T100.000 Euro für Heizplan: Das bedeutet es für Ihre Heizung
Wärmeplanung: Blick in die Fernwärmeverteilerstation eines Heizkraftwerks. Foto: Marijan Murat/dpa
Die Klimaschutzregion Altes Land und Horneburg hat mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Sie wollen einen Impuls für klimafreundliches Heizen setzen - mit den Bürgern.
Horneburg. Da kleine Kommunen laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) ihre Wärmepläne bis Mitte 2028 veröffentlichen müssen, nutzen die Gemeinde Jork sowie die Samtgemeinden Lühe und Horneburg die Chance, sich frühzeitig aufzustellen.
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„Im Zentrum der Wärmeplanung steht die Frage, welche Versorgungsformen in den verschiedenen Gemeinden und Ortsteilen sinnvoll und zukunftstauglich sind“, sagt Klimaschutzmanagerin Judith Sievers.
Dafür wird das Gebiet der Klimaschutzregion Altes Land in Teilgebiete gegliedert. Für jedes dieser Gebiete werde untersucht, ob etwa der Aufbau oder Ausbau von Wärmenetzen sinnvoll ist, erneuerbare Energien besonders gut genutzt werden können oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen die beste Option darstellen.

Um die klimaneutrale Wärmeversorgung geht es bei der kommunalen Wärmeplanung. Das Foto zeigt den sichtbaren Teil einer Wärmepumpe auf einem Grundstück der Buxtehuder Wohnungsbaugenossenschaft. Foto: Sulzyc
Die übergeordnete Prüfung der Potenziale verschafft der Region einen gebündelten Überblick, der bei künftigen stadtplanerischen Maßnahmen hilft, aber auch den Bürgern und der Wirtschaft mehr Planungssicherheit in puncto Wärmeversorgung ermöglicht.
„Wichtig ist dabei jedoch, die Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument zu betrachten, die keine Energieberatung für einzelne Haushalte ersetzt“, so Sievers. Die Kommunen teilen sich die Kosten, Jork hat 100.000 Euro für die kommunale Wärmeplanung im Jahr 2026 bereitgestellt.
Was bedeutet die Wärmeplanung für Hauseigentümer?
Die Frage, was die Wärmeplanung für ihre Heizung bedeutet, beschäftigt viele Hausbesitzer. Grundsätzlich bringt die Wärmeplanung selbst zunächst einmal keine direkten Auswirkungen oder Verpflichtungen für Eigentümer mit sich.
Vorgaben und Fristen für Heizungslösungen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben und sehen unter anderem vor, dass fossile Heizungen grundsätzlich bis 2044 weiter benutzt werden dürfen, wenn sie sich reparieren lassen. Ein Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, ist vorgeschrieben.
„Aufgrund der verstreuten Siedlungsstruktur in den Gemeinden ist nur für einen kleinen Teil der Haushalte die Entwicklung sinnvoller Fernwärmekonzepte möglich. Da die Umsetzung eines Fernwärmenetzes rund zehn Jahre von der Planung bis zur Realisierung benötigt, ist eine frühzeitige Prüfung der Optionen erforderlich“, erläutert die Klimaschutzmanagerin.

Das Thermostat einer Heizung steht auf Stufe drei. Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Moderne Technologien böten überraschende Möglichkeiten der nachhaltigen Wärmegewinnung: Ob eine Flusswärmepumpe an der Elbe oder eine Nutzung der Abwärme von Kläranlagen - oft können schon wenige Grad Temperaturunterschied ausreichen, um die Haushalte zu heizen. Die Gemeinden möchten dafür jede Möglichkeit sorgfältig prüfen - aber auch nur ökonomisch sinnvolle Ideen für die Umsetzung anstreben.
Steigender CO2-Preis für fossile Heizungen
Angesichts der großen Unsicherheiten bei Rohstofflieferungen und -preisen sowie der künftig steigenden CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe sei es für die Kommunen besonders wichtig, frühzeitig mögliche Handlungsoptionen zu prüfen.
Dies liege im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner, denn auch die Wärmeversorgung der kommunalen Gebäude sollte möglichst nachhaltig und ökonomisch gestaltet werden. Hier können die drei (Samt-)Gemeinden an die erfolgreiche Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz anknüpfen.
Von der Analyse zur Strategie
Auf Basis einer umfassenden Analyse der Wärmepotenziale entwickelt das Expertenteam des Hamburg Institut Zukunftsszenarien für die Region. Das auf die Wärmewende spezialisierte Beratungsunternehmen wurde von der Klimaschutzregion mit der Durchführung der Wärmeplanung beauftragt.
Die Planung berücksichtigt sowohl die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes des Bunds als auch die Anforderungen des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes.
Bis Mitte 2026 soll der Wärmeplan vorliegen. Die für die Analyse benötigten Daten werden von den (Samt-)Gemeinden, den Energieversorgern und Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Am Ende entsteht eine Umsetzungsstrategie, die die Klimaschutzregion dabei unterstützt, Schritt für Schritt die gemeinsame Wärmewende zu gestalten – mit Perspektiven für Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen, Energieversorger und die beteiligten Kommunen.
Zugleich wird festgelegt, wie der Prozess langfristig verankert und regelmäßig fortgeschrieben werden kann.
Öffentliche Info-Veranstaltung geplant
Die Wärmeversorgung gehe alle an. Deshalb legten Politik und Verwaltung in der Klimaschutzregion großen Wert auf eine aktive Beteiligung - unter anderem über Informationsveranstaltungen.
Die Auftaktveranstaltung findet am Donnerstag 15. Januar, 18 bis 20 Uhr, in der Oberschule Horneburg statt. Um eine Anmeldung unter info@klimaschutz-altesland-horneburg.de wird gebeten. Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung: www.klimaschutz-altesland-horneburg.de.
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