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Justiz

TGlockenstreit geht in die nächste Runde: Er beschäftigt die Stader Richter

Über den Glockenklang der St.-Jakobi-Kirche in Bad Bederkesa sollen die Richter am Verwaltungsgericht in Stade urteilen. Laszlo Kreisz hat gegen die Kirchengemeinde geklagt.

Über den Glockenklang der St.-Jakobi-Kirche in Bad Bederkesa sollen die Richter am Verwaltungsgericht in Stade urteilen. Laszlo Kreisz hat gegen die Kirchengemeinde geklagt. Foto: Peter Steffen/Andreas Schoener/privat

Weil das Glockengeläut seiner Ansicht nach zu laut ist, klagt Laszlo Kreisz. Jetzt setzt er seine Hoffnung auf die Stader Justiz. Ob noch ein Gutachter bestellt wird, ist offen.

Von Julia Dührkop Donnerstag, 16.01.2025, 12:45 Uhr

Stade. Wie geht es weiter im Glockenstreit in Bad Bederkesa? Der Wohnungseigentümer Laszlo Kreisz aus Otterndorf klagt gegen die St.-Jakobi-Kirchengemeinde. Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, erwartet der Anwalt des Klägers nun eine unabhängige Überprüfung des Glockenschlags.

Doch ob es dazu kommt, ist nicht sicher. Auf Nachfrage der „Nordsee-Zeitung“ teilt das Verwaltungsgericht Stade mit, dass derzeit die weitere Vorgehensweise des Verfahrens in der Kammer sondiert werde. Was die Beratungen ergeben, ist gänzlich offen. „Ein entsprechender Beweisbeschluss zur Einholung eines Sachverständigengutachtens ist bislang nicht ergangen“, heißt es aus der Pressestelle. Ein Sachverständiger sei nicht beauftragt worden.

Insofern könne nicht abgeschätzt werden, wann gegebenenfalls mit einem Ergebnis durch einen Sachverständigen zu rechnen sein wird. Auch wann die Kammer über den Rechtsstreit entscheiden wird, steht nicht fest.

Dass es zu einer unabhängigen Überprüfung der Lautstärke kommt, versteht der Kläger Laszlo Kreisz aus der Formulierung des Gerichts, „dass es dem Kläger zugestanden werden müsse, dass die gemessene Lautstärke nicht von unabhängiger Seite überprüft wurde“. Ein Glockenexperte der Landeskirche Hannovers hatte bereits die Lautstärke gemessen. Der Wert lag unter dem zulässigen Maximum von 90 Dezibel. Allerdings nur vom Zeitläuten.

Justiz verweist auf ähnliche Urteile zu Klagen

Die Kirchengemeinde hatte den Einigungsvorschlag nicht angenommen. Die Anwältin verwies auf die Landeskirche, der angeblich ein „weiteres Einschränken des Stundengeläuts untersagt wurde“. Auf Nachfrage heißt es aus der Pressestelle, dass „nach Einschätzung der Landeskirche der Stundenschlag tagsüber nicht komplett eingeschränkt werden sollte, solange er sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt“. Dies sei aber keine Anweisung, stellt Benjamin Simon-Hinkelmann klar, sondern eher eine Empfehlung. Die Gemeinde ist selbstständig in ihrer Entscheidung.

Bei der Landeskirche Hannovers, zu der die Kirchengemeinde St. Jakobi in Bad Bederkesa über den Kirchenkreis Wesermünde gehört, landen eher selten Beschwerden über den Glockenklang in einzelnen Gemeinden. Meist würden Unstimmigkeiten vor Ort geklärt, hieß es aus Hannover. Dies ist in dem jahrelang schwelenden Konflikt nicht gelungen, die Fronten scheinen verhärtet.

Die Justiz hat sich in der Vergangenheit schon häufiger mit Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern und Gemeinden beschäftigen müssen. Das Verwaltungsgericht Stade verweist auf zwei Entscheidungen, einmal vom Bundesverwaltungsgericht und der zweite Beschluss stammt vom Verwaltungsgericht Braunschweig aus dem Jahr 2006. In beiden Fällen wurde zugunsten der Kirche entschieden. Der Glockenklang ist durch das Recht auf Religionsausübung geschützt.

Läuten ist Teil der Religionsausübung

Danach ist das liturgische Läuten zumutbar. Das Bundesverwaltungsgericht sieht keine erhebliche Belästigung durch das Läuten zu kirchlichen Anlässen. Interessant für die Klägerseite ist jedoch die Einschätzung, „dass das liturgische Glockenläuten durchaus eine unzumutbare erhebliche Belästigung darstellen könne. Wann dies der Fall sei, entziehe sich jedoch einer abstrakten Klärung“, heißt es in der im Internet veröffentlichten Erklärung. In beiden Urteilen wird nur auf das liturgische Läuten eingegangen - nicht auf den Zeitschlag.

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