T42-Jähriger backt Cannabis-Muffins – und bringt Jugendliche damit in Klinik

Die Cannabis-Muffins sahen unauffällig aus und waren mit bunten Streuseln verziert. (Symbolfoto) Foto: Franziska Gabbert/dpa
Eine Unternehmer verarbeitet eine selbstgezogene Cannabis-Pflanze zu Gebäck. Das verabreicht der einer 17-Jährigen, als Scherz, wie der Cuxhavener sagt. Jetzt landet der Fall vor Gericht.
Cuxhaven. Mit einem einzigen Muffin brachte ein Cuxhavener Unternehmer im November 2024 eine Jugendliche ins Krankenhaus. Nun stand der 42-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung und der Abgabe von Cannabis an Minderjährige vor dem Amtsgericht Cuxhaven.
Der Angeklagte hatte damals die Blüten einer selbstgezogenen Cannabis-Pflanze zu Muffins verarbeitet. Das Rezept fand er im Internet. Nach eigener Aussage sei es das erste Mal gewesen, dass er ein Gebäck mit Cannabis hergestellt habe. Einen dieser Muffins brachte er der damals 17-jährigen Jugendlichen, die er durch die befreundeten Eltern kannte, am Arbeitsplatz vorbei - angeblich als Scherz.
Symptome wie Schwindel, Orientierungslosigkeit und Angst
Vor Gericht schilderte die heute 18-Jährige, sie habe beim Essen eine undefinierbare Flüssigkeit entdeckt und den Angeklagten gefragt, was darin stecke. Eine klare Antwort habe sie jedoch nicht erhalten. Der Mann behauptete dagegen, er habe dem Mädchen ausdrücklich auf den Cannabisgehalt hingewiesen. Rund eine halbe Stunde später setzten dann die Symptome ein: Schwindel, Orientierungslosigkeit, Angstgefühle.
„Ich wusste nicht, was in mir vorgeht“, sagte die Jugendliche. Sie habe sich hinlegen müssen, nur noch „leuchtende Farben“ gesehen und schließlich einen Rettungswagen gebraucht. Im Krankenhaus verbrachte sie eine Nacht zur Beobachtung.
Dem Angeklagten war die Tragweite seines Handelns nicht bewusst
Über seinen Verteidiger Peter Allmrodt räumte der 42-Jährige die Tat ein. Die Tragweite seines Handelns habe er unterschätzt. Mehrfach entschuldigte er sich im Gerichtssaal: „Es tut mir leid. Ich wusste nicht, welche Folgen entstehen können. Ich würde es rückgängig machen, wenn ich könnte.“ Als er erfuhr, was passiert war, habe er Kontakt zum Vater der Geschädigten aufgenommen und sich auch schriftlich entschuldigt. Eine böse Absicht habe er nicht gehabt, außerdem habe er nicht gewusst, dass das Mädchen noch minderjährig war.
Staatsanwaltschaft und Gericht sind sich über Strafmaß einig
Zwar ist der Mann bereits mehrfach vorbestraft, überwiegend wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, jedoch nicht wegen Drogendelikten. Auch das floss in das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft ein. Sie forderte wegen gefährlicher Körperverletzung und der Abgabe von Cannabis an Minderjährige eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Verteidiger Peter Allmrodt plädierte auf ein milderes Strafmaß. Im letzten Wort betonte der Angeklagte erneut seine Reue und sprach von einem „großen Fehler“.
Das Geständnis und die gezeigte Reue hätten, so der Richter Stefan Redlin, das Strafmaß beeinflusst. Trotzdem folgte er dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte acht Monate Freiheitsstrafe, setzte diese jedoch zur Bewährung aus.