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Eilverfahren

TGericht entscheidet: AfD Drochtersen darf doch ins Bürgerhaus

AfD-Mann Sebastian Sieg war mit seiner Beschwerde beim OVG Lüneburg erfolgreich.

AfD-Mann Sebastian Sieg war mit seiner Beschwerde beim OVG Lüneburg erfolgreich. Foto: Martin Elsen

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass die AfD Zugang zum Kehdinger Bürgerhaus bekommt. Warum die Richter den Beschluss des Stader Gerichts kassiert haben.

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Von Karsten Wisser
Donnerstag, 28.05.2026, 14:54 Uhr

Drochtersen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat heute den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade nach der Beschwerde des AfD-Ortsverbands Drochtersen/Nordkehdingen geändert.

Es verpflichtet die Gemeinde per einstweiliger Anordnung, der AfD am Samstag, 30. Mai, Zugang zum Kehdinger Bürgerhaus in Drochtersen zu gewähren. Dort plant die AfD eine Aufstellungsversammlung für die Kommunalwahl am 13. September 2026.

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OVG: Eilantrag der AfD ist begründet

Die Lüneburger Richter wiesen im Eilverfahren die Argumente der Stader Kollegen zurück. Diese hatten den AfD-Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz aus zwei Gründen für unzulässig erklärt: Erstens sahen sie keine Eilbedürftigkeit, zweitens zweifelten sie am Vertretungsrecht des Ortsverbandsvorsitzenden Sebastian Sieg und an der korrekten Gründung des Ortsverbands.

Der 10. Senat des OVG folgte dieser Einschätzung nicht. „Das Vorbringen des Ortsverbands zur Zulässigkeit seines Eilantrags ist ausreichend. Zudem hat der Ortsverband – zumindest im Beschwerdeverfahren – glaubhaft gemacht, dass ihm keine anderen Räumlichkeiten rechtzeitig zur Verfügung stehen“, erklärten die Richter.

Alle Parteien müssen gleich behandelt werden

Auch in der Sache könne die Gemeinde Drochtersen dem Ortsverband den Zugang zu den Veranstaltungsräumen nicht verwehren. Da die Gemeinde in der Vergangenheit anderen Parteien und deren Ortsverbänden Räume im Kehdinger Bürgerhaus überlassen habe, stehe der AfD-Ortsverband auf Grundlage des Gleichbehandlungsgrundsatzes ebenfalls im Recht. Dieses Recht ergibt sich laut OVG aus dem Parteienprivileg, das allen nicht verbotenen politischen Parteien zusteht.

Die Richter wiesen zudem das Argument der Gemeinde zurück, der AfD-Ortsverband sei im Gegensatz zu anderen Ortsverbänden nicht im Gemeinderat vertreten und habe daher keinen Fraktionsstatus.

Diese Begründung sei mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit von Parteien unvereinbar. Es dürfe keinen Unterschied machen, ob eine Partei bereits im Gemeinderat sitzt oder sich erst um Mandate bewirbt, so das OVG.

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Die Gemeinde Drochtersen muss das Bürgerhaus für die AfD öffnen.

Die Gemeinde Drochtersen muss das Bürgerhaus für die AfD öffnen. Foto: Wertgen

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