TDollern will sich Bauland sichern – doch Privatkäufer ist schneller

Das Grundstück direkt neben der Kita am Reller ist über die Jahre verwildert. Foto: Buchmann
Der Dollerner Rat ändert den Bebauungsplan für ein Grundstück und legt eine Veränderungssperre darüber. Doch ein Privatkäufer ist schneller. Was nun?
Dollern. In Zukunft sollen mehr Menschen in der Samtgemeinde Horneburg leben, aufwachsen und arbeiten - auch in Dollern. Die Gemeinde bereitet sich darauf vor: Sei es das geplante Wohngebiet am Sandbarg oder die Erweiterung der Kita Kleine Kraniche. Doch bei Letzterem bereitet die Suche nach einem Grundstück der Gemeinde jetzt Probleme.
„Wir wollen schnell auf Zuwachs reagieren können“, sagte Fachbereichsleiterin Tanja Thomfohrde in der Dollerner Ratssitzung am 23. Januar mit Blick auf den Bildungsbereich. Es sei ein Bedarf an weiteren Grundschulplätzen da, auch die gemeinsame Mensa der Eichhörnchen-Grundschule und der DRK-Kita sei zu klein. Doch die Flächen sind ausgeschöpft, neues Bauland muss her.
Das Grundstück stand plötzlich zum Verkauf
Die Lösung lag nur einen Steinwurf entfernt: Ein unbebautes Grundstück, direkt auf der anderen Fußwegseite der Kita. Die Samtgemeinde ist schon seit mehr als zehn Jahren an diesem Grundstück interessiert, sagt Bauamtsleiter Roger Courtault auf TAGEBLATT-Nachfrage. Der damalige Eigentümer habe jedoch nicht verkaufen wollen.
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Im Januar kam plötzlich wieder Bewegung in die Sache. Das Grundstück sei über ein Online-Portal zum Verkauf angeboten worden, entsprechende Anfragen hätten die Bauverwaltung darauf aufmerksam gemacht. Kostenpunkt für die knapp 1.560 Quadratmeter Bauland: 320.000 Euro.
Ratsmitglieder sind sich uneinig über Vorgehen
Über eine Änderung des entsprechenden Bebauungsplanes Nr. 5 Kreienborn/Tannenweg wollte sich die Gemeinde Dollern die Fläche für Schule und Kita sichern. Durch den Änderungsbeschluss darf die Fläche nicht wie bisher zur Wohnbebauung genutzt werden, sondern nur noch für den Gemeinbedarf - also für Kindertagesstätten und Schulen.

Die Gemeinde wollte das Grundstück gerne für eine Erweiterung der Kita einplanen. Daraus wird jedoch vorerst nichts. Foto: Buchmann
Zusätzlich hatte der Gemeinderat im Januar eine Veränderungssperre beschlossen, die den Inhalt des geänderten Bebauungsplans absichert. Denn sollte der Eigentümer den Bebauungsplan ändern oder bauliche Veränderungen vornehmen wollen, muss die Gemeinde zustimmen.
„Aufgrund der Planungshoheit ist dieses Vorgehen legitim“, sagt Courtault. Im Rat hatte dieser Vorschlag eine Diskussion darüber ausgelöst, ob die dringend benötigten Flächen ein Übergehen des Eigentümers rechtfertigen. Mit jeweils knapper Mehrheit hatten die Ratsmitglieder sowohl für die Änderung als auch die Veränderungsperre gestimmt.
Das Grundstück ist privat verkauft worden - was jetzt?
Was danach folgte, war schlichtweg unglücklich. Nach TAGEBLATT-Informationen hatte der bisherige Eigentümer am Tag der Ratssitzung für das Grundstück einen Notartermin - mit einem privaten Käufer. Die Veränderungssperre trat erst am 12. Februar über die amtliche Bekanntmachung in Kraft, Einfluss auf den Verkauf hat das nicht. Die Verwaltung stehe in Kontakt mit dem Käufer, sagt Bauamtsleiter Courtault auf Nachfrage.
Wie der Kampf um das Grundstück ausgeht, werden die kommenden Wochen zeigen. Zwei Optionen wären derzeit vorstellbar: Entweder könnte der neue Eigentümer das Grundstück an die Samtgemeinde weiterverkaufen oder der Gemeinderat hebt die Veränderungssperre per Beschluss wieder auf und verzichtet auf das Grundstück.
Aber kann der Käufer einen Schadensersatz von der Gemeinde fordern? Wenn der Eigentümer etwa eine Wertminderung nachweisen kann, wäre das laut TAGEBLATT-Informationen denkbar. Bei solch einem Einzelfall könnte es jedoch auch zu einer juristischen Klärung kommen.