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Kommentar

TGanztagsschule auf dem Land: Schön gedacht, schlecht gemacht

Kommentatorin Miriam Fehlbus.

Kommentatorin Miriam Fehlbus. Foto: dpa/Montage Feindt

Die Hoffnung der Eltern war groß, die Enttäuschung dürfte riesig sein. Das Beispiel Fredenbeck zeigt, was schiefläuft beim Ganztagsschul-Versprechen. Wie konnte es dazu kommen?

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Von Miriam Fehlbus
Freitag, 22.08.2025, 17:50 Uhr

Fredenbeck. 3,5 Milliarden Euro für die Kommunen - das klang gut. Als 2021 das bundesweite Investitionsprogramm zum beschleunigten Ganztagsausbau startete, bereiteten sich vor allem ländliche Gemeinden auf eine schnelle und umfassende Umsetzung vor. Fern der Städte fehlten die meisten Voraussetzungen wie Mensa oder Platz für Aufenthaltsräume. Daran hat sich bis heute vielerorts kaum etwas geändert. Die Bilanz nach vier Jahren ist ernüchternd.

Die Mittelabrufe beim Investitionsprogramm Ganztagsausbau seien „zögerlich erfolgt“, heißt es aus Berlin. Ende Juli mussten die Fristen des Investitionsprogramms auf Bundesebene um zwei Jahre auf 2029 verlängert werden. Zögerliche Kommunen? Es klingt, als wäre es eine Überraschung. Ist es aber nicht.

550.000 Euro Fördersumme bei 30 Millionen Euro Investitionskosten

Erstens: Erst im vergangenen Jahr trat die landesrechtliche Ausgestaltung der Förderanträge in Kraft - Schule ist Ländersache. Zweitens: Das Stück vom Kuchen Ganztagsausbauförderung warf mehr Fragen auf, als es Antworten gab. Das Beispiel Fredenbeck zeigt die Dimensionen mit 550.000 Euro Fördersumme bei 30 Millionen Euro notwendigen Investitionskosten.

Dabei war es eine gute Idee. Wörtlich hieß es: „Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wird die Betreuungslücke geschlossen, die nach der Kita für viele Familien entsteht, wenn Kinder eingeschult werden.“

Teilzeitfalle Grundschule für die Mütter

Es geht um die Vereinbarung von Familie und Beruf. Eltern, die ihre Kinder von Anfang an in einer Krippe gut aufgehoben fanden, können einen sinnvollen Anschluss gebrauchen. Ohne sicheres Angebot wartet auf sie, meist die Mütter, die Teilzeitfalle Grundschule. Zwischen der ersten und vierten Klasse ist ohne Hortplatz um Punkt 13 Uhr Schluss. Der Hort ist eine freiwillige Aufgabe der Kommunen. Ab der fünften Klasse ist das Betreuungsangebot wieder gut.

Schön gedacht, schlecht gemacht also. Kein Jahr vor Beginn des Rechtsanspruchs zeigen die ersten Kommunen offen an: Wir werden es nicht schaffen, die baulichen Voraussetzungen in Form von Mensa und Aufenthaltsräumen in den Schulen fertigzustellen. Fredenbeck dürfte im Landkreis Stade kein Einzelfall bleiben.

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