TAutos in Hemmoor angezündet: Landgericht Stade spricht Brandstifter schuldig

In der Nacht zum 29. August 2021 brannte es in Hemmoor lichterloh: Bei dem Feuer wurden drei Fahrzeuge und ein Carport komplett zerstört. Auch das Wohnhaus der betroffenen Familie und ein Nachbarhaus wurden beschädigt. Foto: Lange
Im Prozess um eine Brandstiftung in Hemmoor hat das Landgericht Stade den Angeklagten schuldig gesprochen. Der 24-Jährige wurde zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das ist aber nicht alles.
Stade. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 24-Jährigen vorgeworfen, in der Nacht zum 29. August 2021 mehrere Autos in Hemmoor angezündet zu haben. Bei dem Brand wurden alle drei Fahrzeuge und der Carport einer Hemmoorer Familie völlig zerstört sowie das Wohnhaus und das Nachbarhaus beschädigt. Dabei entstand ein Gesamtschaden von rund 120.000 Euro. Menschen wurden glücklicherweise nicht verletzt.
Doch das war nicht alles: Kurz nach der Brandstiftung hatte sich der gebürtige Hamburger unter Alkoholeinfluss Zugang zum Gelände einer Hemmoorer Biofleischerei verschafft. Er „entführte“ einen Kühlwagen, der später in Bornberg aufgefunden wurde.
In die Kategorie „Schwerer Diebstahl“ fiel ein Vorfall, der sich Anfang September 2021 in Otterndorf zugetragen hatte. Der Angeklagte warf mit einem Gullydeckel das Fenster einer Apotheke ein und stahl aus dem Geschäft Süßigkeiten und Wechselgeld. Auch für eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Verletzten im Oktober - ebenfalls in Otterndorf - soll er verantwortlich sein.
Vor Gericht eine Drogen-Beichte abgelegt
Der 24-Jährige hatte sich von Anfang an weitgehend geständig gezeigt und legte vor Gericht eine Drogen- und Alkohol-Beichte ab. Vieles sei schiefgelaufen in seinem Leben. Die Freundin habe sich von ihm getrennt, der Opa sei gestorben, er habe zwei Selbstmordversuche hinter sich. „Mir ging es psychisch schlecht und mir war alles egal.“
Die 3. große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Marc-Sebstian Hase verurteilte den jungen Mann wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung, Diebstahls in zwei Fällen sowie Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. In das Urteil wurde eine in einem früheren Verfahren verhängte Strafe des Amtsgerichts Hildesheim einbezogen. Außerdem muss er in eine Entziehungsanstalt zur Therapie.