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TDie sechs Toten von Stade: Es gibt keine Gerechtigkeit

Ein Kommentar von Lars Strüning.

Ein Kommentar von Lars Strüning. Foto: Vasel

Ein des sechsfachen Mordes Beschuldigter begeht in der Untersuchungshaft Suizid. In die Trauer über die völlig unschuldigen Todesopfer von Stade mischt sich jetzt neue Wut.

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Von Lars Strüning
21.07.2026, 17:44 Uhr

Stade. Man möchte es zum Himmel hinausschreien: „Das darf doch wohl nicht wahr sein.“

Die Hintergründe der Tat bleiben ungekärt

Wieder sind die Gedanken bei den Angehörigen der Opfer. Ihr Schmerz wird für Außenstehende kaum zu greifen sein. Und jetzt auch noch das. Sie werden keine Gerechtigkeit erfahren. Sie werden nicht erfahren, was an diesem 29. Juni passiert ist, was den Täter bewogen hat, sechs Menschen das Leben zu nehmen.

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Auch wenn die Ermittlungen gegen die beiden möglicherweise an der Tat beteiligten Frauen noch laufen, wird die abscheuliche Tat wohl nie aufgeklärt, nie gesühnt werden können im Sinne des Rechtsstaates.

Der Suizid spricht für ein offensichtliches Versagen. Es darf nicht passieren, dass sich ein dringend Tatverdächtiger in seiner Zelle das Leben nehmen kann. Die Justizvollzugsanstalt Bremervörde muss dafür Sorge tragen, dass sein Leben geschützt wird – nicht nur, um die spätere Gerichtsverhandlung sicherzustellen.

Suizid in U-Haft: Das ist ein Skandal

Der Selbsttod in der Gefängniszelle wird als Skandal gewertet werden. Er wird politische Folgen haben und schlimmstenfalls die Stimmen stärken, die Zweifel am Rechtsstaat hegen oder Verschwörungstheorien pflegen.

Bitter ist der Suizid auch für die Polizisten, die am Tattag sehr gute Arbeit in Stade gemacht haben und die, die an dem Fall ermittelten. Ihre Arbeit ist jetzt wahrscheinlich nur fürs Archiv.

Die Verantwortlichen müssen jetzt dringend Transparenz schaffen, um den Angehörigen schnellstmöglich wenigstens ein wenig Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und möglichen Gerüchten nicht den Weg zu bereiten. Das liegt auch im Sinne einer interessierten Öffentlichkeit und der Glaubwürdigkeit des Rechtssystems.

Die Akten im Fall Fatih Khan G. sind geschlossen. Die Fassungslosigkeit bleibt.

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