TÄrger am Friedhof: Hundekot bringt Besucher auf die Palme
„Hundekot ist auf dem Atenser Friedhof aktuell ein großes Problem“, sagt Pastor Dietmar Reumann-Claßen vom zuständigen Kirchenverband. Es gebe „einige wenige“ Halter, die daran Schuld seien. Foto: Kühnemuth
Es gibt ein Problem mit einigen Haltern, die ihre Hunde neben Gräbern die Notdurft verrichten lassen und diese dann nicht beseitigen. Spricht man sie darauf an, werden sie frech.
Nordenham. Hundehaufen neben Grabsteinen - und das nicht gerade wenige. „Ich frage mich wirklich, was das für Leute sind, die nicht in der Lage sind, die Sch.... ihrer Hunde wegzuräumen“, sagt die Nordenhamerin, Heidrun Beck, die auf dem Atenser Friedhof seit Kurzem ein Familiengrab pflegt.
„Man findet diese Hinterlassenschaften ja überall, aber auf dem Friedhof? Das ist schon perfide“, betont sie. Sowohl neben dem Grab, das sie pflegt, als auch neben vier weiteren Familiengräbern habe sie Kothaufen gesehen, von denen einige so groß wie die von Eisbären gewesen seien.
Hundekot auf dem Atenser Friedhof: Pastor ist verärgert
Auf dem Friedhof in Atens gibt es aktuell 7.849 belegte Gräber. Die Zahl der Bestattungen, die dort stattfanden, ist in den vergangenen drei Jahren stetig gestiegen - von 192 im Jahr 2022 auf 226 im Folgejahr und 239 im vergangenen Jahr. Für das 3,8 Hektar große Friedhofsgelände ist der Kirchenverband Blexen-Nordenham zuständig. Dessen Vorsitzender, Pastor Dietmar Reumann-Claßen, kann den Ärger, den Heidrun Beck empfindet, voll und ganz nachvollziehen. „Die Leute wollen einen ordentlichen Ort für ihre Trauer“, macht er deutlich.

Heidrun Beck, die auf dem Friedhof regelmäßig ein Grab pflegt, ist verärgert: „Ich frage mich wirklich, was das für Leute sind, die nicht in der Lage sind, die Sch.... ihrer Hunde wegzuräumen.“ Foto: Archiv
Traurig sei, dass „einige Unbelehrbare“ das offenbar anders sehen. Schlimm sei auch, dass die Missetäter, wenn sie denn von Friedhofsmitarbeitern auf frischer Tat ertappt werden, keinerlei Einsicht zeigten - im Gegenteil. „Die Mitarbeiter werden dann auch noch blöd angemacht. Man zahle ja schließlich Hundesteuer. Ihr Vierbeiner könne auf dem Friedhof deshalb machen, was er wolle“, berichtet Dietmar Reumann-Claßen.
Wer den Hundekot nicht aufsammelt, begeht Ordnungswidrigkeit
Wer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht beseitigt, begeht damit gemäß Paragraf 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eine Ordnungswidrigkeit, sagt Sonja Brödje, Leiterin des städtischen Ordnungsamtes. Wird man Zeuge solcher Ordnungswidrigkeiten, könne man dies dem Landkreis als Untere Abfallbehörde melden oder dort entsprechend Anzeige erstatten. Laut Matthias Wittschieben, Pressesprecher des Landkreises Wesermarsch, kann in solchen Fällen ein Bußgeld von 50 bis 100 Euro fällig werden.

Dieses Schild steht an einem der Friedhofseingänge - wird aber wohl bald verschwinden. „Ich denke, dass wir jetzt das Schild entfernen und neue anbringen, nach denen das Mitführen von Hunden verboten ist“, sagt Dietmar Reumann-Claßen vom Kirchenverband. Das werde er in seinem Vorstand nun so besprechen. Foto: Kühnemuth
Er appelliert an den Gemeinschaftssinn der Hundehalter, die sich hier in der Vergangenheit falsch verhalten haben. „Jeder sollte die Hundehaufen seines Tieres selbst wegmachen. Niemand tritt gern in so etwas hinein.“
Doch wie sollen sich die Friedhofsmitarbeiter bei zukünftigen Verstößen verhalten? Die Hundehalter festhalten und die Polizei zu Hilfe rufen? Sich von den Missetätern Name und Anschrift geben lassen, um Anzeige erstatten zu können? „Das wird sich kaum umsetzen lassen“, befürchtet Dietmar Reumann-Claßen, der deshalb einen anderen Weg gehen möchte.
Kirchenverband wird Hundeverbot für Friedhof prüfen
Aktuell sind Hunde auf dem Friedhof quasi erlaubt - wenn sie denn angeleint sind. An einem der Friedhofseingänge gibt es ein Schild, das genau dies mitteilt. In der Friedhofssatzung des Kirchenverbandes ist hierzu aktuell noch keine Regelung zu finden. Doch jetzt, so kündigt es Dietmar Reumann-Claßen, werde er mit den Vorstandskollegen des Kirchenverbandes über ein Hundeverbot für Atens nachdenken.
Der Vorsitzende des Kirchenverbandes bezieht sich dabei auf das übergeordnete Friedhofsgesetz der Oldenburgischen Kirche. „Dort steht im Paragraf zwölf, Absatz drei, dass es nicht erlaubt ist, Tiere mitzubringen. Einzige Ausnahme bilden Assistenzhunde“, erläutert Dietmar Reumann-Claßen. „Ich denke daher, dass wir jetzt das Schild entfernen und neue anbringen werden, nach denen das Mitführen von Hunden verboten ist.“ (fk)