TFührerscheintausch-Welle rollt durch die Kommunen: Diese Jahrgänge sind jetzt dran

Für den nächsten Schwung Jahrgänge hat der „Lappen“ ausgedient. Sie müssen ihren Papierführerschein gegen den Kartenführerschein tauschen. Foto: Andrea Warnecke
Bis Mitte Januar muss wieder eine Welle an Jahrgängen ihren Papierführerschein in den Kartenführerschein umtauschen. In einigen Kommunen ist im Dezember deshalb ganz schön was los. Im Landkreis Stade bleiben für die betroffenen Jahrgänge nur noch besonders wenig Tage.
Es ist wieder so weit: Die nächsten Jahrgänge für den Führerscheinumtausch sind dran. Wer aus den Jahrgängen 1965 bis 1970 seinen Führerschein nicht bis zum 19. Januar umgetauscht hat, fährt mit abgelaufener Fahrerlaubnis. Bei einer Kontrolle könnte ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro drohen.
Neuer „Lappen“ nötig: Alles zur Umtauschpflicht beim Führerschein
Ältere Führerscheindokumente müssen umgetauscht werden. Bis 2033 soll es in der EU nur noch ein einheitliches Format geben. Das passiert in Wellen. Für einige läuft Mitte Januar wieder eine Frist ab.
Viele Auto- und Motorradfahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zum 19. Januar 2024 ihren Führerschein in ein neues EU-Dokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben.
Manche Jahrgänge waren schon früher dran, andere habe noch Zeit. Wer wann tauschen muss, hängt aber nicht immer vom Geburtsjahr ab. Auch das Ausstellungsjahr des Dokuments spielt eine Rolle - klingt kompliziert? Ist es nicht, zeigen Infos der Autoclubs ACE, ADAC und AvD:
Warum ist überhaupt ein Umtausch nötig
Der Führerschein soll bis 2033 in der EU ein einheitliches fälschungssicheres Format bekommen. Um alle auf das dann nur noch gültige Scheckkarten-Format zu bringen, müssen rund 43 Millionen Dokumente umgetauscht werden.
Das betrifft generell alle Führerscheine für Pkw und Motorrad, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Vom Stufenplan ausgenommen sind Lkw- und Busführerscheine. Für diese gelten inhaltliche Befristungen und andere juristische Konsequenzen.
Regelmäßiger Tausch - längst Standard bei neueren Führerscheinen
Das neue Dokument ist nur noch für 15 Jahre gültig. Danach wird wieder - wie vergleichbar bei Personalausweisen oder Pässen - ein neues fällig. Diese Beschränkung gilt bereits für alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Scheine.
Keine Prüfung oder Gesundheitschecks
Wichtig: Der Umtausch betrifft stets nicht die Fahrerlaubnis an sich, sondern einzig das Führerscheindokument, das diese Erlaubnis dokumentiert - ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchungen.
Allerdings: Die Behörde kann zum Beispiel bei ersichtlichen körperlichen Einschränkungen wie Rollator oder Krücken im Einzelfall Bedenken in Bezug auf die Fahreignung haben.
Dann muss man die Tauglichkeit nachweisen, so der ADAC. Bei bedingter Fahreignung können Auflagen oder Beschränkungen auferlegt werden. Das sei aber unabhängig vom Umtausch. Grundsätzlich bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang erhalten. Nur für Berufskraftfahrer gelten Sonderregeln.
Der Umtausch verläuft in mehreren Wellen
Damit der Umtausch nicht chaotisch verläuft, passiert er staffelweise über Jahre zu bestimmten Fristen. Zwei Punkte sind für den Stichtag wichtig: Das Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber und das Ausstellungsdatum des Scheins (siehe aktuelles Dokument).
Wichtigste Unterscheidungspunkte: Format des Dokuments und Alter
Papierdokumente: Für bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Scheine (Papier) ist das Geburtsjahr relevant. Hier war der erste Stichtag bereits der 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958. 1959 bis 1964 waren bis 24. Januar 2023 dran.
Bis zum 19. Januar 2024 müssen nun Betroffene der Jahrgänge 1965 bis 1970 den Umtausch erledigt haben.
Scheckkartenformat: Wer ein zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich allein nach dem Ausstellungsdatum (siehe Tabelle) richten.
Hier läuft die Frist für die ersten Ausstellungsjahre (1999 bis 2001) erst am 19. Januar 2026 ab, so der ADAC, der auf seiner Webseite dazu umfangreiche Informationen und Fristenrechner bereithält.
Ältere Inhaberinnen und Inhaber haben viel Zeit
Eine allgemeine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen - unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.
Hier ist eine Übersicht der Daten:
Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 (grau, rosa, DDR):
Geburtsjahr-Frist:
- vor 1953: 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Frist lief ab am 19. Juli 2022
- 1959 bis 1964: Frist lief ab am 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- 1971 oder später: 19. Januar 2025
Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 (Scheckkartenformat):
Ausstellungsdatum-Frist:
- 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- 2008 19. Januar: 2029
- 2009 19. Januar: 2030
- 2010 19. Januar: 2031
- 2011 19. Januar: 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033
Was ist für den Umtausch nötig?
- Ein Termin in der zuständigen Führerscheinstelle. In manchen Städten und Gemeinden ist der Antrag oder die Vergabe des Termins auch online machbar. Auch ein Direktversand des neuen Dokuments aus der Bundesdruckerei ist oft möglich. Dazu die Führerscheinstelle fragen.
- Einen gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Das bisherige Führerscheindokument.
- Ein biometrisches Passfoto für das neue Dokument.
- Rund 25 Euro für die Gebühr (Kosten für Direktversand aus der Bundesdruckerei und Expressherstellung können dazu kommen).
- Im Einzelfall: Eine sogenannte Karteikartenabschrift. Die ist nötig bei allen, deren alter Führerschein nicht am jetzigen Wohnort ausgestellt wurde. Die ist bei der ursprünglich ausstellenden Behörde zu bekommen. Sie lässt sich meist postalisch, telefonisch oder online anfordern. Mit der aktuell zuständigen Stelle aber besser zuvor abklären, wer die Karteikartenabschrift beantragt.
- Klassenerhalt - auch beim neuen Dokument.
Und wie bisher auch bei einem normalen Umtausch oder einer Neubeantragung des Dokuments etwa nach einem Verlust: Es gilt ein Bestandsschutz. Die bisherigen Fahrerlaubnisklassen bleiben voll erhalten. Sogar etwaige Erweiterungen für die entsprechende Klasse bei Änderungen werden zusätzlich neu eingetragen.
Wer noch einen alten Schein mit Fahrerlaubnisklassen nach Zahlen etwa Klasse 3 oder 1 hat, bekommt die diesen entsprechenden neuen Klassen und Schlüsselzahlen umgeschrieben. Automobilclubs wie etwa der ADAC halten dazu umfangreiche Tabellen parat.
Nicht auf den letzten Drücker tauschen - so lange dauert‘
Man kann den Austausch freilich auch schon weit vor dem für einen selbst verbindlichen Termin angehen. „Den Umtausch aber nicht auf den letzten Drücker angehen“, sagt Herbert Engelmohr vom AvD und rät zu einem rechtzeitig vereinbarten Termin mit der zuständigen Führerscheinbehörde. Denn die Wartezeiten dafür könnten an den verschiedenen Standorten durchaus unterschiedlich ausfallen.
Für die Produktion allein nennt die Bundesdruckerei in der Regel eine Dauer von zwei Wochen - auch eine Expressherstellung binnen 48 Stunden ist möglich (Aufpreis rund 8 Euro). Die Bearbeitungszeit der Behörde kommt noch oben drauf - vorher dort nachfragen. Dort klären sollte man stets, ob und wie genau diese auch einen Direktversand des fertigen Dokuments ermöglicht. Das kann man sich das Abholen sparen.
Nächste Frist naht
Wer im Kreis Stade jetzt den Führerschein umtauschen muss
Aktuell verschickt die Bundesdruckerei nach Eigenauskunft rund 38 Prozent der Führerscheine direkt an die Bürgerinnen und Bürger.
Man gewinnt schließlich auch nichts, wenn man das bisherige Dokument bis zum äußersten „halten“ will – denn die bisherigen Klassen bleiben ja erhalten. Wer will, kann das alte Dokument auch aus nostalgischen Gründen weiter behalten – nachdem es die Behörde entwertet hat.
Was passiert ohne Umtausch nach der Frist?
Die Fahrerlaubnis bleibt erhalten, auch wenn das Führerscheindokument nicht mehr gültig ist. Ein abgelaufener Schein ist im Gegensatz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis laut ADAC keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit: in der Regel führt das zu 10 Euro Verwarngeld.
Termine zum Umtausch der Fahrerlaubnis können online vereinbart werden
Der Umtauschschalter der Führerscheinstelle in Stade befindet sich beim Straßenverkehrsamt an der Harburger Straße. Zwischen den Feiertagen und in der ersten Januarwoche ist geschlossen
Erst ab Montag, 9. Januar, hat der Umtauschschalter dann zu den regulären Dienstzeiten der Führerscheinstelle geöffnet: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13 bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 13 bis 17 Uhr.
Termine können online vereinbart werden. Das entsprechende Portal kann über die Startseite des Landkreises und die Rubrik „Führerscheintermine online“ angewählt werden.
Zunächst ist das gewünschte Anliegen auszuwählen und nach Auswahl des Wunschtermins und der Registrierung erhalten die Kunden einen Aktivierungslink per E-Mail. Dieser Link muss angeklickt werden, damit der Termin auch fest gebucht ist. Im Anschluss folgt eine weitere E-Mail mit der Terminbestätigung, in der auch ein Link zum Abmelden des Termins enthalten ist. Wer keine E-Mail erhält oder den Termin per Aktivierungslink nicht bestätigt, hat den Termin nicht erfolgreich reserviert.
Der Umtausch verläuft im Kreis Stade in mehreren Wellen
Nach dem Chaos auf der Führerscheinstelle Ende 2022 hatte der Landkreis sein Terminangebot verdoppelt. Kündigungen, Krankheiten und Urlaub hatte die Führerscheinstelle zuvor fast lahmgelegt. Die Bearbeitung von Führerschein-Angelegenheiten war beinahe zusammengebrochen, Bürger mussten sich auf monatelange Wartezeiten einstellen.
Damit der Führerscheinumtausch nicht im Chaos endet, passiert er staffelweise über Jahre zu bestimmten Fristen. Zwei Punkte sind für den Stichtag wichtig: Das Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber und das Ausstellungsdatum des Scheins. Letzteres findet sich im aktuellen Dokument.
Führerscheinumtausch: So ist die Lage im Landkreis Cuxhaven
Wie viele Anträge kommen aktuell täglich rein? In den Wintermonaten immer mehr als in den Sommermonaten, teilt der Landkreis Cuxhaven mit. Also immer dann, wenn die nächste Frist näher rückt. Auch nach einem Pressebericht oder Fernsehbeitrag nehme die Antragszahl spürbar zu. Im Durchschnitt seien es aktuell ungefähr 30 pro Tag. Diese kommen direkt oder über die Gemeinden rein.
Beverstedt erhält gerade im Durchschnitt fünf Anträge pro Tag. In Schiffdorf schwanken die Zahlen von keinem zu über fünf Anträgen. Gemeinde Hagen vergibt in der Regel 16 Termine zum Führerscheintausch pro Woche. Sollte es mehr Bedarf geben, würden sich aber auch Ausweichtermine finden.
Autobahnausbau
A26-„Meilenstein“: Nächste Elbtunnel-Vollsperrung notwendig
So entwickeln sich die Antragszahlen zum Ende des Jahres
Wie haben sich die Zahlen von Oktober zu November entwickelt? Überall sind die Zahlen gestiegen. Im Kreis waren es im November 253 Antrage mehr als noch im Vormonat. Das spiegelt sich auch in den Zahlen der Gemeinden wider: In Beverstedt waren es im Oktober noch 27 Anträge und im November 43. Auch in Wurster Nordseeküste stieg die Zahl der Anträge – von 51 zu 88, in Schiffdorf nur um neun. In Geestland verdoppelte sich die Anzahl beinahe auf 118 Anträge. Auch in Hagen kletterten die Zahlen nach oben – von 27 auf 49 Anträge. Gemeinde Loxstedt konnte keine Zahlen nennen.
Was erwarten Kreis und Kommunen für Dezember und Januar? Sie gehen davon aus, dass die Zahl der Anträge im Januar wieder stark zunimmt. Januar 2022 hat der Kreis 1581 Anträge bearbeitet.
Wie viele Menschen müssen noch umtauschen? Die Gemeinden können keine genauen Zahlen über die umtauschpflichtigen Personen ermitteln, daher können sie auch nicht sagen, wie viele noch umtauschen müssen.
Online oder auf dem Postweg? Was möglich ist ...
Kann der Antrag online gestellt werden? Nein, das ist persönlich vor Ort zu erledigen, da zwingend Unterschriften geleistet werden müssen. In einigen Kommunen ist das möglich, etwa in Oldenburg. Dort kann der Antrag über einen Online-Antragsassistenten ausgefüllt werden. Auch bezahlt wird online. Bild und Unterschrift auf dem Antrag werden per Post gesendet. Nach Abschluss des Antragsverfahrens muss der Ausweis persönlich abgeholt werden.
Muss der Führerschein persönlich abgegeben werden oder geht das auch auf dem Postweg? Der Führerschein ist persönlich mit einem aktuellen, biometrischen Foto bei den Heimatgemeinden oder beim Landkreis abzugeben und der Antrag auszufüllen. Hierfür fällt eine Gebühr in Höhe von 30,40 Euro an. Die Gemeinden schicken sämtliche Unterlagen an den Landkreis Cuxhaven. Von dort aus wird der Auftrag an die Bundesdruckerei erteilt. Nach circa drei bis vier Wochen wird der neue Führerschein per Post direkt nach Hause geschickt, erklärt die Gemeinde Beverstedt.
Großer Andrang in Hamburg
Beim Landesbetrieb Verkehr und in den Hamburger Bezirksämtern ist im Moment viel zu tun. Denn im Langzeitprojekt Führerscheinumtausch naht die nächste Frist. Dies sorgt aktuell für ein erhöhtes Aufkommen an Anträgen bei den Hamburger Behörden. „Der Andrang ist groß, kann jedoch sehr gut abgearbeitet werden“, sagte Dennis Krämer, Pressesprecher der Verkehrsbehörde, der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Seit 2020 hätten bereits 87.206 Menschen ihren Führerschein getauscht. „In Hamburg läuft der Umtausch der Führerscheine bisher sehr gut. Der Landesbetrieb Verkehr ist gut aufgestellt und kann der Menge an Anträgen bis dato gut gerecht werden“, sagte Krämer. Die alten Papierführerscheine können auch in den sieben Bezirksämtern der Stadt umgetauscht werden. Eine einmalige Vorsprache sei aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig. Außerdem müssen die Betroffenen neben ihrem Ausweis auch ein aktuelles, biometrisches Passfoto mitbringen. Die Bearbeitungszeit dauert insgesamt rund vier Wochen.
Alle Menschen, die zwischen 1953 bis 1958 geboren wurden, mussten bis 19. Januar 2022 ihren Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein tauschen. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 hatten eine Frist bis zum 19. Januar dieses Jahr. Bis zum 19. Januar 2024 werden die Jahrgänge 1965 bis 1970 zum Tausch verpflichtet. Die Jahrgänge 1971 und später haben für den Umtausch dann bis zum 19. Januar 2025 Zeit. (dpa)