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TDaniel Schneider zu AfD-Verbotsverfahren: Noch ist es zu früh

Daniel Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Stader Nordkreis und den Landkreis Cuxhaven: Ein AfD-Verbotsverfahren braucht mehr Zeit und eine breite Basis.

Daniel Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Stader Nordkreis und den Landkreis Cuxhaven: Ein AfD-Verbotsverfahren braucht mehr Zeit und eine breite Basis. Foto: Inga Kjer

Kann die AfD als verfassungswidrig verboten werden? Der SPD-Bundestagsabgeordnete Daniel Schneider bezieht Position. Grundsätzlich ist er für den Antrag, aber er hat auch Bedenken.

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Von Grit Klempow
Dienstag, 22.10.2024, 12:55 Uhr

Landkreis. In der jüngsten Sitzungswoche des Bundestages hatte eine fraktionsübergreifende Gruppe den Entwurf ihres Antrags zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD öffentlich gemacht. Die Initiative einzelner Abgeordneter hole damit eine bislang hintergründig behandelte und juristisch hochkomplexe Frage in den öffentlichen Diskurs. Schneider bezeichnet das als heikel und vielleicht kontraproduktiv. „Der Antrag ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehrheitsfähig“, sagt er.

Der Antrag brauche eine breitere Basis und mehr Zeit. Denn: Die AfD gilt seit 2021 beim Bundesamt für Verfassungsschutz als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Und an dieser Kategorie könnte sich in der nächsten Zeit etwas ändern: „Wir erwarten die Hochstufung der gesamten Partei als gesichert extremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz und wichtige nachrichtendienstliche Erkenntnisse noch in diesem Jahr“, so Schneider.

Antrag braucht breites Bündnis der Demokraten

Deshalb müsse es in den kommenden Wochen und Monaten darum gehen, „dass aus der Initiative einer kleinen Gruppe ein breites Bündnis aller demokratischen Kräfte wird“, so Schneider. Die AfD sei demokratisch gewählt, „jedoch im Wesen demokratiefeindlich. Auch ich unterstütze grundsätzlich das Vorhaben dieser Prüfung.“

Die Hürden eines Parteiverbotes seien zu recht hoch. Neben dem Bundestag können nur die Bundesregierung und der Bundesrat den Antrag stellen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit einer Partei überprüft. Die Entscheidung über ein Verbot kann nur das höchste Gericht treffen, das Prozedere kann mehrere Jahre dauern.

Staat muss V-Leute abziehen

Sollte der Antrag im Parlament beschlossen werden, gibt es eine zweimonatige Frist für die Bundesregierung, die Arbeit mit V-Leuten einzustellen, um Staatsfreiheit zu gewährleisten, heißt es in der Pressemitteilung zum Prozedere. Als nächster Schritt würde ein Prozessbevollmächtigter bestimmt und eine Antragsschrift für das Bundesverfassungsgericht erarbeitet werden. Ob eine Partei verboten werden soll, kann nur mit einer 2/3-Mehrheit im Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

Die Partei könne nur dann als verfassungswidrig eingestuft werden, wenn ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen umfassend und systematisch nachweisbar seien - nicht nur durch vereinzelte Vorfälle, sondern durch eine gezielte, planvolle und aktiv kämpferische Ausrichtung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Juristische Prüfung und politischer Kampf

Dennoch könnte es laut Schneider auch bei einer Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“ bis Ende des Jahres noch Monate dauern, bis weitere ausschlaggebende Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren gegeben seien. „Oft heißt es von Seiten der Kritiker eines Prüfverfahrens, wir müssen die AfD politisch bekämpfen. Das ist richtig, schließt aber eben die juristische Prüfung der Verfassungswidrigkeit nicht aus. Vor allem aber erfordert dieser politische Kampf eine neue politische Kultur“, appelliert der Otterndorfer.

Es bedürfe einer geschlossenen Front aller demokratischen Kräfte, um rechtsextreme Bedrohungen wirksam zu bekämpfen. „Wir erleben aber auch im demokratischen Spektrum immer mehr Populismus“, so der SPD-Abgeordnete. Er kritisiert die Opposition: Kampagnen gegen die Bundesregierung sowie insbesondere die feindselige Sprache seien „angesichts der Herausforderungen und Bedrohungen unserer Demokratie von rechts sowie aus dem Ausland kontraproduktiv“.

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