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Ärger um Baumpflege

TBaum falsch beschnitten? Stader wehrt sich gegen Bußgeldverfahren

Jörn von Holt hat ein Bußgeldverfahren am Hals, weil er angeblich einen Spitzahorn in seinem Garten falsch hat schneiden lassen.

Jörn von Holt hat ein Bußgeldverfahren am Hals, weil er angeblich einen Spitzahorn in seinem Garten falsch hat schneiden lassen. Foto: Stehr

Jörn von Holt aus Bützfleth hat eine Fachfirma eingeschaltet, um seinen Spitzahorn beschneiden zu lassen. Ärger mit der Stadt Stade bekam er trotzdem.

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Von Lena Stehr
Samstag, 12.07.2025, 15:43 Uhr

Stade. Jörn von Holt staunte nicht schlecht, als im Frühjahr dieses Jahres plötzlich ein Mitarbeiter der Stader Stadtverwaltung bei ihm klingelte und sich in seinem Garten umsehen wollte. „Der Mann teilte mir mit, dass ich angezeigt wurde, weil ich angeblich einen Baum falsch beschnitten habe“, sagt der Architekt aus Stade-Bützfleth.

Verwaltungsmitarbeiter dokumentierte den Fall im Garten

Zwei Mal sei der Verwaltungsmitarbeiter bei ihm gewesen, um Fotos von dem Baum zu machen. Der betroffene Spitzahorn ist einer von vielen Bäumen und Grünpflanzen auf von Holts Firmen- und Privatgrundstück. Zusammen mit einigen Kirschlorbeer- und Bambuspflanzen sowie Koniferen steht er im Grenzbereich zu von Holts Nachbarn. „Im Februar habe ich extra eine Fachfirma mit einem allgemeinen Rückschnitt beauftragt, damit alles ordnungsgemäß ausgeführt wird“, sagt von Holt.

So sah der Spitzahorn nach dem Schnitt aus.

So sah der Spitzahorn nach dem Schnitt aus. Foto: privat

Der etwa sieben Meter hohe Spitzahorn mit einem Stammumfang von 117 Zentimetern sei - so wie zuletzt vor sieben Jahren - stark zurückgeschnitten worden - auf circa 3,5 Meter. Laut Stadtverwaltung handelt es sich dabei um eine illegale Kappung, bei der die gesamte Krone eingekürzt wurde. „Dass diese Kappung offenbar nicht zulässig war, wusste ich vorher nicht“, sagt von Holt. Er fühlt sich zu Unrecht an den Pranger gestellt und glaubt, dass er zwischen die Fronten eines Konkurrenzkampfes geraten ist.

Die Anzeige gegen ihn - und gegen die von ihm beauftragte Firma - kam womöglich von einem ähnlich gearteten Fachbetrieb. Von Holt sagt, er habe sogar gehört, dass die Firma auf die Pirsch gehe, beschnittene Bäume kontrolliere und die Ausführenden bei der Stadt ankreide.

Verstoß gegen die Stader Baumschutzsatzung

Die Stadt habe der Anzeige nachgehen müssen und dann festgestellt, dass ein Verstoß gegen die Stader Baumschutzsatzung vorliegt. Laut der Satzung sind unter anderem alle Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern geschützt. Fachgerechte Pflege-, Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen an geschützten Bäumen sind laut Satzung erlaubt, es ist aber verboten, „geschützte Bäume und freiwachsende Hecken zu entfernen, zu beschädigen oder zu beeinträchtigen“. Dass darunter auch die am Spitzahorn durchgeführte Kappung falle, sei für ihn nicht ersichtlich, sagt von Holt.

Der Bauunternehmer ist nicht bereit, ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zu zahlen und legte über seinen Anwalt Einspruch ein. Am 11. August wird der Fall vor dem Stader Amtsgericht verhandelt. „Mir geht es darum, den Glauben an die Sinnhaftigkeit von Verwaltungsverfahren zu bewahren“, sagt von Holt. Er könne nicht verstehen, warum die Stadt gegen Bürger vorgehe, die in bestem Wissen und Gewissen ihren Garten pflegen. Der Spitzahorn sei inzwischen längst wieder ausgeschossen.

Der Spitzahorn ist inzwischen wieder ausgeschossen.

Der Spitzahorn ist inzwischen wieder ausgeschossen. Foto: Stehr

Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, könne die Stadt zu dem Fall nichts sagen, teilt Stadtsprecher Stephan Voigt auf TAGEBLATT-Anfrage mit. Er weist darauf hin, dass es ein von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau herausgegebenes Regelwerk zur Baumpflege gebe, das allen qualifizierten Unternehmen bekannt sei. Die Hansestadt Stade mache bei allen Anfragen und Genehmigungen auf die notwendige Einhaltung der Richtlinien aufmerksam.

Groß- und Obstbäume sollten von qualifizierten Fachfirmen geprüft und gepflegt werden, so Voigt. Ein guter Anhaltspunkt seien Ausbildungen wie FLL-zertifizierter Baumkontrolleur oder ETW (European Tree Worker) und ETT (European Tree Technician). Bei Zweifeln oder Fragen stehe die Abteilung Umwelt- und Freiraumplanung unter umwelt@stadt-stade.de gerne zur Verfügung.

Baumfällungen und Heckenentfernungen müssen beantragt werden

Außerdem gut zu wissen: Baumfällungen und die Beseitigung von Hecken müssen von der Naturschutzbehörde des Landkreises Stade genehmigt werden, und zwar über das Service-Portal auf der Internetseite des Landkreises. Bei Bäumen gilt dies ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe, bei Hecken ab einer Länge von fünf Metern. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind dagegen genehmigungsfrei und können unter Beachtung des Artenschutzes ganzjährig durchgeführt werden.

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