T18-Jährige mutmaßlich bedrängt: Freispruch für 67-Jährigen
Vor dem Amtsgericht Nordenham ist ein Rentner vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer 18-Jährigen freigesprochen worden. Foto: Schubert
Nach einer Kneipennacht soll ein 67-Jähriger eine junge Frau auf dem Heimweg verfolgt und angegrapscht haben. Vor Gericht schwieg der Rentner zu den Vorwürfen. Trotzdem ist er freigesprochen worden.
Nordenham. Im Zweifel für den Angeklagten: Der Strafrichter am Amtsgericht Nordenham hat einen zu dem Zeitpunkt 67 Jahre alten Rentner von der Anklage eines sexuellen Übergriffs im Mai 2024 gegen eine damals 18-Jährige freigesprochen. Die Anklage sei gerechtfertigt, „für eine Verurteilung reicht es am Ende nicht“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Er folgte damit der Staatsanwältin, die nach der Beweisaufnahme für Freispruch plädiert hatte.
Auch für eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung sei die Aufklärung des Sachverhalts unzureichend, so der Richter. Aussagen des damals 67-Jährigen stünden gegen Aussagen der damals 18-Jährigen.
Zu wenig konkrete und teils widersprüchliche Aussagen
Er sei, so erläuterte der Richter weiter, nicht der sicheren Überzeugung, dass eine von beiden Personen gelogen hat. Beide hätten nicht ausreichend konkrete sowie teilweise widersprüchliche Aussagen gemacht. Der Richter sagte auch ganz deutlich, dass er ebenso wie die Staatsanwältin Mängel in der Ermittlungsarbeit der Polizei sehe. Von „schlampigen Ermittlungen“ hatte zuvor der Anwalt des Angeklagten gesprochen. Der Angeklagte selbst sagte vor Gericht nur dies: „Ich habe nichts zu sagen.“
Die damals 18-Jährige war bei der Urteilsverkündung nicht im Gerichtssaal. Ihre Eltern zeigten und äußerten sich empört. Mehrmals kommentierten sie beim Herausgehen deutlich hörbar: „Unglaublich!“
Rentner ist der 18-Jährigen nach einem Kneipenbesuch gefolgt
Nach Aussagen der damals 18-Jährigen soll der ihr unbekannte Angeklagte ihr frühmorgens nach einem Besuch einer Kneipe auf ihrem Heimweg gefolgt sein. Auf dem Gehweg einer Straße weiter weg von der Kneipe sei er auf sie zugekommen und habe sie angesprochen.
Sie sei angetrunken gewesen und habe sich zunächst nichts dabei gedacht. Dann habe der Mann gefragt, ob sie Sex mit ihm haben wolle. Sie habe nein gesagt. Zwischendurch habe er sie angegrabscht - „mit einer Hand oben drumherum und dann unten“ oberhalb ihrer Kleidung - und habe nicht locker gelassen. Er habe zudem gesagt, dass er für Sex auch bezahlen könne und das schon einmal gemacht habe. Schließlich habe sie ihm aus Angst gesagt: „Ja, wir können ja zu mir nach Hause gehen.“
Vater hat den Angeklagten vor die Tür verwiesen
Vor der Haustür habe er sie mit einer Hand unter die Kleidung in den Intimbereich gefasst, so die Frau weiter. Sie habe ein Taschenmesser dabeigehabt und dieses schon frühzeitig in ihre rechte Hand genommen. Als ihr Vater die Tür aufgemacht habe, habe sie angefangen zu weinen. Der Angeklagte habe gesagt: „Ich komme mal eben rein“, sei aber vom Vater vor die Tür verwiesen worden. Sie habe ihrem Vater gesagt: „Er will mich vergewaltigen.“ Der Angeklagte habe behauptet: „Auf keinen Fall.“
Mithilfe der Kneipenwirtin hat die junge Frau den Angeklagten bei einem weiteren Kneipenbesuch etwa eine Woche später identifiziert und Anzeige erstattet.
Der Angeklagte hat vor Gericht geschwiegen, aber gegenüber der Polizei alle strafrechtlichen Vorwürfe als nicht zutreffend zurückgewiesen. Er habe die Frau torkelnd auf dem Bürgersteig angetroffen und ihr als nette Geste angeboten, sie zu begleiten, um sie zu schützen. Das Messer habe er gesehen, sich aber nicht bedroht gefühlt. Eine Vergewaltigung sei das Schlimmste, was man einer Frau antun könne. Die junge Frau (er hatte ihr Alter auf 23 Jahre geschätzt) habe gesagt, sie habe auch mal überlegt, ob sie sexuelle Gefälligkeiten anbieten soll.