T„Grüße vom Schwiegervater“: 24-Jähriger wollte laut Anklage töten

Diese Woche wurde die Hauptverhandlung am Stader Landgericht gegen einen Mann eröffnet, dem Tötungsabsicht vorgeworfen wird. Foto: Hahn
Eine Ladehemmung verhinderte, dass die Anklage nicht auf Mord lautet. Der Täter muss sich deshalb nur wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht verantworten.
Stade. Der 24 Jahre alte Angeklagte betritt mit gesenktem Kopf den Saal der 1. Großen Strafkammer am frühen Nachmittag, tauscht sich kurz mit seinem Pflichtverteidiger aus und lauscht dann den Worten seines Dolmetschers.
Die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, hat es in sich. Die Staatsanwaltschaft spricht von heimtückischer Tötungsabsicht, schwerer Körperverletzung sowie der Inkaufnahme der Verletzung einer weiteren Person. Von Streitigkeiten mit der Familie der Ex-Frau ist die Rede.
Zwei Schüsse gezielt abgefeuert
Aber was genau der Hintergrund der Tat ist, konnte am ersten Verhandlungstag vor dem Stader Landgericht nicht geklärt werden. Nur so viel: Zwei Männer stiegen am 29. Mai dieses Jahres gegen halb sechs abends ahnungslos in ihr Auto, das auf dem Parkplatz eines Firmengeländes in Neu Wulmstorf stand. Die männliche Person, die sich von hinten an das Fahrzeug schlich, bemerkten sie erst, als diese die Beifahrertür aufgerissen und mit den Worten „Grüße von deinem Schwiegervater“ zwei Schüsse auf den Beifahrer abgefeuert haben soll.
Mit einer Pistole, Kaliber neun Millimeter, habe er gezielt geschossen, einmal auf die Hüfte und eine zweite Kugel durchschlug den rechten Oberschenkel, so die Anklageschrift. Der Täter wollte offensichtlich erneut schießen, aber eine Ladehemmung verhinderte das. Als es ihm nicht gelang, seine Waffe wieder gangbar zu machen, ergriff er die Flucht.
Clan-Kriminalität
T „Die Augen brannten“: Bruder des Getöteten in Stader Tatnacht unmittelbar dabei
Angeklagter schweigt
Die Auftaktverhandlung unter dem Vorsitz von Richter Eric Paarmann endet relativ schnell. Da der Anwalt noch keine Zeit gefunden hatte, sich ausführlich mit seinem Mandanten, der zwischenzeitlich von der JVA Bremervörde in ein anderes Gefängnis gebracht worden war, zu unterhalten, einigte man sich auf eine Stunde Pause.
Aber auch nach der Unterbrechung wollte der Angeklagte sich nicht äußern. Sein Verteidiger Fritz Falk erklärte das einerseits mit Unwohlsein und Kopfschmerzen seines Mandanten und andererseits damit, dass der Fall so umfangreich sei, dass er mehr Zeit benötige, um sich ein Bild zu machen.
Eine Aussage seines Mandanten schloss er aber nicht grundsätzlich aus. Eventuell schon beim nächsten Mal, am Dienstag, 17.Dezember, Beginn 13.30 Uhr. Die Kammer hat insgesamt neun Verhandlungstage angesetzt.