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Cuxhaven

THells Angels am Strand? So bewertet die Polizei den Aufenthalt

Das klassische Hells Angels-Symbol (Totenschädel mit Fllügel) darf in Niedersachsen nicht öffentlich zur Schau gestellt werden.

Das klassische Hells Angels-Symbol (Totenschädel mit Fllügel) darf in Niedersachsen nicht öffentlich zur Schau gestellt werden. Foto: Ronald Wittek/dpa

Martialisch aussehende Gestalten - mutmaßlich Mitglieder der Hells Angels - posierten mitten in Cuxhaven-Duhnen für ein Foto. Das Bild wirft Fragen auf. Das sagt die Polizei.

Von Kai Koppe Mittwoch, 19.02.2025, 05:50 Uhr

Cuxhaven. Veröffentlicht wurde das Foto zu Anfang Februar, und zwar unter dem Facebook-Account eines Regionalablegers der Hells Angels. Es zeigt mehr als ein Dutzend mutmaßlicher Mitglieder, die in martialischer Pose auf der Duhner Strandstraße Aufstellung genommen haben.

Ein Facebook-Nutzer quittierte mit Beifall, dass die Hells Angels „endlich“ vor Ort Präsenz zeigen würden. Bei anderen löste das mit dem Ortszusatz „HAMC North Line ist in Cuxhaven“ versehene Foto eher Beklommenheit aus. Die Großbuchstaben stehen für „Hells Angels Motorcycle Club“, unter „North Line“ firmieren die Mitglieder einer in der Szene als „Chapter“ bezeichneten Ortsgruppe, die nach einem Bericht des Niedersächsischen Innenministeriums im Raum Oldenburg/Bremen zu lokalisieren ist und im Jahr 2013 gegründet worden sein soll.

Polizei hat Kenntnis vom Duhnen-Besuch

Die Behörden haben jenen Teil der Rockerszene auf dem Schirm, der nach ihren Angaben kaum etwas mit den landläufigen Motorrad-Fahrgemeinschaften zu tun hat und sich stattdessen in Strukturen bewegt, „die (Zitat) der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind“. Zu diesem Spektrum gehören neben den Hells Angels auch der Bandidos MC, der Gremium MC, oder der Mongols MC sowie entsprechende Unterstützergruppen.

Die klassischen Clubsymbole der oben genannten Gruppierungen öffentlich zu tragen oder zur Schau zu stellen, ist in Niedersachsen seit mehr als zehn Jahren untersagt; entsprechende Insignien waren offenbar auch nicht auf Jacken oder Kutten der eingangs erwähnten, überwiegend schwarz gekleideten Besucher zu finden.

Wer da im Herzen des Kurteils fürs Foto posierte, war trotzdem erkennbar: Die Personengruppe habe „nicht verbotene Bekleidung“ getragen, die den Rückschluss auf Zugehörigkeit oder ein gewisses Identifikationsverhalten zugelassen habe: Das teilte Stephan Hertz, Sprecher der Cuxhavener Inspektion, auf Nachfrage unserer Redaktion mit.

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Er bestätigte auch, dass die Polizei um den Duhnen-Aufenthalt einer Gruppe, „die dem Anschein nach dem Hells Angels Motorcycle Club (HAMC) zuzuordnen ist“, wusste. Grundlage dafür seien sowohl eigene polizeiliche Erkenntnisse als auch Hinweise aus der Bevölkerung gewesen. Eine gezielte Kontrolle der Gruppe hat nach Angaben des Polizeisprechers am besagten Abend allerdings nicht stattgefunden. „Im Übrigen hätte es hierfür auch keine Rechtsgrundlage gegeben.“

Polizei: Weder Straftaten noch Ordnungswidrigkeiten zu verzeichnen

Über die Frage, ob es den Gruppenmitgliedern um mehr ging als nur um Aufmerksamkeit, lässt sich allenfalls spekulieren. Solche Gedankenspiele seien aber nicht Sache der Polizei, so der Hertz weiter. „Wir treffen unsere Lagebewertung faktenbasiert und aufgrund von Tatsachen. Deutungen nehmen wir nicht vor“, betonte er in einer Stellungnahme. Und wies darauf hin, dass zwar der Aufenthalt der Gruppe und der Social Media-Post bekannt geworden sei. Nicht aber, dass die mutmaßlichen Hells Angels vor Ort Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen hätten.

Auf die Frage, wie es im Cuxland denn grundsätzlich um Aktivitäten von im Fokus der Polizei stehenden Rockergruppen bestellt sei, reagierte die Polizei zu Wochenbeginn reserviert. Abgeschlossene Maßnahmen habe man dargestellt. „Über möglicherweise laufende und verdeckt geführte Verfahren“, so Hertz, „berichten wir nicht“.

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