungstagen jährlich außerhalb der Sommerferien zu schließen, etwa für Weiterbildungen.

Erfreulich für Sozialpädagogische Assistentinnen und -Assistenten in Apensens Kindertagesstätten: Für sie ist eine Gehaltserhöhung von Stufe S 3 nach S 4 geplant. Dieses würde für die Mitarbeiter rund 200 Euro monatlich mehr Geld bedeuten. Die Tarife in Nachbarkommunen wie Stade, Harsefeld und Buxtehude sind hier bislang unterschiedlich. Apensens Ausschussmitglieder befürworteten eine Erhöhung. Zum einen als Angleich an das Gehalt der Erzieher aufgrund nahezu gleicher Tätigkeit, aber auch im Hinblick auf den aktuellen Fachkräftemangel, um beim Wettbewerb am Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber zu bestehen.

Weitere Themen

Weitere Artikel