TGasflaschen-Prozess: Staatsanwaltschaft Stade hält an Mordvorwurf fest
In Agathenburg kam es zu keiner Explosion: Das Gas-Luft-Gemisch war laut Gutachter aber zündfähig. Das Symbolfoto zeigt einen in München nach einer Sprengung ausgebrannten Transporter, Kriminaltechniker sichern Spuren. Foto: Felix Hörhager/dpa
Es klingt paradox: Strafverteidiger Rainer Mertins hält seine Mandantin für unschuldig. Trotz alledem rechne er bereits mit einem Schuldspruch im Gasflaschen-Prozess.
Stade/Agathenburg. Der Gasflaschen-Prozess von Agathenburg neigt sich dem Ende zu. In der kommenden Woche will die 3. Große Strafkammer am Landgericht Stade unter dem Vorsitz von Richter Marc-Sebastian Hase ihr Urteil fällen.
Es steht ein schwerer Vorwurf im Raum: Die Staatsanwaltschaft Stade wirft einer Fredenbeckerin versuchten Mord vor. Die 40-Jährige habe aus Verärgerung über eine Kündigung eine Explosion herbeiführen wollen.
Gasflaschen-Prozess
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Ende Februar war das Gericht aufgrund von Beweisanträgen des Verteidigers Rainer Mertins aus Stade erneut in die Beweisaufnahme eingetreten. Der Gutachter Alexander Pitkowski simulierte in dem Ford-Transit-Transporter einen Gasaustritt im Laderaum - mit Trockeneis und Kohlendioxid. Diese haben eine ähnliche Dichte wie Propangas. Pitkowskis Gutachten deckte sich im Kern mit der Ausführung seines Kollegen Dr. Reimar Münnekhoff aus Kiel.
Demnach hätte das Entfachen eines Streichholzes oder Feuerzeugs zum Zigarettenanzünden eine Explosion auslösen können. Das Gas-Luft-Gemisch im Ford sei nach eineinhalb Stunden zündfähig gewesen. Das galt laut Brand- und Explosionsgutachter Dr. Reimar Münnekhoff auch für die fahrzeugeigenen Zündquellen wie Anlasser, Türkontakte oder Lichtschalter. Auch der Stader Gutachter sprach von einem „kritischen Zustand“ nach Gasaustritt im stehenden Fahrzeug.
Staatsanwaltschaft Stade hält an Mordvorwurf fest
Oberstaatsanwalt Dr. Lahmann schloss sich in seinem Plädoyer seiner Vorgängerin Staatsanwältin Rieke Jobmann an. Er forderte erneut eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren für die Angeklagte wegen versuchten Mordes. Der Oberstaatsanwalt ist überzeugt, dass die 40-Jährige heimtückisch das Ventil von Propangasflasche und Brenner aufgedreht hatte, als sie am 2. Dezember 2024 ihr Radio aus dem Ford-Transporter holte. Sie habe aus Verärgerung über die kurz zuvor erfolgte Kündigung eine Explosion herbeiführen und die Arg- und Wehrlosigkeit ihres rauchenden Kollegen ausnutzen wollen.
Dass das Propangas bereits zwischen der Baustelle in Bremen und dem Unternehmenssitz in Agathenburg ausgetreten sein könnte, dafür sieht Lahmann - mit Blick auf die Gutachter und Zeugen - keine Anhaltspunkte.
Strafverteidiger Rainer Mertins fordert einen Freispruch
Strafverteidiger Rainer Mertins folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft nicht. Mertins beantragte vor diesem Hintergrund erneut, die Fredenbeckerin freizusprechen. Seine Mandantin habe nichts gemacht. Es gebe kein Mordmotiv. Die Fassadenreinigungsfirma habe sie ohnehin verlassen wollen, der Job sei eine Übergangslösung gewesen.
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Kollegen früherer Arbeitgeber hätten ein gutes Bild von ihr gezeichnet. Es seien keine Beweismittel, weder Gasflasche noch Brenner, gesichert worden. Niemand habe gesehen, dass sie die Ventile aufgedreht habe. Ungeklärt sei, ob es eine Undichtigkeit gab. Vielleicht sei Gas bereits in Bremen seit der Baustelle ausgeströmt. Dieses wäre während der Fahrt in der Fahrgastzelle unter anderem aufgrund der Druckausgleichsklappen laut Gutachter nicht zu riechen gewesen.
Es wundere ihn, dass die Hauptbelastungszeugen in Agathenburg kein Zischen, sondern nur den Geruch wahrgenommen hätten. Kurzum: Die ihr vorgeworfene Tat sei seiner Mandantin in dem Prozess nicht nachgewiesen worden.
Wann das Urteil fallen soll
Trotzdem befürchtet Mertins, „dass die Kammer meine Mandantin verurteilen wird“. Mertins rechnet mit der Verkündung eines Haftbefehls und einer Verhaftung im Gerichtssaal. Das habe er seiner Mandantin bereits gesagt. Vor der Urteilsfindung erteilte ihr der Vorsitzende Richter Hase das letzte Wort. Sie lehnte ab, nur ein „Nein“ kam ihr über die Lippen.
Das Urteil soll am Montag, 27. April, 11 Uhr, im Landgericht Stade fallen. Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

In Agathenburg kam es zu keiner Explosion: Das Gas-Luft-Gemisch war laut Gutachter aber zündfähig. Das Symbolfoto zeigt einen in München nach einer Sprengung ausgebrannten Transporter, Kriminaltechniker sichern Spuren. Foto: Felix Hörhager/dpa
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