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Landgericht Stade

TBaby schwer misshandelt: Die Wut des Vaters führt ins Gefängnis

Vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade wurde am Mittwoch ein Urteil gegen den 24-Jährigen gesprochen.

Vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade wurde am Mittwoch ein Urteil gegen den 24-Jährigen gesprochen. Foto: Koppe

Er surfte auf Porno-Webseiten, während der kleine Sohn schrie. Dann brach es aus dem 24-jährigen Vater heraus - mit fatalen Folgen, wie auch die Stader Richterin in ihrem Urteil erschüttert festhält.

Von Kai Koppe Mittwoch, 04.12.2024, 21:25 Uhr

Stade. Ein in Stade der Misshandlung von Schutzbefohlenen und der schweren Körperverletzung angeklagter junger Vater ist am Mittwoch zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 24-Jährige aus dem Landkreis Cuxhaven hat einem zum Tatzeitpunkt zweieinhalb Monate alten Säugling bleibende Schäden zugefügt. Mindestens viermal soll er das Baby heftig geschüttelt haben.

Sein Sohn „wird nicht laufen, nicht sprechen“ können

Infolge der erlittenen Verletzungen und einer darauf zurückzuführenden verminderten Sauerstoff-Zufuhr werde der heute 15 Monate alte Junge zeitlebens schwerstbehindert bleiben. „Er wird nicht laufen, nicht sprechen und niemals normal beschult werden können“, fasste Richterin Nina Reinecker die düsteren Aussichten für das vormals als kerngesund beschriebene Kind zusammen.

In der Urteilsbegründung legte die Kammervorsitzende dar, dass davon auszugehen sei, dass der einschlägig vorbestrafte Kindsvater zum Tatzeitpunkt von einer „ihm bereits bekannten Wut“ übermannt worden sei. Obwohl ihm die Versehrbarkeit des kleinen Körpers bewusst gewesen sein müsse, habe er das Baby dermaßen roh misshandelt, dass er schwere Folgeschäden zumindest billigend in Kauf nahm.

Wie berichtet hatte die heute 18-jährige Mutter nach ihrer Rückkehr nach Hause schnell den Eindruck gewonnen, dass mit ihrem Baby „etwas nicht stimmte“.

„Versuchte, den Säugling zur Ruhe zu bringen - ohne Rücksicht auf Verluste“

Die Kammer, die in diesem Zusammenhang von „bedingtem Vorsatz“ sprach, folgte der Sichtweise der Staatsanwaltschaft nicht nur bezüglich des schlussendlich verhängten Strafmaßes. Die Richter teilten auch die Auffassung der Anklägerin, dass im vorliegenden Fall nicht von einer akuten Überforderungssituation für den jungen Vater ausgegangen werden könne. Ganz im Gegenteil: An jenem Vormittag, an dem sich der Säugling in der alleinigen Obhut des Vaters befunden hatte, sei, so Reinecker, „im Grunde nicht viel los gewesen“.

Basierend auf Aussagen des Beschuldigten ging die Kammer davon aus, dass das als für gewöhnlich ruhig und ausgeglichen charakterisierte Baby irgendwann zu schreien begonnen hatte. Der Angeklagte hat aus richterlicher Sicht jedoch Möglichkeiten genug gehabt, um die Lage in angemessener Weise zu entschärfen. „Ihm ging es aber darum, seine privaten Tätigkeiten fortsetzen zu können“: Providerdaten belegen, dass der seinerzeit in Lamstedt lebende 24-Jährige im Internet unterwegs war. Unter seinem Account sollen im Tatzeitraum unter anderem Porno-Seiten aufgerufen worden sein. „Er versuchte, den Säugling zur Ruhe zu bringen - ohne Rücksicht auf Verluste“, folgerten die Richter.

Angeklagter hatte bei Prozessauftakt gestanden

Bei der Strafzumessung fiel für die Kammer nur bedingt ins Gewicht, dass der Genannte selbst eine schwere Kindheit mit Gewalterfahrung und dem frühen Verzicht auf die eigene Mutter durchlebt hat. Auf der „Haben-Seite“ verbuchten die Richter vor allem sein Geständnis: „Ich habe meinen Sohn behindert gemacht“, hatte der 24-Jährige zu Prozessauftakt eingeräumt. Zu seinem Nachteil wurden ihm mehrere Vorstrafen, das „tateinheitliche Handeln“ (Misshandlung und Körperverletzung) sowie das Ausmaß der von ihm hervorgerufenen Schäden ausgelegt.

Mit fünf Jahren Haft erstrecke sich das Strafmaß dennoch auf nicht mehr als ein Drittel der vom Gesetzgeber vorgesehenen Bandbreite, gab die Vorsitzende zu bedenken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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