TErmittlungen gegen AfD-Kandidatin: Das ist der Stand

Ist bereits wegen Volksverhetzung verurteilt worden: Marie-Thérèse Kaiser (AfD). Foto: Martin Elsen www.nord-luftbilder
Ob sich AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser erneut wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten muss, ist noch offen. Warum die Staatsanwaltschaft Stade noch keine Anklage erhoben hat.
Stade. Die Entscheidung, ob die Kreistagsabgeordnete und Bundestagskandidatin Marie-Thérèse Kaiser (AfD) erneut auf der Anklagebank Platz nehmen muss, ist erst einmal vertagt. Die Sottrumerin ist bereits wegen Volksverhetzung verurteilt, nun soll sie die strafbaren Äußerungen während einer Podiumsdiskussion an der Tarmstedter KGS wiederholt haben. Ob das für einen erneuten Prozess ausreicht, prüft die Staatsanwaltschaft noch.
Komplexer Fall beschäftigt die Staatsanwaltschaft Stade
Eigentlich habe diese bereits eine Entscheidung getroffen haben wollen. Die Aussagen reichen allerdings nicht aus, um eine abschließende Entscheidung zu treffen, so Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade. Anders ausgedrückt: Sie braucht mehr Details.
Der Fall ist komplex. Juristisch gilt es zu prüfen, ob eine bloße Wiederholung des Strafbestands in der vorliegenden Situation eine Volksverhetzung darstellt oder nicht. Die Sottrumerin ist Bundestagskandidatin für den Wahlkreis „Stade I / Rotenburg II“.
Während der Podiumsdiskussion vor Schülern hatte sie den Satz wiederholt, den sie im Bundestagswahlkampf 2021 in Sozialen Netzwerken geäußert hat und für den sie schließlich verurteilt wurde.
Amtsgericht Rotenburg verurteilte Kaiser zu einer Geldstrafe
Kaiser hatte 2021 afghanische Ortskräfte der Bundeswehr in einen Zusammenhang mit Gruppenvergewaltigungen gebracht. Das Amtsgericht Rotenburg verurteilte Kaiser daher zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro. Im Mai 2024 wurde das Urteil vom Landgericht in Verden bestätigt, Kaiser legte daraufhin Revision ein. Der Fall erregte international und insbesondere in rechten und rechtsextremen Kreisen Aufsehen. Mitte September hat mit dem Oberlandesgericht Celle die nächste und letzte Instanz das Urteil bestätigt.
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Die Gerichtsakten habe die Staatsanwaltschaft laut ihrem Sprecher ebenfalls angefordert. Damals sei die Sachlage eindeutiger gewesen, immerhin konnte Kaisers Äußerung durch die Postings zweifelsfrei belegt werden. Für die Wiederholung in Tarmstedt liegt eine Anzeige durch die Schulleitung vor, Beamte des Staatsschutzes waren ebenfalls Ort. Ihren Aussagen fehle es — Stand jetzt – allerdings noch an Detailtreue, die für eine Entscheidung ausreichen würde, so Breas. Die soll die Polizei nun nachliefern. (rk)