TFahrerflucht nach tödlichem Unfall auf A27: Sittenser muss ins Gefängnis

Ein Mann aus Sittensen muss in Haft. Der Verurteilte verursachte einen Unfall auf der Autobahn, bei dem eine Frau starb. Foto: Mohssen Assanimoghaddam
Mehr als zwei Jahre nachdem ein 35 Jahre alter Mann aus Sittensen alkoholisiert und abgelenkt von seinem Handy einen tödlichen Unfall verursacht hatte, steht fest: der Verurteilte muss in Haft.
Verden. Das Oberlandesgericht Celle hat ein auf zwei Jahre und zwei Monate lautendes Urteil der 5. kleinen Strafkammer des Landgerichts Verden bestätigt.
Darum geht es: Der Sittenser war im Landkreis Verden auf der A27 auf dem Weg zu einem Treffen mit seinem Drogendealer im Heidekreis um Kokain zu kaufen, als er am frühen Abend des 18. März 2023 in Höhe der Raststätte Goldbach bei Langwedel unmittelbar nach dem Auffahren auf die Autobahn den Smart der aus Walsrode stammenden 28-Jährigen übersehen hatte.
Unfallverursacher fährt einfach weiter
Anstatt sich um die Frau zu kümmern, deren Kleinwagen in die Leitplanke geschleudert worden war, hatte der Verurteilte seine Fahrt noch rund einen Kilometer fortgesetzt. Dort hatte er seinen SUV stehen lassen, sich noch eine Flasche Schnaps aus dem Wagen mitgenommen und war über ein Feld zu Fuß geflüchtet. Später hatte er sich von seiner Mutter abholen lassen und sich mit seinem Drogendealer in Langwedel-Etelsen getroffen. Ersthelfer hatten sich derweil schnell um die verunfallte Frau in ihrem Smart gekümmert. Am Folgetag ist die Bremerin an ihren lebensgefährlichen Verletzungen gestorben.
Über drei Instanzen hatte der Unfallverursacher um Bewährung, also maximal zwei Jahre, gekämpft. Das Amtsgericht Verden hatte ihn im Juni 2024 wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Dagegen hatte er Berufung eingelegt.
Einen Teilerfolg konnte der Mann Ende Januar 2025 am Landgericht Verden erzielen. Dort wurde die Strafe auf zwei Jahre und zwei Monate reduziert. In zweiter Instanz hatte er zugegeben, vor dem Unfall mehrere Flaschen Bier getrunken zu haben. Eine Blutprobe hatte zeitnah nicht genommen werden können, denn die Polizei hatte zwar das Fahrzeug, aber es handelte sich bei dem SUV um einen Firmenwagen. Als der Fahrer ermittelt war, war es auch für eine Rückrechnung des Promillewertes zu spät.
Unfall hätte verhindert werden können
Ein Sachverständiger hatte in erster Instanz ausgesagt, dass das Unfallgeschehen durch eine Vollbremsung hätte verhindert werden können. All das musste aber am Landgericht nicht noch einmal geklärt werden, weil der 35-Jährige die Feststellungen des Amtsgerichts zum Tathergang akzeptiert hatte.
Die Kammer des Landgerichts hatte bei ihrer Entscheidung gegen Bewährung auch das sogenante Nachtatverhalten des 35-Jährigen berücksichtigt. „Wenn man zur Tagesordnung übergeht, seinen Dealer herzitiert und sich dann von der Mutter zu einem Freund kutschieren lässt, um dort zu saufen“. Der Dealer aus dem Heidekreis war nach dem Unfall nach Langwedel-Etelsen gekommen.
Die nächste Instanz war das Oberlandesgericht Celle. Dies teilte jetzt mit: „Mit der Revision hatte der Verteidiger die Strafhöhe beanstandet. Er war der Ansicht, dass eine Strafe von höchstens zwei Jahren ‚naheliegend‘ gewesen sei. Eine solche Strafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können. Das Landgericht hätte seine höhere Strafe deshalb besser begründen müssen, so die Ansicht des Verteidigers.“
Strafverfahren ist abgeschlossen
Dem ist der 2. Strafsenat mit seiner Entscheidung vom 17. Juli 2025 jedoch nicht gefolgt. „Die Strafe sei bereits ausgesprochen milde und die Begründung des Landgerichts ausreichend“, teilte Pressesprecher André Wilkening mit.
Staatsanwalt und Nebenklage hatten in zweiter Instanz beantragt, es bei der Strafe des Amtsgerichts zu belassen. Der Familie war das noch zu wenig. „Wir wären froh, wenn das Verfahren endlich abgeschlossen ist. Es wäre ein kleines Stückchen Abschluss“, hatte der Vater in der Verhandlung am Landgericht gesagt.
Nun ist zumindest das Strafverfahren abgeschlossen, denn die Entscheidung des OLG ist nicht anfechtbar.