TEkaterina B.: Schwiegermutter droht nun doch härtere Strafe
Wegen einer Falschaussage im Fall Ekaterina B. muss sich die Mutter des verurteilten Mörder Walter B. erneut vor Gericht verantworten. Foto: Hartmann
Im Mordprozess gegen ihren Sohn Walter B. nahm die Frau die Tat auf sich und log. Für die Falschaussage wurde sie verurteilt, doch das Urteil wird nicht rechtskräftig.
Bremerhaven. Die Mutter des verurteilten Mörders Walter B. muss sich wegen einer Falschaussage voraussichtlich vor dem Bremer Landgericht verantworten. Die Frau war jüngst vor dem Bremerhavener Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden, zusätzlich sollte sie 8.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Entscheidung in etwa zwei Monaten
Doch das Urteil wird nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, wie die Sprecherin des Amtsgerichts sagte. Damit muss der Fall vor dem Landgericht neu verhandelt werden.
Ob es ein weiteres Gerichtsverfahren gegen Mutter B. gebe, stehe wegen gerichtlicher Fristen vermutlich in etwa zwei Monaten fest.
Walter B. tötet Ekaterina B. und zerteilt die Leiche
Der Sohn der Frau wurde im Mai 2023 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte seine Ehefrau Ekaterina B. betäubt, erdrosselt und ihre Leiche zerteilt. Die Körperteile verstaute er in einem Reisekoffer und warf diesen in einen Fluss. Vor Gericht erklärte die Mutter des Angeklagten, sie habe ihre Schwiegertochter getötet, doch die Kammer glaubte ihr nicht - auch weil die Angaben widersprüchlich waren.
Wegen der falschen uneidlichen Aussage erging ein Strafbefehl gegen die Frau, später kam es zu einer Hauptverhandlung. Die Angeklagte räumte die Falschaussage ein und wurde vor dem Amtsgericht Bremerhaven zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Wegen der Berufung der Staatsanwaltschaft wird es nun aber einen weiteren Prozess geben.
Gespräche in Haft
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Die Mutter des verurteilten Mörders erreicht ein Strafbefehl
„Die meisten Aussagen werden nicht unter Eid gemacht“, erklärt Bremerhavens Amtsgerichtssprecher Benjamin Bünemann. Zeugen werden aber belehrt, dass sie zur Wahrheit verpflichtet sind. Und im Falle der Mutter B. kam hinzu, dass sie auch belehrt wurde, dass sie gegen ihren Sohn nicht hätte aussagen müssen.
Nun erging der Strafbefehl. Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Strafverfahren und nur möglich bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wenn der Angeklagte das Strafmaß akzeptiert, wird auf eine Hauptverhandlung verzichtet.
Falschaussage: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
Im Gesetz steht: Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Im Strafbefehl gegen Mutter B. war eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten zur Bewährung vorgesehen, zudem eine Bewährungsauflage von 10.000 Euro, die die Angeklagte zahlen muss. Doch sie legte Einspruch ein, deshalb ist der Fall vor dem Amtsgericht Bremerhaven verhandelt wurde.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie zweimal eine Falschaussage gemacht hat. Einmal im Prozess, einmal mit einer freiwilligen, schriftlichen Einlassung.
In der Verhandlung: Mutter B. habe Reue gezeigt
Mutter B. hat die Falschaussage eingeräumt und auch Reue gezeigt. Sie habe ihre Schwiegertochter Ekaterina nicht getötet, aber sie gab vor Gericht zu, dass sie bei der Zerteilung und Beseitigung der Leiche mitgeholfen habe. Ekaterinas Leiche wurde am Weserdeich in einem Koffer angeschwemmt. (dpa/fk)