TFrist beim Kaminofen-Verbot naht: Was stimmt – und was nicht

Lohnt sich eine Modernisierung des alten Kamin- oder Kachelofens? Das sollte man besser im Voraus durchrechnen. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn
Bleibt der Ofen mitten in der Heizsaison aus? Viele Kaminbesitzer im Kreis Stade müssen auf- oder umrüsten. Der Industrieverband mahnt zur Eile - aber es gibt Ausnahmen.
Landkreis. Wer sich jetzt schon auf ein gemütliches Kaminfeuer im Winter freut, sollte prüfen, ob der eigene Kamin dann überhaupt noch angezündet werden darf. Denn ab dem nächsten Jahr sind sogenannte Einzelraumfeuerstätten, die vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und bestimmte Emissionsgrenzwerte nicht einhalten, nicht mehr zugelassen.
Was für Optionen haben Kaminbesitzer in so einem Fall - und wann lohnt sich eine Modernisierung des alten Kamins? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wann ist der 31. Dezember 2024 für Kaminbesitzer wichtig?
Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 installiert wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2024 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vorgegebenen Feinstaub- und Kohlenmonoxidwerte einhalten. Konkret heißt das: Sie dürfen nicht mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen.
- Wie alt ein Kaminofen ist, darüber gibt laut Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein das Typenschild Auskunft. Ob der Kamin die geforderten Grenzwerte einhält, kann man in den Herstellerunterlagen nachlesen.
- Es hilft auch in der Online-Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) recherchieren - und zwar unter cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste.
- Oder man fragt direkt seinen Bezirksschornsteinfeger.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Einige Geräte seien von der Sanierungspflicht ausgenommen, sagt Thomas Schnabel vom HKI. Ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der BImSchV entsprechen, genießen ihm zufolge Bestandsschutz. Ebenso Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen und nicht gewerblich genutzte Küchenherde in Privathaushalten, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
Sind auch neue Kaminöfen betroffen?
Nein, sagt Thomas Schnabel. Alle Feuerstätten, die jetzt im Handel gekauft werden können, erfüllten die gesetzlichen Vorschriften. Sie dürfen auch in Zukunft betrieben werden. Gleiches gelte für alle Feuerstätten, die nach dem 21. März 2010 zugelassen wurden.
Wie weist man nach, dass der Kamin die Grenzwerte einhält?
Das kann, so heißt es beim Verbraucherzentrale Bundesverband, auf zwei Wegen geschehen: Entweder der Hersteller bestätigt es einem schriftlich für das entsprechende Modell. Andernfalls kann aber auch der Schornsteinfeger eine entsprechende Messung vornehmen.

Alle Feuerstätten, die jetzt im Handel gekauft werden können, erfüllen die gesetzlichen Vorschriften. Foto: Daniel Maurer/dpa-tmn
Welche Optionen haben Kaminbesitzer, deren Kamin die Vorgaben nicht erfüllt?
„Die Feuerstätte kann stillgelegt und damit außer Betrieb genommen und durch eine moderne, emissionsarme Feuerstätte ersetzt werden“, sagt Markus Burger vom Bundesverband Schornsteinfegerhandwerk. Aber auch eine Modernisierung bis Ende dieses Jahres sei möglich. „Dabei wird nachträglich eine Staubminderungseinrichtung in den vorhandenen Kamin eingebaut, die dazu beiträgt, die Emissionen zu verringern.“
Nach Ablauf der Frist kontrolliert der Schornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau die Umsetzung. Er ist verpflichtet, bei einem Verstoß die zuständige Behörde zu informieren.
Und wie findet man heraus, was die beste Option im eigenen Fall ist?
„Man sollte im Vorfeld abwägen, welche Kosten mit einer Nachrüstung oder einem Ersatzkauf verbunden sind“, sagt Thomas Schnabel. „Muss zum Beispiel ein elektrischer Abscheider oben am Schornstein installiert werden, kann das schon mal aufwendiger werden und am Ende zusätzliche Kosten verursachen.“
Und: Der Verband rät zur rechtzeitigen Modernisierung, da der Stichtag mitten in der kommenden Heizsaison liegt und es zu Engpässen bei Handel und Handwerk kommen kann.
Bei klassischen Kaminöfen könne man überlegen, ob ein neuer Ofen nicht die bessere Lösung ist. „Das kann bei handwerklich errichteten Kachelöfen oder Heizkaminen, die individuell nach den Wünschen der Kunden geplant und gebaut wurden, schon wieder ganz anders aussehen“, so Schnabel.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks empfiehlt eher einen Austausch. Schließlich hätten die modernen Feuerstätten einen höheren Wirkungsgrad, heizten also effizienter und erreichten deutlich bessere Emissionswerte. Eine Nachrüstung kann demnach bei fest verbauten Feuerstätten eine Lösung sein oder bei einer Feuerstätte, die der Besitzer gerne behalten möchte, weil sie ihm viel bedeutet. Sollte der Besitzer kein Interesse an einem Weiterbetrieb haben oder eine Investition scheuen, bleibt auch noch die komplette Stilllegung.
Gibt es ab dem Jahr 2025 eine allgemeine Filterpflicht für alle?
Nein! Der Einbau von Feinstaubfiltern ist weder jetzt, noch ab dem Jahr 2025 bundesweit vorgeschrieben. Sämtliche Aussagen oder Berichte in dieser Richtung sind falsch. Mitunter fordern lediglich einzelne Kommunen, dass Neugeräte mit Staubminderungsmaßnahmen ausgerüstet sind.
Heizen mit Holz: Darauf sollten Sie jetzt achten
Im Herbst und Winter kommen die holzbefeuerten Kamin- und Kachelöfen wieder zum Einsatz. Darin darf man aber nur unbehandeltes, trockenes Holz verbrennen, das richtig gelagert wurde. Darauf weist das Umweltbundesamt hin. Denn im feuchten Zustand brennt Holz schlecht, verursacht dabei mehr Feinstaub und qualmt.
Damit das nicht passiert, stapeln Sie das Brennholz am besten an einem sonnigen und luftigen Platz auf, der vor Regen und Schnee geschützt ist - und zwar ohne direkten Kontakt zum Erdboden. Denn sonst kann das Holz Feuchtigkeit aus dem Boden ziehen. Verhindern lässt sich das etwa, indem man einen durchlüfteten Unterbau aus zwei Querstangen errichtet.
Wie trocken das Holz ist, lässt sich dann übrigens mit Holzfeuchte-Messgeräten (gibt es im Baumarkt) überprüfen. Brennholz darf maximal einen Feuchtegehalt von 25 Prozent haben. Das entspricht weniger als 20 Prozent Wassergehalt. Der Unterschied: Der Wert für den Feuchtegehalt bezieht sich auf die Trockenmasse des Holzes, der Wert für den Wassergehalt auf die Gesamtmasse.
Ofen nicht mit Altpapier anzünden
Wichtig außerdem: Informieren Sie sich, wie der jeweilige Kaminofen am besten angezündet wird. Damit die Verbrennung optimal abläuft, sollten laut Verbraucherzentrale Bundesverband in Kaminöfen etwa möglichst schnell hohe Temperaturen erreicht werden. Und dafür sei es besser, zwei oder drei Holzscheite mit wachsgetränkter Holzwolle oder Paraffin-Holzfaserstäben von oben zu entfachen statt von unten.
Altpapier oder Karton eignen sich hingegen nicht zum Anzünden. Sie brennen demnach zu kurz und behindern die Luftzuführung. Holzscheite sollten außerdem maximal einen Durchmesser von sechs bis zwölf Zentimeter haben und das Holzstück etwas kürzer sein als der Brennraum.
Beim Nachlegen von Holz gilt:
Überladen Sie den Kaminofen nicht, sondern legen Sie lieber regelmäßig kleine Holzmengen auf.
Die abgekühlte Asche sollten Sie anschließend in der Restmülltonne entsorgen.
Für Garten und Kompost ist sie laut Umweltbundesamt nicht geeignet. Denn dann können sich Schwermetalle, die natürlich im Holz vorhanden sind, und Schadstoffen aus der Verbrennung im Boden anreichern.