TDie Ära der Schottergärten endet jetzt auch in Bremerhaven

Diesen Anblick soll es bald auch in Bremerhaven nicht mehr geben. Schottergärten sollen verboten werden. Und auch ein paar Inseln mit Pflanzen reichen künftig nicht aus, um das Etikett „Schottergarten“ loszuwerden. Foto: Jaspersen
Schluss mit den Schottergärten. Was in Niedersachsen und Bremen schon gilt, wird nun auch in Bremerhaven umgesetzt. Dazu wurde die Landesbauordnung verändert. Und es gibt auch ein Datum, wann die Schonfrist für bestehende Schottergärten endet.
Am Donnerstag hat die Baudeputation des Landes das Aus für die Schottergärten in Bremerhaven eingeleitet. In der Stadt Bremen gibt es das Verbot bereits, das nun mit einer Gesetzesänderung in die Landesbauordnung aufgenommen wird. Damit gilt das Verbot der Schottergärten ab 1. Juli auch in Bremerhaven.
Beschluss im Koalitionsvertrag angekündigt
Im Gegensatz zu manchen anderen Landesregelungen, bei denen der Magistrat zuweilen wenig Lust verspürte, sie auf kommunaler Ebene umzusetzen, ist das hier anders. Im Koalitionsvertrag, den SPD, CDU und FDP nach der Wahl im vergangenen Jahr vereinbart hatten, war das Verbot von Schottergärten angekündigt worden. Darauf verweist auch Stadtrat Bernd Schomaker (FDP). Mit der landesrechtlichen Regelung habe sich aber ein eigenes Ortsgesetz erübrigt.
Im Sinne der Landesbauordnung sind Schottergärten nun Freiflächen auf Baugrundstücken, die überwiegend mit festem Material wie gebrochenen Steinen oder Kieseln bedeckt sind. Einige wenige Grünpflanzen reichen nicht, um das Etikett „Schottergarten“ loszuwerden. Besitzer bereits bestehender Schottergärten haben noch bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, um ihre graue Fläche in ein grünes Gartenbeet umzuwandeln. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Vorhaben erntet breite Zustimmung
In der Baudeputation des Landes gibt es breite Zustimmung. Nur Julia Tiedemann von Bündnis Deutschland äußert Kritik: „Die Eigenbestimmung der Eigentümer wird untergraben“, sagt sie.
Ralph Saxe von den Grünen hält dagegen. „Eigentum verpflichtet. Aber ein Schottergarten ist kein verantwortungsvoller Umgang mit Eigentum“, sagt er. Ziel sei die „Schwammstadt“ - also eine städtische Bebauung, die Oberflächenwasser aufnimmt. Schottergärten würden das Gegenteil bewirken.
Grüne Flachdächer künftig bei Neubauten
Mit der Änderung der Landesbauordnung wird nun auch die Begrünung von Flachdächern ab einer Größe von 50 Quadratmetern bei Neubauten vorgeschrieben. Eine Regelung für eine Fassadenbegrünung wurde indes vertagt, um weitere Baukostensteigerungen zum jetzigen Zeitpunkt zu vermeiden, wie es in der Vorlage heißt. Saxe bedauert das, räumt aber ein, dass die Umsetzung aus Brandschutzgründen schwierig sei. „Das müssen wir gut abprüfen.“
Mit der Gesetzesänderung wird auch das Bauen weiter entbürokratisiert. Die Verfahren bei den Baugenehmigungen werden beschleunigt, etwa bei der Umnutzung von Dachgeschossen und der Errichtung von Dachgauben. Abgeordneten von CDU und FDP reichen die Maßnahmen aber nicht, um einen „Bau-Turbo“ einzuleiten und der Bauwirtschaft zu helfen.