Basieren die Aussagen des psychisch kranken Angeklagten auf der Wahrheit oder auf wahnhafter Wahrnehmung? Das soll ein Gutachter klären - aber ein ganz besonderer.
Vorstrafen eines bisher wenig beachteten Angeklagten kommen im Prozess um den Buxtehuder Baggersee-Mord ans Licht. Und überraschend endet der kurze Verhandlungstag hitzig.
Furcht vor dem im Milieu bekannten Schläger und ständige Beleidigungen: Das sind laut dem Angeklagten die Gründe, warum er das Opfer erschossen habe. Dabei habe er nur das Bein treffen wollen.
Überraschend bricht der Angeklagte K. sein Schweigen. Er gibt zu, vor 22 Jahren an einem Baggersee bei Buxtehude einen Mann erschossen zu haben. Und der Prozess nimmt noch eine zweite unerwartete Wendung.
Dem Angeklagten, der mit seinem Bekennerschreiben den Gerichtsprozess auslöste, geht es schlecht. Er höre Stimmen. Früher hatte er bereits behauptet, Außerirdische hätten zu ihm gesprochen. So soll das Verfahren weitergehen.
Das Bekennerschreiben, auf das sich die Anklage stützt, tauge nicht als Beweismittel. Der Angeklagte, der einen Mann erschossen haben soll, sei psychisch krank, argumentiert der Verteidiger. Nicht alle Prozessbeteiligten sehen das so.
Die Aufklärung des Baggersee-Mordprozesses geht in die entscheidende Phase. Vor dem Landgericht gab der psychiatrische Gutachter seine Einschätzung ab. Doch auch danach bleibt eine entscheidende Frage offen.
Polizeibeamte werteten 2002 die Handydaten der Nutzer aus, die sich zur Tatzeit am Baggersee in Buxtehude-Ovelgönne aufgehalten haben. Ermittler von damals sagten jetzt vor Gericht aus. Führen die Mobilfunkdaten zu den Angeklagten?
Wie kam es zu dem Bekennerschreiben, dass der mutmaßliche Todesschütze im Gefängnis verfasste? Mit dieser Frage befasste sich nun das Gericht im Baggersee-Mordprozess und befragte die damals zuständige Justizbeamtin. Die Verhandlung begann aber mit einer Überraschung.
Der Prozess um den Buxtehuder Baggersee-Mord wird immer abstruser. Im Mittelpunkt: das widerrufene Bekennerschreiben des Angeklagten. Höhere Wesen hätten ihn zu dem Geständnis gedrängt. Wie die Staatsanwaltschaft darauf reagiert.