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Landgericht Stade

TBuxtehuder Baggersee-Mord: Neue Erkenntnisse zu zwei Angeklagten

So berichtete das TAGEBLATT am 12. August 2002 über den erschossenen Mann am Baggersee in Ovelgönne.

So berichtete das TAGEBLATT am 12. August 2002 über den erschossenen Mann am Baggersee in Ovelgönne. Foto: Archiv

Details über zwei bisher wenig beachtete Angeklagte kommen im Prozess ans Licht. Ein Anwalt beantragt eine Tatortbegehung.

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Von Thomas Sulzyc
Mittwoch, 21.08.2024, 18:02 Uhr

Buxtehude. Die 2. Große Strafkammer am Landgericht Stade hat den Prozess gegen vier Männer, die wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt sind, fortgesetzt. Im Mittelpunkt standen zwei bisher wenig beachtete Angeklagte. Einige Details zu ihnen kamen nun an die Öffentlichkeit. Wie das TAGEBLATT berichtete, hatte das Gericht gegen die beiden Angeklagten, die zuvor auf freiem Fuß waren, überraschend Haftbefehl erlassen.

Die Begründung: Aufgrund der Gesamtentwicklung in dem Verfahren sei die Kammer zu der Überzeugung gelangt, die Haft anzuordnen. Die beiden Angeklagten befinden sich noch immer im Gefängnis. Ihnen wird vorgeworfen, den Mann, der vor 22 Jahren an einem Baggersee bei Buxtehude erschossen wurde, in einen Hinterhalt gelockt zu haben. Geschossen haben sollen sie aber nicht. Beide äußerten sich bisher nicht zu dem Vorwurf.

Jetzt deutet sich an, warum das Gericht zu der Auffassung gelangt ist, den Angeklagten B. in Haft nehmen zu lassen. Ein Zeuge soll ihn in der Mordnacht als denjenigen erkannt haben, der das spätere Opfer aufgefordert habe, mitzukommen, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Julien Zazoff.

Rechtsanwalt beantragt Tatortbegehung

Dieses Detail äußerte er im Zusammenhang mit einem Antrag des Rechtsanwaltes Nils Meyer-Abich, der B. vor Gericht vertritt. Der Verteidiger wollte erreichen, dass Richter und Staatsanwalt persönlich den Tatort in Buxtehude-Ovelgönne zu der vermuteten Tatzeit zwischen 23.15 Uhr und 0.30 Uhr aufsuchen.

Der Rechtsanwalt wollte so den Beweis führen, dass ein Zeuge bei der Dunkelheit am späten Abend in dem Waldstück eine Person aus mehreren Metern Entfernung nicht identifizieren könne. Das Gericht lehnte den Antrag aber ab.

Auch zu dem zweiten Angeklagten, der erst im Laufe des Prozesses in Haft kam, wurden Details bekannt. Ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe Hamburg berichtete Erkenntnisse zu dem Mann, der zur Tatzeit im August 2002 erst 20 Jahre alt gewesen ist. Er ist der jüngste der vier Angeklagten.

Angeklagter lebte zur Tatzeit bei den Eltern

Der Russlanddeutsche lebt seit 1999 dauerhaft in Deutschland. Im Alter von 20 Jahren sei er unselbstständig gewesen. Er lebte bei seinen Eltern, die ihm im Haushalt die Arbeit abnahmen. Zum Beispiel hätten sie dem 20-Jährigen die Wäsche gewaschen. Seit 2007 ist er verheiratet, hat zwei Kinder.

Wegen Problemen mit der deutschen Sprache habe er Schwierigkeiten gehabt, sich zu integrieren. Er habe 2002 offenbar keine Freunde gehabt. Seine wichtigste Bezugsperson sei sein jüngerer Bruder gewesen.

Im Falle einer Verurteilung, so empfiehlt die Jugendgerichtshilfe, solle bei ihm das Jugendstrafrecht Anwendung finden.

Viel Zeit während des nur etwa 30 Minuten dauernden Verhandlungstages nahmen Terminplanungen in Anspruch. Vor allem wegen Urlaubs gelingt es den Prozessbeteiligten, Rechtsanwälte, hauptamtliche Richter, Schöffen und Staatsanwalt, zunehmend schwieriger, sich auf Verhandlungstage im September und Oktober zu einigen.

Prozess dauert bis mindestens Dezember

Der Baggersee-Mordprozess wird demnach frühestens im Dezember enden. Nach derzeitiger Planung ist der bisher letzte terminierte Verhandlungstag am Montag, 16. Dezember. Zum Prozessauftakt am 8. März waren Verhandlungstage bis Juli angesetzt.

Spannend wird es am nächsten Prozesstag: Am Donnerstag, 19. September, 13.30 Uhr, wird die Vernehmung des Angeklagten, der geschossen haben soll, fortgesetzt. Wie berichtet, hat er mittlerweile ein Geständnis abgelegt.

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