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Landgericht

TFahrlässige Tötung: Raser von Mulsum zu langjähriger Haftstrafe verurteilt

Der Angeklagte neben seiner Rechtsanwältin Katja Schade.

Der Angeklagte neben seiner Rechtsanwältin Katja Schade. Foto: Meyer

Es war ein Horrorunfall: Mit mehr als 180 km/h raste vor zweieinhalb Jahren ein Mann in Müllers Gasthof in Mulsum, der Beifahrer starb dabei. Nun wurde der Fahrer verurteilt.

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Von Pauline Meyer
Montag, 26.01.2026, 18:56 Uhr

Fredenbeck. Vor dem Stader Landgericht ist am späten Montagnachmittag das Urteil im Prozess um die Todesfahrt von Mulsum gefallen. Der Angeklagte wurde zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Angeklagt war der heute 30-Jährige unter anderem wegen eines Autorennens mit Todesfolge. In der Nacht des 2. September 2023 fuhr er mit mindestens 181 km/h durch Mulsum. In einer Linkskurve kam der BMW des auf dem Beifahrersitz sitzenden 25-Jährigen von der Fahrbahn ab und bohrte sich in die Fassade von Müllers Gasthof. Dabei starb der Beifahrer, der Angeklagte überlebte schwer verletzt.

Den Tatbestand eines Autorennens mit Todesfolge, so wie zu Beginn des Prozesses in der Anklage aufgeführt, sah die Kammer als nicht erwiesen an. Das begründete sie damit, dass der Beifahrer grundsätzlich mit der Fahrweise des Angeklagten einverstanden gewesen sei und um Risiken, wie die der abgefahrenen Reifen, wusste.

Der BMW M4 bohrte sich im September 2023 gegen 4 Uhr morgens in die Fassade von Müllers Gasthof in Mulsum.

Der BMW M4 bohrte sich im September 2023 gegen 4 Uhr morgens in die Fassade von Müllers Gasthof in Mulsum. Foto: Vasel

Wenn der 25-Jährige den Unfall überlebt hätte, erklärte Richter Marc-Sebastian Hase bei der Urteilsverkündung, wäre er strafrechtlich als Mittäter angesehen worden. Daher falle das Unfallopfer nicht in den Schutzbereich. „Was bleibt, ist die fahrlässige Tötung“, so Hase.

Eine Woche Zeit: Verteidigung will Revision einlegen

Anklage und Verteidigung haben nun eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Wie die Verteidigerin des Angeklagten, Katja Schade, dem TAGEBLATT kurz nach dem Urteil bestätigte, wird sie davon Gebrauch machen. „Wir werden definitiv Revision einlegen“, sagt sie. Schade hatte auf zwei Jahre und sieben Monate plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen sechs Jahre und sechs Monate gefordert.

Einen ausführlichen Artikel zum Urteil lesen Sie am Dienstag bei TAGEBLATT online und am Mittwoch im TAGEBLATT.

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