AOK: Kinderkrankentage nehmen immer noch meistens Frauen
Wenn kranke Kinder betreut werden müssen, bleiben überwiegend Mütter zu Hause. (Archivbild) Foto: Annette Riedl/dpa
Wenn Beschäftigte im Job fehlen, um kranke Kinder zu betreuen, können sie Ausgleich für Verdienstausfall bekommen. Nur: Wer geht dann nicht zur Arbeit?
Berlin. Wenn erkrankte Kinder betreut werden müssen, bleiben dafür laut einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach wie vor meistens berufstätige Frauen zu Hause. Fast drei Viertel der Kinderkrankentage (73 Prozent) im vergangenen Jahr nahmen weibliche Kassenmitglieder, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK nach eigenen Versichertendaten ermittelte. Der Anteil der Männer lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war er am niedrigsten mit 23 Prozent, am höchsten in Sachsen mit fast 31 Prozent.
Die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, sagte, dass in allen Bundesländern auch 2025 Kinderkrankentage überwiegend von Frauen genommen würden, zeige die weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien. „Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht.“ Sie wünschte sich aber, dass Männer häufiger von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machten.
Kasse übernimmt Großteil des Verdienstausfalls
Gesetzlich versicherte Eltern können für gesetzlich mitversicherte Kinder unter zwölf Jahren Krankengeld beantragen, wenn das Kind krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen - pro Kind und Elternteil jeweils für 15 Tage im Jahr und bei Alleinerziehenden für 30 Tage.
Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium je Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei maximal 70 Arbeitstagen im Jahr.
Sind ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, besteht laut Ministerium ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für diesen Elternteil. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch darauf. Nehmen Eltern Kinderkrankentage, können Arbeitgeber nicht verlangen, dass sie vorher erst Überstunden oder Zeitguthaben aufbrauchen.
Etwas weniger beantragte Fälle
Die Inanspruchnahme ging bei der AOK leicht zurück. Mindestens einmal Kinderkrankengeld beantragten 2025 demnach 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten nach 4,8 Prozent 2024. Einen Höchststand hatte es 2022 in der Corona-Pandemie mit 5,1 Prozent gegeben. Im vergangenen Jahr entfielen auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall im Schnitt 2,5 Tage. Grundlage der Auswertung waren Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.
Dass nach wie vor deutlich häufiger Frauen die Betreuung kranker Kinder übernehmen, zeigt aus Sicht des Sozialverbands Deutschland, dass im Alltag vieler Familien traditionelle Rollenbilder weiterwirkten. „Eltern brauchen echte Wahlfreiheit und Rahmenbedingungen, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbsarbeit und Sorgearbeit ermöglichen“, sagte Verbandschefin Michaela Engelmeier. Dazu gehörten etwa bessere Betreuungsangebote, ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit für alle und eine bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil rund um die Geburt eines Kindes.
Sorgearbeit als Karriereknick?
Die Linke-Fachpolitikerin Kathrin Gebel, kritisierte: „Auf dem Papier sind beide Eltern zuständig.“ In der Realität bleibe die Sorgearbeit überwiegend an Frauen hängen. „Solange Sorgearbeit im Betrieb als Karriereknick gilt, solange Löhne ungleich sind und Familien unter Druck stehen, entscheidet oft nicht Fairness, sondern das Haushaltsbudget.“ Die Gesellschaft müsse endlich anerkennen, dass Sorgearbeit die Grundlage sei, dass überhaupt gearbeitet werden könne.

Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen. (Symbolbild) Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa