Zähl Pixel
Steuern

EDV-Großstörung: Stader Finanzamt ist betroffen

Das Finanzamt in Stade.

Das Finanzamt in Stade. Foto: Strüning

IT-Probleme machen aktuell den Finanzämtern im Norden zu schaffen. Welche Auswirkungen hat das auf die Bürger im Landkreis Stade und ist Elster betroffen?

Von Redaktion Freitag, 09.05.2025, 07:00 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Landkreis. Seit Mittwoch (7. Mai 2025) sind die Finanzämter in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern von einer Großstörung bei einem zentralen Dienstleiter betroffen. In der Folge stünden wichtige EDV-Anwendungen derzeit nicht zur Verfügung, meldet das Landesamt für Steuern am Donnerstag.

Betroffen sind nach Angaben des Landesamts für Steuern in Niedersachsen 120 Finanzämter in den Bundesländern. Ein Cyberangriff als Ursache könne nahezu ausgeschlossen werden, der Fehler liege in der Netzwerkkommunikation, sagte eine Sprecherin. Wegen der Störung sei der Zugriff auf Steuerfachverfahren gestört.

Wie der Stader Finanzamt-Chef Andreas Romeiser bestätigte, sei auch die lokale Steuerverwaltung betroffen: „Erklärungen elektronisch und in Papierform können derzeit nicht verarbeitet und berechnet werden.“ Fragen zu konkreten steuerlichen Angelegenheiten von Bürgern können ebenfalls nicht beantwortet werden. Nur allgemeine steuerliche Auskünfte seien möglich.

Allerdings hätten die Beamten der Stader Finanzbehörde darüber hinaus genügend zu tun. Sie werden aufgrund der Störung nicht freigestellt, so Romeiser.

Wie lange die Störung anhalten werde, könne ebenfalls bisher nicht gesagt werden. Allerdings hätten Neustarts der Server zur teilweisen Wiederherstellung der Funktionen geführt, sagte die Sprecherin des niedersächsischen Landesamts.

Zu allgemeinen Fragen des Lohn- und Einkommensteuerrechts gibt die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter Auskunft. Unter Telefon 0800/9980997 ist sie von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr zu erreichen.

Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen, der Anträge, Einsprüche oder Mitteilungen sei wie gewohnt über MeinELSTER (www.elster.de) zu jeder Uhrzeit möglich, berichtet die Behörde. (pm/fe)

Weitere Artikel