T„Heilloses Durcheinander“: Urteil im Prozess um Millionen-Betrug in Stade vertagt

Vor dem Landgericht Stade wurde am Donnerstag der Prozess gegen einen mutmaßlichen Millionenbetrüger aus der Samtgemeinde Selsingen fortgesetzt. Zum erwarteten Urteilsspruch kam es nicht. Foto: dpa
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Millionenbetrüger (56) wegen „windigen“ Palmöl- und Dünger-Geschäften sollte jetzt vor dem Landgericht Stade das Urteil fallen. Warum daraus doch nichts wurde.
Stade. Die Beweisaufnahme war bereits abgeschlossen. Die 5. große Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stade hatte für diesen Donnerstag die Plädoyers angesetzt. „Wir wollen an dem Tag fertig werden“, hatte der Vorsitzende Richter Stefan Tomczak in der vergangenen Woche als Ziel ausgegeben.
So erwarteten die Zuhörer für Donnerstag neben den finalen Einlassungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft auch die Urteilsverkündung gegen den Mann mit Wohnsitz in Ober Ochtenhausen.
56-Jähriger soll „Anleger“ um Hunderttausende Euro betrogen haben
Dem mehrfach wegen Betruges vorbestraften und inhaftierten 56-Jährigen wird vorgeworfen, sich von Personen aus dem Bekanntenkreis unter falschen Rendite-Versprechungen zwischen 2016 und 2019 rund 1,8 Millionen Euro geliehen zu haben. Das Geld sollte angeblich in den Handel mit Palmöl beziehungsweise Dünger fließen. Mehrere „Anleger“ warten bis heute auf Hunderttausende Euro.
Rechtsanwalt Michael Stephan aus Dresden, der den Angeklagten als Pflichtverteidiger vertritt, stellte am Donnerstag den Antrag, die Beweisaufnahme wieder zu eröffnen. Der Verteidiger argumentierte unter anderem, dass in einem Fall eine Summe in Höhe von 285.000 Euro an einen Gläubiger zurückgezahlt worden sei. Zudem müsse man in einem Fall die Unterschiedlichkeit der Aussagen eines Zeugen bei der Polizei und im Gerichtssaal genauer beleuchten.
Landgericht Stade
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Handgeschriebener Antrag ein „heilloses Durcheinander“
Richter Tomczak unterbrach die Verhandlung für 45 Minuten. Im Anschluss erklärte er, dass der vom Verteidiger handschriftlich eingebrachte Antrag „ein heilloses Durcheinander“ gewesen sei. Kein Wunder, denn dem Verteidiger waren die nicht nummerierten Seiten auf dem Weg zum Richtertisch heruntergefallen.
„Der Drucker ging gestern nicht“, entschuldigte sich der Verteidiger.
Das Gericht hätte die so nur schwerlich bis gar nicht zu entziffernden Anträge ablehnen können, das werde es aber „in dieser Phase des Verfahrens nicht“, betonte Richter Tomczak. Stattdessen sollten zwei weitere Zeuginnen gehört werden, um die Hintergründe weiter zu beleuchten.
Das Gericht vertagte das Verfahren. Neben einem Kurztermin zwischen dem 13. und 15. Mai, der nur wenige Minuten dauern dürfte, wurden für den 23. Mai und 13. Juni (jeweils 9.15 Uhr) zwei weitere ganztägige Verhandlungstermine angesetzt. Das Urteil wird also vermutlich weitere sechs Wochen auf sich warten lassen.