Wischhafener ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt

Gleich doppelt ist ein Wischhafener der Polizei im Kreis Cuxhaven ins Netz gegangen (Symbolbild). Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Mittwoch und in der Nacht zu Donnerstag hat die Polizei im Kreis Cuxhaven vermehrt Autofahrer kontrolliert. Wenig Einsicht zeigte ein Wischhafener - er wurde gleich doppelt erwischt.
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Schiffdorf. Am gestrigen Mittwoch (18.12.2024) und in der Nacht zum heutigen Donnerstag haben Beamte der Polizeiinspektion Cuxhaven mehrere Verkehrsteilnehmer ohne Fahrerlaubnis kontrolliert.
Polizei beschlagnahmt Autoschlüssel
Gegen 14.55 Uhr wurde ein 57-jähriger Autofahrer aus Wischhafen auf der Straße Schüttdamm in Osten überprüft. „Er war bereits am Dienstag in eine Verkehrskontrolle geraten“, teilt der Sprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven, Stephan Hertz, mit. Dem Mann wurde erneut die Weiterfahrt untersagt. „Um weitere Fahrten zu verhindern, wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt“.
Ladung nicht gesichert
Gegen 22.25 Uhr wurde ein 30-jähriger Mann aus Ausacker (Schleswig-Holstein) mit einem Klein-LKW auf der L135 im Bereich Hagen kontrolliert. „Er war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse C1“, so Stephan Hertz. Des Weiteren war seine Ladung, unter der sich auch Gefahrgut befand, nicht gesichert. Zur Verhinderung der Weiterfahrt wurden ebenfalls die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Gegen 1:25 Uhr am heutigen Donnerstag wurde ein 25-jähriger Bremerhavener mit seinem Kleinkraftrad (Roller) auf der Bohlenstraße in Schiffdorf kontrolliert. Er konnte vor Ort lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorzeigen, obwohl die Fahrerlaubnisklasse AM notwendig gewesen wäre.
Strafverfahren eingeleitet
„Alle Fahrzeugführer und die -halter müssen mit entsprechenden Strafverfahren rechnen“ so der Cuxhavener Polizeisprecher. Jeder Fahrzeughalter sei dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass unberechtigte Personen keinen Zugriff auf das Fahrzeug haben. Wenn ein Fahrzeug verliehen oder zum Beispiel innerhalb eines Betriebes an einen Mitarbeitenden übergeben wird, seien die Fahrzeughalter dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob der Nutzer des Fahrzeugs die erforderliche Fahrerlaubnisklasse besitzen. (pm/set)