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TChristkindmarkt und Villa: Himmelpfortener Rat legt Gebühren fest

Wer den Garten der Villa von Issendorff gewerblich nutzen will, zahlt im nächsten Jahr höhere Gebühren. Auch für den Christkindmarkt rund um die Villa gelten ab 2025 neue Standgebühren.

Wer den Garten der Villa von Issendorff gewerblich nutzen will, zahlt im nächsten Jahr höhere Gebühren. Auch für den Christkindmarkt rund um die Villa gelten ab 2025 neue Standgebühren. Foto: Klempow

Wer darf die Eulsete-Halle zu welchen Konditionen nutzen? Wie sollen die Standgebühren auf dem Christkindmarkt gerecht geregelt werden? Der Rat Himmelpforten hat Antworten.

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Von Grit Klempow
Freitag, 22.11.2024, 10:58 Uhr

Himmelpforten. Geht doch: Nach intensiver Diskussion und sachlichem Austausch der Fraktionen hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung final neue Regeln verabschiedet - einstimmig.

Neue Standgebühren für den Christkindmarkt

Die neuen Regeln gelten für die Nutzung der Gemeinde-Gebäude Villa von Issendorff und der Eulsete-Halle, aber auch für die Märkte und speziell den Christkindmarkt Himmelpforten.

Vor allem die Standgebühren für Letzteren hatten die Diskussion zum Start befeuert. Was ist Kunsthandwerkern zuzumuten? Wie sieht es bei den gewerblichen Anbietern aus - zahlen die in Himmelpforten zu wenig?

Die Frage, wie viel der Christkindmarkt die Gemeinde kosten darf und wie hoch die Einnahmen für das ehrenamtlich organisierte Vorzeige-Event angesetzt werden könnten, sahen die Fraktionen zu Beginn unterschiedlich. Im Zuge der Debatte hatte Bürgermeister Bernd Reimers angekündigt, nach dem diesjährigen, dem 20. Christkindmarkt, sein Engagement als Marktmeister und ehrenamtlichter Motor des Orga-Teams an den Nagel zu hängen.

Reimers hofft auf Fortführung des Marktes

Das bekräftigte er auch in der Sitzung des Gemeinderates: „Das ist definitiv mein letzter Markt.“ Er hoffe aber, dass es für den Christkindmarkt weitergehe. Die Satzungen zu Märkten, Villa und Eulsete-Halle bezeichnete Bernd Reimers als gute Lösung und Kompromiss.

„Wir haben es uns nicht leicht gemacht“, bilanzierte Kirsten Stüven-Diercks (CDU), aber es sei eine gute Satzung geworden, die Gebühren seien moderat angepasst worden. Auch Sebastian Hintze (SPD), Vorsitzender des zuständigen Fachausschusses, sprach von einem „harten Ringen, aber einem jetzt guten Ergebnis“.

Marktmeister legt Gebühren fest

Der Christkindmarkt hat eine eigene Rubrik in der neuen Marktgebührensatzung, die ab 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Kunsthandwerker, örtliche Vereine und Institutionen zahlen künftig 15 Euro pro Tag und Hütte. Für eine kleinere werden jeweils 10 Euro fällig. Bei Gewerbetreibenden, die Kunsthandwerk oder Selbstgemachtes anbieten, legt der Marktmeister die Gebühr fest. Stände mit Süßwaren, Bratwurst oder Getränken zahlen 100 Euro am Tag, sowohl Gewerbetreibende als auch Vereine und Institutionen. In der Regel dauert der Christkindmarkt zehn Tage.

Von den Gebühren ausgenommen sind Stände im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, für wohltätige Zwecke und Informationsstände. Wie viel die Betreiber von Unterhaltungsständen zahlen, zum Beispiel Puppentheater oder Karussells, ist ebenfalls Sache des Marktmeisters. Die CDU hatte zu Beginn vor allem die Standgebühr für Gewerbetreibende in den Fokus genommen. Bernd Reimers und die SPD-Fraktion pochten auf Gestaltungsspielraum für den Marktmeister und auf den bisherigen Erfolg des Christkindmarktes.

Himmelpfortener Vereine zahlen nichts

Im Fall der Villa und der Eulsete-Halle ist für Ausnahmen von der Regel dagegen der Verwaltungsausschuss zuständig. Ortsansässige zahlen laut neuer Satzung für die Eulsete-Halle (ohne Küche) 300 Euro, Ortsfremde 400 Euro und geschäftliche Nutzer 500 Euro. Die Miete für Bühne (ab 400 Euro) oder Teppich (300 Euro) kommen im Bedarfsfall hinzu.

Himmelpfortener Vereine und die Kirchengemeinde zahlen nichts, wenn die Nutzung dem Vereinszweck dient, es keine gastronomische Bewirtschaftung und kein Eintrittsgeld gibt. Möglich sind auch bis zu drei gebührenfreie Veranstaltungen jährlich, bei denen auch Eintritt erhoben wird.

Drastisch teurer (500 Euro) wird zum Beispiel die Nutzung des Gartens rund um die Villa von Issendorff durch geschäftliche Anbieter. Auch die überarbeiteten Satzungen für die Nutzung der Villa und der Eulsete-Halle treten zum 1. Januar in Kraft.

Ein Banner mit der Aufschrift "20 Jahre Christkindmarkt - Wo die Lichter funkeln und die Herzen lachen" steht im Park der Villa von Issendorff in Himmelpforten. Das Banner zeigt ein Luftbild des Christkindmarktes und einen freundlichen Comic-Weihnachtsmann mit einer Geburtstagstorte.

Die Christkindmarkt-Macher feiern das runde Bestehen. Für die 21. Ausgabe des Marktes im nächsten Jahr gelten höhere Gebühren. Foto: Klempow

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