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Rübker Straße

TA26-Urteilsbegründung liegt vor: Was am Zubringer Buxtehuder nachgebessert werden muss

Das Luftbild zeigt unten die Rübker Straße und darüber die fertige A26-Anschlussstelle Buxtehude.

Das Luftbild zeigt unten die Rübker Straße und darüber die fertige A26-Anschlussstelle Buxtehude. Foto: Elsen

Defizite und Unzulänglichkeiten: Diese 49 Seiten Gerichtstext zur Planung des Buxtehuder A26-Zubringers wurden mit Spannung erwartet. Wo der Ausbau der Rübker Straße rechtswidrig ist und was jetzt geschehen muss.

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Von Karsten Wisser
Dienstag, 06.02.2024, 05:45 Uhr

Buxtehude. Der Plan, die Rübker Straße zum Autobahnzubringer für Buxtehude auszubauen, bleibt bestehen - aber die Umsetzung wird ein sehr schwieriger Weg. Daran hat auch die dem TAGEBLATT vorliegende Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg nichts geändert. Das höchste niedersächsische Verwaltungsgericht hat zwar den Beschluss des Stader Verwaltungsgerichts aufgehoben, sieht aber Teile des Planfeststellungsbeschlusses ebenfalls kritisch und begründet dies jetzt auch schriftlich.

A26: Gibt es eine bessere Variante als den Ausbau der Rübker Straße?

„Die aufgezeigten Mängel führen entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts allerdings nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern nur zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit dessen“, heißt es in dem Urteil wörtlich. Der zuständige OVG-Senat hält es nicht für ausgeschlossen, dass die Mängel durch Planergänzung beziehungsweise ein ergänzendes Verfahren behoben werden können. Ob sich letztlich unter Berücksichtigung aller „abwägungserheblichen Belange“ eine andere als die gewählte Trassenführung eindeutig als die bessere erweise, lasse sich mit Blick auf die zuvor festgestellten „diversen Ermittlungsdefizite und Unzulänglichkeiten, deren Nachholung es zunächst bedarf“, nicht beurteilen.

Sowohl die in der Bürgerinitiative Rübker Straße organisierten Kläger als auch der Landkreis Stade haben das Urteil am Montag nicht inhaltlich bewertet. Die Richter sehen aber in zentralen Fragen Nachbesserungsbedarf.

In einer langen Passage beschäftigt sich das Urteil mit der Frage, ob andere Varianten zum Anschluss der Stadt Buxtehude an die fertige Autobahnauffahrt und -abfahrt zu früh verworfen worden sind. Die Richter sehen, dass der Schutz des Vogelschutzgebietes „Moore bei Buxtehude“ und des Wachtelkönigs eine kleine Ortsumgehung mit Anschluss an den Kreisel Ostmoorweg/Harburger Straße sehr erschweren würde. Sie gehen aber nicht so weit, dass sie dies für völlig ausgeschlossen halten. Das Gericht fordert eine Nachprüfung, ob die Betroffenheit der Anwohner in der Rübker Straße so massiv ist, dass eine Alternative, die das Vogelschutzgebiet beeinträchtigen könnte, möglich ist.

Die neuen Anliegerstraßen sind zu schmal geplant worden

Außerdem sind Anliegerstraßen und Wendehammer für die Anwohner der Rübker Straße zu klein geplant worden. „Allerdings muss auch ein hinter den Regelmaßen des geltenden technischen Regelwerks zurückbleibender Minderausbau die Erfordernisse der Verkehrssicherheit noch nachvollziehbar wahren“, heißt es in der Urteilsbegründung. Zum Teil haben die Straßen nur eine Breite von 4,10 Meter, und dabei ist schon eine 32 Zentimeter breite Abflussrinne mit eingeplant. Die Planungsbehörde habe nicht alle Gegebenheiten und Umstände berücksichtigt.

Die Richter kritisieren auch, dass Radfahrer und Fußgänger nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Die Reparatur dieser Mängel dürfte aufwendig sein. Mehr Platz für die Anliegerstraße ist in diesem Bereich eigentlich nicht vorhanden.

Die Buxtehuder Feuerwehr kann auch nach dem Ausbau noch löschen

Ebenfalls zutreffend ist laut Urteilsbegründung die Kritik an den Kreuzungen. Hier seien Planungen fehlerhaft. Es geht um die Knotenpunkte Rübker Straße/Harburger Straße/Konrad-Adenauer-Allee, Rübker Straße/Kälberweideweg, Rübker Straße/Feldmannweg und Rübker Straße/Zubringer Anschlussstelle A26. Allerdings stuft das Gericht sie als nicht erheblich, also leichter ein.

Die Richter sehen auch keine Probleme für die Feuerwehr, bei einem Brand die betroffenen Häuser in diesem Bereich zu erreichen. Das hatten die Kläger vermutet.

Wohnen an der Rübker Straße gesundheitsgefährdend

Durchdringen konnten die Kläger mit ihren Befürchtungen zum Baulärm und zur allgemeinen Lärmbelastung. Der Baulärm sei nicht ausreichend berücksichtigt worden. Fehlerhaft sind die Lärmberechnungen. Aber selbst bei Zugrundelegung der fehlerhaften Berechnung bleiben nach Berücksichtigung des geplanten aktiven Schallschutzes 16 der 86 untersuchten Gebäude, bei denen der für die Gesundheit kritische Lärmpegel tags und/oder nachts trotzdem erreicht oder überschritten werden würde.

Kreisverwaltung und Stadtverwaltung werden sich jetzt zusammensetzen und über die nächsten Schritte beraten. Angesichts der Menge und der zum Teil erheblichen Auswirkungen bleibt ein schneller Ausbau der Rübker Straße fraglich.

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