TBuxtehuder Dealer verurteilt: Kinder lebten zwischen Waffen und Ecstasy

Drei Jahre und fünf Monate Haft wegen Drogen- und Waffenhandels: So lautet das Urteil des Stader Landgerichts für den Buxtehuder. Foto: dpa
Er dealte mit Drogen und hatte diverse Waffen griffbereit: Das Stader Landgericht hat einen 30-Jährigen daher zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Richter fand sehr deutliche Worte - vor allem mit Blick auf die Kinder des Angeklagten.
Stade. Sein Geständnis und sein Verzicht auf die rund 70.000 Euro für verkaufte Drogen hatte die 3. Große Strafkammer zu Gunsten des Angeklagten gewertet. Bei dem Familienvater aus Buxtehude waren wie berichtet bei zwei Wohnungsdurchsuchungen Kokain, Marihuana, Haschisch, Ecstasy und Cannabis gefunden worden, zudem ein Schlagring, Gewehre und Messer.
Die Menge an Betäubungsmittel und die Tatsache, dass der Gutachter keine Sucht bei dem 30-Jährigen feststellen konnte, ließen den Schluss zu, dass er als Dealer tätig gewesen war, was er auch nicht abstritt. Der Mann wurde wegen Drogen- und Waffenhandels zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Richter: „Wenn man Scheiße baut, dann muss man das so sagen“
Der Vorsitzende Richter Marc-Sebastian Hase redete dem Mann nach der Urteilsverlesung gehörig ins Gewissen: „Sie sind nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Das Strafmaß hätte wesentlich höher ausfallen können, ich hoffe, dass ist Ihnen klar.“ Dreist fand der Richter, dass der Angeklagte nach der ersten polizeilichen Durchsuchung im vergangenen Jahr weiter Drogen verkauft habe.
Landgericht Stade
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Zu seinen Lasten ging auch die Erklärung, er habe nur Restbestände aufbrauchen wollen. „Wenn man Scheiße baut, dann muss man das so sagen und sich nicht versuchen, heraus zu reden“, wurde Hase deutlich, der keinen Grund für die vom Verteidiger geforderte Aussetzung des Haftbefehls sah.
Kindesgefährdung durch Drogen und Waffen
„Lassen Sie sich das eine Mahnung sein. Sollten sie wieder straffällig werden, geht das Ganze nicht so glimpflich aus. Nutzen Sie die Zeit im Gefängnis, um eine Ausbildung zu machen“, riet ihm der Richter. Und Hase fügte hinzu: „Sie haben Glück gehabt, dass ihre Kinder nicht die Drogen in den Mund genommen haben, was kleine Kinder nun mal tun. Nicht auszudenken, was hätte passieren können, von den Waffen ganz zu schweigen.“
Der Angeklagte nahm das Urteil, das der Forderung der Staatsanwaltschaft entsprach, ohne jegliche Regung zur Kenntnis. Bevor er abgeführt wurde, durfte er noch ein paar Worte mit seiner Partnerin wechseln, die mit den drei Kindern vor dem Gerichtssaal wartete.