TDüdenbüttel will Naherholung auf Sandabbaufläche an der B73
Dort, wo der Sand abgebaut ist, wird sofort renaturiert. Wie hier in der Sandkuhle am Schwingerbaum will Heidelberg Materials auch auf der neuen Sandabbaufläche in Düdenbüttel vorgehen. Foto: Klempow
Südlich der B73, ganz in der Nähe der Mühle Grefenmoor, soll auf etwa 13 Hektar Sand abgebaut werden. In seiner Stellungnahme wünscht sich Düdenbüttels Gemeinderat auch ein Naherholungsgebiet.
Düdenbüttel. Vorhabenträger ist die Heidelberg Materials aus Bremen (früher WIKA), die auch im Bereich Wiepenkathen Sand abbaut. Dort sind die Vorkommen weitgehend erschöpft. Daher hat das Unternehmen im Herbst 2021 die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche bei Grefenmoor gekauft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm ist der Bereich als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung Sand ausgewiesen. Wo Sand ausgebaggert wird, wird ein neues Gewässer entstehen.
Der Landkreis führt aktuell ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Herstellung eines Gewässers durch Trocken- und Nassabbau von Sand in der Gemeinde Düdenbüttel durch und gibt Betroffenen wie auch Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit der Stellungnahme, so auch der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten und der Gemeinde Düdenbüttel. Mitte Juni gab es eine Info-Veranstaltung.
Bürgerbeteiligung
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Gemeinde wünscht sich ein Naherholungsgebiet
Anfang der Woche hat nun der Gemeinderat seine Stellungnahme beschlossen. Folgende Punkte sind den Kommunalpolitikern wichtig: Neben einer naturnahen Einfriedung des Abbaugebietes in Form von Wallanlagen und Anpflanzungen wird eine Sicherung durch einen Zaun gefordert. Die Nachnutzung des Abbaugebietes soll eine Naherholung vorsehen mit Rundweg und Sitzmöglichkeiten. Auch eine Aussichtsplattform wird gewünscht, ebenso ein Fußweg von der Straße Röthkampstraße zur Straße Weißenmoor.
Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen dürften dies nicht verhindern, heißt es in der Stellungnahme. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollten nur innerhalb des Plangebietes umgesetzt werden. Eine weitere Inanspruchnahme von Flächen im Gemeindegebiet müsse vermieden werden.
Oldendorf-Himmelpforten
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Lkw sollen nur von 6 bis 17 Uhr fahren dürfen
Die Betriebszeit im Abbaugebiet soll auf die Werktage von 6 bis 17 Uhr beschränkt werden und damit ein Zweischichtbetrieb von 6 bis 22 Uhr nur im äußersten Bedarfsfall zulässig sein. Der Sand dürfe nur mit Lkw und nicht mit Traktoren oder Muldenkippe abgefahren werden. Bei der Entwässerung des Abbaugebietes während und nach dem Betrieb dürfe es keine Risiken für eine Verschlechterung der angrenzenden Flächen geben, was kontrolliert werden müsse. In jedem Fall werde ein Monitoring zur Untersuchung von Grundwasserveränderungen gefordert.