Landgericht Stade

TGyhum-Mordprozess: Plötzlich geht es um eine Schilddrüsen-Unterfunktion

Beim zehnten Prozesstag am Landgericht Stade gegen einen Angeklagten aus Gyhum, der seine Partnerin getötet haben soll, kam eine Endokrinologin zu Wort.

Beim zehnten Prozesstag am Landgericht Stade gegen einen Angeklagten aus Gyhum, der seine Partnerin getötet haben soll, kam eine Endokrinologin zu Wort. Foto: Hilken

Hat ein „Hormon-Ausnahmezustand“ auch psychische Auswirkungen? Das musste in Stade jetzt eine Fachärztin klären.

Von Sabine Hennings 22.06.2026, 20:05 Uhr

Stade. Um die Frage zu klären, ob die Unterfunktion seiner Schilddrüse Auswirkungen auf den psychischen Zustand des Angeklagten gehabt haben könnte, bat der Richter am Montagmorgen eine Endokrinologin aus Hamburg als Sachverständige in den Saal des Stader Landgerichts. Sie ist seit 2012 Fachärztin für dieses Teilgebiet der Inneren Medizin, das sich mit der Lehre von den Hormonen, dem Stoffwechsel und den Erkrankungen des Hormonsystems befasst.

Ihr wurden zur Beurteilung die Laborwerte ab dem Jahr 2023 zugesandt. Anhand dieser Werte gab sie den Anwesenden eine fachärztliche Einschätzung. Der Angeklagte war schon seit längerem wegen Hashimoto-Thyreoiditis in Behandlung. Dabei handelt es sich um eine nicht heilbare Autoimmunerkrankung, die jedoch bei entsprechender Medikation gut behandelbar ist, so die Endokrinologin.

Aus den Laborwerten ging hervor, dass im Jahr 2024 das gängige Schilddrüsenmedikament bei dem Angeklagten vorübergehend unterdosiert war, während der Tatzeit und davor jedoch gut eingestellt.

Welche Unterlagen wurden der Sachverständigen vorgelegt?

Der Anwalt des Angeklagten wollte wissen, welche Unterlagen der Sachverständigen vorgelegt wurden und ob sie mit seinen behandelnden Ärzten gesprochen habe. Ihr lagen Laborberichte der Jahre 2023, 2024 und 2025 vor, ein hausärztliches Attest aus dem Jahr 2023, eine radiologische Untersuchung mit einer entsprechenden Stellungnahme aus dem Jahr 2024 sowie Laborberichte von Januar bis Mai 2025 und Oktober 2025. Sie sah keine Veranlassung, mit den Ärzten zu reden, da sie als Medizinerin ihre Schlüsse aus den Werten ziehe, betonte sie.

Dann wollte der Verteidiger wissen, ob die Möglichkeit bestehe, dass die Schilddrüse geschrumpft sei. Das habe nichts mit der Funktion der Drüse zu tun, weil deren Funktion durch die regelmäßige Verabreichung des Medikaments L-Thyroxin übernommen wurde, informierte die Medizinerin.

Ob sie denn überhaupt schon einmal ein Gutachten erstellt habe, fragte der Anwalt die Ärztin dann. Das habe sie nicht, und das sei dem Gericht auch von Anfang an bekannt gewesen, stellte sie klar. Der Richter betonte, dass die Endokrinologin dem psychologischen Gutachter Fachwissen zuarbeite. Schlüsse solle sie daraus nicht ziehen. Der Anwalt erklärte, dass das Gutachten für ihn wenig überzeugend sei.

War der Angeklagte im Gyhum-Mordprozess voll schuldfähig?

Letztlich ging es darum, ob der Angeklagte infolge einer Unter- oder Überfunktion der Schilddrüse zum Tatzeitpunkt psychische Symptome gezeigt hat und die Strafe daher gemildert werden müsste. Da das Medikament vor und nach der Tat gut eingestellt war, gehe sie nicht davon aus, erklärte die Ärztin. Der Staatsanwalt stellte fest, dass in den Jahren seiner Tätigkeit, die er seit 1998 ausübt, L-Thyroxin noch nie ein Thema gewesen sei.

Der psychologische Gutachter fragte die Endokrinologin, ob Hashimoto psychische Auswirkungen habe. Die verwies darauf, dass körperliche Symptome wie Müdigkeit, Antriebslosigkeit und depressive Verstimmungen vor allem vor der Diagnose geschildert werden.

In seiner Stellungnahme nahm der Gutachter dann noch einmal die nur geringe Abweichung der Schilddrüsenwerte von der Norm auf. Daraus ergebe sich, dass keine signifikante Störung vorgelegen habe und demzufolge keine psychischen Auffälligkeiten. Diese Einordnung erfolgt aufgrund von empirischen Werten. Der nächste Verhandlungstermin ist am 6. Juli in Stade. Dann wird der Oberstaatsanwalt sein Plädoyer halten.

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