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Prozess

TAngeklagt: Frau fährt 180-mal illegal mit dem Auto

Ihr Führerschein wurde der Angeklagten bereits 2003 entzogen (Symbolbild).

Ihr Führerschein wurde der Angeklagten bereits 2003 entzogen (Symbolbild). Foto: Oliver Berg/dpa

Eine 51-jährige Frau musste sich vor dem Amtsgericht Otterndorf verantworten. Sie soll zwischen dem 7. Februar 2022 und dem 8. August 2022 insgesamt 180-mal ein Auto gefahren haben, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Die Anzahl der Fahrten wurde von der Staatsanwaltschaft hochgerechnet.

Von Lennart Keck Freitag, 29.11.2024, 17:15 Uhr

Lemstedt. Die gelernte Fernmeldeassistentin, die 30 Jahre lang in der Tagespflege tätig war, nutzte für die Fahrten zwischen ihrem Wohnort Lamstedt und ihrer Arbeitsstelle in Hemmoor einen von ihrem Arbeitgeber geleasten Ford. Doch dabei wurde ihr die Fahrerlaubnis bereits 2003 nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss in Hamburg entzogen. Am 8. August fuhr sie im Rahmen polizeilicher Ermittlungen wegen einer möglichen Unfallflucht zur Polizeidienststelle in Lamstedt, wo der Sachverhalt schließlich aufgedeckt wurde.

Angeklagte bedauerte die Tat sichtlich

Vor Gericht bereute die 51-Jährige ihre Tat zutiefst. „Es tut mir leid, dass ich das alles so gemacht habe. Ich wusste einfach nicht mehr weiter. Ich benötigte das Geld für mein Haus, mein Freund ist plötzlich gestorben und ich musste irgendwie zur Arbeit kommen“, sagte die Angeklagte mit zittriger Stimme. Seitdem habe sie sich nie wieder hinter ein Steuer gesetzt.

Angeklagte ist nach Dänemark ausgewandert

Ihren Führerschein habe sie bisher nicht nachgeholt. In Hamburg habe sie ihn nie gebraucht, und nach dem Umzug nach Lamstedt fehlten die Mittel. „Das Geld hat gefehlt“, sagt sie. „Das war keine schöne Zeit.“ Weitere Umzüge, schlechte Beziehungen zu Vermietern und der Tod ihres Freundes prägten ihr damaliges Leben. „Dann habe ich jemanden in Dänemark kennengelernt und bin zu ihm gezogen. Auch um abschalten zu können und das alles hier ein bisschen zu vergessen.“

Ihre Arbeit in der Tagespflege konnte die 51-Jährige in Dänemark aufgrund sprachlicher Barrieren und weil ihr neuer Lebensgefährte nur am Wochenende zu Hause sei, nicht fortführen. Sie arbeitet jetzt in einer Fabrik. Zur Arbeit komme sie entweder mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einer Arbeitskollegin.

Nach Abschluss der Beweisaufnahme stellte das Gericht den Sachverhalt als erwiesen fest. Richterin Deutschmann verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 1500 Euro, aufgeteilt auf 50 Tagessätze zu je 30 Euro. Außerdem wird die Verwaltungsbehörde angewiesen, vor Ablauf von einem Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

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