Zähl Pixel
Jahreswechsel

Böllerverbot in der Hamburger Innenstadt und an der Binnenalster

In einem Geschäft liegen Feuerwerksraketen in einem Karton.

In einem Geschäft liegen Feuerwerksraketen in einem Karton. Foto: Christophe Gateau/dpa/Symbolbild

Wer an Silvester böllern will, sollte die Hamburger Innenstadt und die Binnenalster am besten meiden. Denn dort sind Knaller und Feuerwerksraketen auch dieses Jahr wieder verboten.

Von dpa 11.12.2023, 22:09 Uhr
3 Monate Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €! Jetzt sichern!

Hamburg. Das Anzünden von Feuerwerksraketen und Böllern bleibt in Hamburg in der Silvesternacht rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt verboten. Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2023, 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 2024, 1.00 Uhr, und erstreckt sich über die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm und Reesendamm sowie den Rathausmarkt, wie die Polizei am Montag in Hamburg mitteilte. Lediglich sogenanntes Kleinstfeuerwerk - also beispielsweise Wunderkerzen und Knallerbsen - sind erlaubt.

Aufgrund von Erkenntnissen aus vergangenen Jahreswechseln geht die Polizei Hamburg davon aus, dass tausende Feiernde das neue Jahr auf den zentralen Plätzen der Innenstadt begrüßen werden, darunter erfahrungsgemäß auch viele Familien mit Kindern. Mit dem Verbot sollen die Silvesterfeiern in der Innenstadt sicherer werden.

Die Verbotszone war 2019/2020 zum ersten Mal eingerichtet worden. Zuvor hatte es in der Menge oft bedrohliche und gefährliche Situationen gegeben, bei denen auch zahlreiche Menschen verletzt wurden.

Weitere Themen

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

Hamburger Polizei löst Reiterstaffel auf

Polizistinnen und Polizisten hoch zu Pferd wird es 2028 im Hamburger Stadtgebiet nicht mehr geben. Die Reiterstaffel soll Ende 2027 aufgelöst werden. Was sind die Gründe dafür?

T Lloyd Werft: Behörden-Posse um Windkraftanlagen

Windkraftanlagen auf dem Betriebsgelände: So wollte die Lloyd Werft sich selbst mit umweltfreundlicher Energie versorgen. Aber die Gewerbeaufsicht lehnte den Antrag ab. Im Wirtschaftsressort und bei den Grünen stößt die Begründung auf Kopfschütteln.