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Stade

TAschenbecherwurf: Landgericht Stade prüft psychiatrische Unterbringung

Nach wiederholten

Nach wiederholten Foto: Carmen Jaspersen/dpa

Ein Cuxhavener soll mehrfach durch unkalkulierbare Gewaltausbrüche aufgefallen sein. Jetzt wird sein Fall vor dem Landgericht Stade verhandelt.

Von Kai Koppe Sonntag, 17.08.2025, 08:00 Uhr

Stade. Wie schützt man die Allgemeinheit in Zukunft vor mutmaßlichen Gewaltausbrüchen des Angeklagten? Mit dieser Frage muss sich die 4. Große Strafkammer derzeit im Rahmen eines Sicherungsverfahrens auseinandersetzen. Dem 33 Jahre alten Beschuldigten droht hierbei die Unterbringung in der Psychiatrie: Nachdem sich die Vorwürfe in mindestens einem Fall lückenlos belegen lassen, wird es im Verfahren vor allem die Schuldfähigkeit, weniger um Schuld oder Unschuld gehen.

Zeuge: „Dann säße ich heute nicht hier“

Eine Kamera, die der Wirt in seinem Lokal angebracht hat, erfasst den gesamten Tresenbereich. Insofern wurde der Angriff auf den Cuxhavener Gastronomen - nicht ganz ein Jahr liegt er zurück - „live und in Farbe“ aufgezeichnet. Die Bilder sind qualitativ gut genug, um als selbsterklärend zu gelten; gleichwohl rekapitulierte der als Zeuge geladene Betreiber am Mittwoch mündlich, was sich in seiner Bar abgespielt hatte: „Hätte ich den an den Kopf gekriegt, säße ich heute nicht hier“, sagte der 69-Jährige und meinte einen schweren gläsernen Aschenbecher, der eine Handbreit neben ihm zerschellte, nachdem er vom Angeklagten in seine Richtung geschleudert worden war.

Vorausgegangen war nicht etwa ein Streit. Der Wirt hatte den Beschuldigten, der in der Vergangenheit bereits auffällig geworden war, lediglich aufgefordert, sein Lokal zu verlassen. Als die Polizei vor Ort eintraf, bedurfte es fünf Beamten, um den sich renitent gebärdenden Beschuldigten zu fixieren.

Probleme, wenn er seine Pillen nicht nahm?

Oben beschriebene Episode ist nur eine von insgesamt zehn Straftaten, die dem 33-Jährigen im Zuge des vor dem Landgericht Stade eröffneten Verfahrens zur Last gelegt werden. In einem weiteren Fall (auch der kam am Mittwoch zur Sprache) geht es um eine Geschichte, die bei der Polizei zunächst als Bedrohungssache hinterlegt worden sein soll, so wie sie in mündlicher Verhandlung dargestellt wurde, aber den Tatbestand einer räuberischen Erpressung erfüllen dürfte.

Eine junge Frau wurde im Bereich des unteren Grüner Wegs von einem Mann eingeholt, bei dem es sich um den bislang offenbar in der Nachbarschaft lebenden Angeklagten handeln soll. Jener, so der Vorwurf, soll der Passantin von hinten kommend ein Messer an die Kehle gesetzt und nach Geld verlangt haben - angeblich, um sich Drogen kaufen zu können. Nach eigenen Angaben fühlt sich das Opfer, Mutter mehrerer Kinder, nach diesem Erlebnis auf der Straße nicht mehr sicher.

Die Angestellten des Lokalbetreibers sollen ebenfalls Angst vor dem Angeklagten gehabt haben. Grundsätzlich sei dieser „ein feiner Kerl“, relativierte der als Zeuge gehörte Gastronom. Es gebe jedoch Momente, in denen der Genannte von einem Augenblick auf den anderen vollkommen die Kontrolle verliere. Das passiere stets - so will der Zeuge von einem Verwandten des Beschuldigten gehört haben, wenn jener seine Medikamente nicht eingenommen habe.

Beschuldigter ist offenbar gerichtsbekannt

Wie solche Angaben einzuordnen sind, wird an einem der folgenden Termine womöglich der hinzugezogene Sachverständige darlegen. Die Kammer-Vorsitzende Nina Reinecker sprach am Mittwoch davon, dass der Psychologe „über die Jahre hinweg“ immer wieder Kontakt mit dem Angeklagten gehabt hat.

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