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Kinderbetreuung

TZahlungsbescheide für Kita-Gebühren in Apensen: Eltern weiterhin verärgert

Auch Eltern, deren Kinder in der Beckdorfer Kita „Die Schatzkiste“ betreut werden, sind von den Zahlungsaufforderungen betroffen.

Auch Eltern, deren Kinder in der Beckdorfer Kita „Die Schatzkiste“ betreut werden, sind von den Zahlungsaufforderungen betroffen. Foto: Laudien

Die Zahlungsbescheide für nachträglich erhobene Kita-Gebühren waren für viele Eltern in der Samtgemeinde Apensen ein Schock. Was sagt die Politik? Und wie ist der Stand?

Von Susanne Laudien Freitag, 30.01.2026, 14:50 Uhr

Apensen. Dass Eltern der Samtgemeinde Apensen Kita-Gebühren nachzahlen sollen, schlägt weiterhin hohe Wellen. Einige Mitglieder des Samtgemeinderates haben inzwischen Akten eingesehen. „Daraus resultiert wohl auch die Information der Gemeinde, dass es derzeit keine weiteren Mahnungen geben wird, bis der Sachverhalt endgültig geklärt ist“, vermutet eine der betroffenen Mütter.

Alle Eltern wurden inzwischen von der Verwaltung erneut angeschrieben. Inhalt: Sie können innerhalb von vier Wochen zu einem Gespräch mit den zuständigen Verwaltungs-Sachbearbeiterinnen kommen, um sich die vorhandenen Unterlagen anzusehen und gegebenenfalls gemeinsam eine Lösung zu finden.

Nachzahlungen für 2020 sollten innerhalb von 14 Tagen erfolgen

Wie berichtet, waren kurz vor Weihnachten die Zahlungsbescheide für Kita-Gebühren ab 2020 für viele Eltern in der Samtgemeinde Apensen ein regelrechter Schock. Einige der Eltern von Kindern in Kindergärten oder Krippen in Apensen, Beckdorf und Sauensiek sollten innerhalb von 14 Tagen teils hohe Summen für Betreuung, Notbetreuung oder auch Verpflegung ihrer Kinder ab 2020 während der Corona-Zeit nachzahlen.

Die Bescheide waren für die Eltern teils nicht nachvollziehbar. Um sich Klarheit zu verschaffen, wandten sich die Eltern an Apensens Verwaltung, die jedoch nicht erreichbar war. Einige Eltern reichten daraufhin Klage ein. Es gab eine Elternversammlung, Ratspolitiker schalteten sich ein, um Akteneinsicht zu nehmen. Inzwischen wurden die Eltern vom Gericht aufgefordert, ihre Klage zu begründen.

Klärung ist nicht im nächsten halben Jahr zu erwarten

In der Sitzung des Samtgemeinderates am Mittwoch fragte Ratsmitglied Sören Wallin (IGB) nach dem aktuellen Sachstand. „Einige Sachverhalte konnten geklärt werden, einige Termine mit Eltern stehen aber noch aus“, sagte Samtgemeindebürgermeisterin Petra Beckmann-Frelock. „Die gesetzte Frist läuft bei vielen Eltern aus. Kann man diese noch verlängern und gibt es ein Entgegenkommen seitens der Verwaltung?“, fragte Wallin.

„Einige Eltern haben ihre Klage nach einem Gespräch mit der Verwaltung bereits zurückgezogen, andere nicht. Die Eltern argumentieren unterschiedlich, berufen sich auf eine Zusage zur stundengenauen Berechnung. Dazu müssen wir jeweils Stellungnahmen schreiben“, so Beckmann-Frelock.

CDU-Fraktionschef Rolf Suhr fragte daraufhin: „Warten wir jetzt auf das Urteil vom Gericht oder beharren wir auf den Gebühren, die gefordert wurden - und wann ist mit einer Klärung der Angelegenheit zu rechnen?“ Antwort von der Verwaltungs-Chefin: „Nicht im nächsten halben Jahr.“

Wurden die Bescheide fristgerecht zugestellt?

Laut Aussage der Eltern wurde während der Coronazeit nach Regelbetrieb abgerechnet, obwohl es viele Tage keine Betreuungsmöglichkeit gab. Offen ist auch, ob die Bescheide außerhalb der Frist zugestellt wurden.

„Leider sind die Auskunftsmöglichkeiten der Sachbearbeiterinnen weiterhin begrenzt, da die Samtgemeindebürgermeisterin zeitweise nicht im Rathaus anwesend ist, sie aber alles genehmigen muss, was an Infos raus geht“, schildert eine der Mütter ihre Erfahrung. „Das Entgegenkommen, das Frau Beckmann-Frelock immer sehr betont, ist für uns noch nicht ersichtlich. Wir hoffen auf weitere Informationen durch die Gespräche im Rathaus. Viele Eltern wollen aber an ihrer Klage weiterhin festhalten.“

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