T600 Euro für elf Wörter: Facebook-Post kommt Hemmoorer teuer zu stehen

Ein 58-Jähriger aus Hemmoor postete einen Kommentar auf Facebook, der einen Aufruf zur Gewalt enthielt. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe veurteilt. (Symbolbild) Foto: Uli Deck/dpa
Hass und Hetze im Internet können zu empfindlichen Geldstrafen führen. Das musste ein Mann aus Hemmoor erfahren. Er legte zunächst Einspruch gegen die Strafe ein, zahlte sie am Ende aber doch – aus Kostengründen.
Hemmoor/Otterndorf. „Ich habe mir gar keinen Kopf darüber gemacht und nicht damit gerechnet, Leute zu Straftaten aufzurufen“, gibt sich der 58-jährige krankgeschriebene Handwerker aus der Samtgemeinde Hemmoor vor Gericht kleinlaut und ein wenig zerknirscht.
Was war geschehen? Er hatte auf Facebook ein Video geteilt, auf dem zu sehen war, wie Mitglieder der Bewegung Die letzte Generation eine Kreuzung in Regensburg blockiert hatten.
Ein Witz, was die Polizei da macht. Knüppel raus und drauf.
Facebook-Kommentar
Der Mann kommentierte das im vorigen Herbst mit den Worten: „Ein Witz, was die Polizei da macht. Knüppel raus und drauf.“ Dieser Aufruf zu Gewalttaten rief die Staatsanwaltschaft Göttingen auf den Plan. Dort ist niedersachsenweit die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet angesiedelt.
Der Aufgabenbereich dieser Zentralstelle wird unter anderem so beschrieben: „Das Ziel der ZHIN ist die effektive Verfolgung von Personen, die sich in einer Weise, die gegen das geltende deutsche Strafrecht verstößt, unter Zuhilfenahme des Internets äußern und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichnen. Durch diese Form von Hasskriminalität wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und infrage gestellt.“
Hemmoorer legt Einspruch ein – und widerruft ihn aus Kostengründen
Für den Handwerker aus der Samtgemeinde Hemmoor sollte der Facebook-Post mit dem Aufruf zur Gewalt folgende Konsequenzen haben: Ihn erreichte ein Strafbefehl über 40 Tagessätze à 15 Euro.
„600 Euro für elf geschriebene Worte fand ich ganz schön heftig“, meinte er vor dem Amtsgericht Otterndorf, wo er Einspruch gegen diesen Strafbefehl eingelegt hatte. Aber als ihm der Staatsanwalt verdeutlichte, dass eine Rücknahme dieses Einspruchs für ihn die günstigste Variante darstelle, entschied sich der 58-Jährige letztlich dafür, die 600 Euro zu zahlen, zumal ihm auch Ratenzahlung eingeräumt wurde.
Und er wird sich wohl künftig genau überlegen, was er über die sozialen Medien verbreitet. „Ich mache mir jetzt Gedanken über jedes Wort, das ich schreibe“, meinte er jedenfalls vor Gericht.