TFeinjustierung für den Ortskern Ahlerstedt: Experten stellen Pläne vor
Die Straße Kleiner Damm in Ahlerstedt. Foto: P. Meyer
Zwei Vollgeschosse sollen künftig nur noch am Kleinen Damm und nicht im hinteren Wohngebiet möglich sein. Diese Änderung des Bebauungsplans ist Thema im Ausschuss.
Ahlerstedt. Wie sich Ahlerstedts Ortskern künftig weiterentwickeln soll, ist am heutigen Dienstag, 12. Mai, 19 Uhr, Thema im Ausschuss für Klima, Bau, Wege und Ortsentwicklung der Gemeinde Ahlerstedt (Dorfgemeinschaftshaus Ahrensmoor, Schuldamm 2). Vorgestellt wird dort der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Ortsmitte II.
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Ziel der Gemeinde ist es, die Bebauung im Bereich rund um den Kleinen Damm gezielter zu steuern: Die Mischung aus Wohnnutzung, Gewerbe und Dienstleistung soll erhalten bleiben. Gleichzeitig sollen Entwicklungsmöglichkeiten für eine „maßvolle Nachverdichtung“ geschaffen werden. Die Gemeinde reagiert damit auf die Frage, wie sich der Ortskern weiterentwickeln soll, ohne den dörflichen Charakter der angrenzenden Wohnbereiche zu verändern.
Zwei Geschosse nur im vorderen Bereich
Ausgearbeitet wurde der Entwurf vom Hamburger Planungsbüro Evers & Partner. Die Planer sehen vor, die zulässige Bebauung innerhalb des Gebietes künftig stärker abzustufen. Entlang des Kleinen Damms sollen weiterhin Gebäude mit bis zu zwei Vollgeschossen möglich sein. Das entspricht einer maximal zugelassenen Gebäudehöhe von etwa zehn Metern. In den rückwärtigen Bereichen, die stärker durch Wohnhäuser geprägt sind, soll die Bebauung dagegen auf ein Vollgeschoss, also auf neun Meter, begrenzt werden.
Nach Angaben der Gemeinde geht es dabei vor allem um eine „ortsbildverträgliche Nachverdichtung“. Ahlerstedt soll langfristig als Grundzentrum gestärkt werden und neue Bebauung sich besser in die bestehende Struktur einfügen, heißt es in der Begründung der Planer.
Sogenannte Grundzentren haben laut Landesraumordnungsprogramm die Aufgabe, wichtige Einrichtungen und Angebote für den täglichen Bedarf - etwa Einkaufsmöglichkeiten oder Arztpraxen - bereitzustellen. Auch sollen sie lokale Wohn- und Arbeitsstätten weiterentwickeln.
Wohnbereiche sollen kleinteilig bleiben
Das rund 2,4 Hektar große Plangebiet liegt zentral in Ahlerstedt zwischen Kleinem Damm und Großem Damm. Bereits heute prägen dort Wohnhäuser, kleinere Gewerbebetriebe, Dienstleistungen und Einzelhandel das Bild. Genau diese Mischung will die Gemeinde erhalten und weiterentwickeln.
Konkret verändert die 3. Änderung vor allem die Grenzziehung innerhalb des bestehenden Bebauungsplans. Während bislang größere Bereiche für dichtere Bebauung vorgesehen waren, soll sich diese künftig stärker auf die direkt am Kleinen Damm gelegenen Grundstücke konzentrieren. Die Gemeinde verspricht sich davon eine klarere städtebauliche Struktur: Der Kleine Damm als wichtige Verkehrsachse und als Teil des Ortszentrums soll stärker eingefasst werden, während die dahinterliegenden Wohnbereiche ruhiger und kleinteiliger bleiben sollen.
An den grundsätzlichen Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplans würde sich wenig ändern. Laut Entwurf handelt es sich eher um eine „Feinjustierung“ der bisherigen Planung als um eine grundlegende Neuausrichtung. Die Gemeinde setzt bei dem Verfahren auf eine sogenannte Innenentwicklung nach Paragraf 13a Baugesetzbuch.
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Nach der Vorstellung des Entwurfs im Ausschuss sollen die nächsten Verfahrensschritte folgen. Geplant sind die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung. Bürger erhalten dann Gelegenheit, Stellungnahmen zu den Planungen abzugeben.
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