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Landgericht

THohe Haftstrafen für Kupferbande aus dem Kreis Stade

Wegen Bandendiebstahls von Kupferdraht wurden vor dem Landgericht in Stade fünf Männer verurteilt.

Wegen Bandendiebstahls von Kupferdraht wurden vor dem Landgericht in Stade fünf Männer verurteilt. Foto: Christian Hager/dpa

Fünf Angeklagte, 17 Taten: Mit vier mal Freiheitsstrafe und einer Bewährungsstrafe endete der Prozess gegen eine Diebesbande aus dem Kreis Stade. Vom Richter bekamen die Angeklagten noch einen Rat mit auf den Weg.

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Von Susanne Helfferich
Mittwoch, 31.07.2024, 11:20 Uhr

Stade. Seit dem 22. April verhandelte die 3. Große Strafkammer des Stader Landgerichts den Fall. 17 Taten zwischen November 2021 und Oktober 2023 waren angeklagt, hauptsächlich Diebstähle von Werkzeugen und Kupferkabeln aus Lagerhallen und von Baustellen begangen zu haben.

Beschuldigt wurden wegen schweren Bandendiebstahls fünf Männer zwischen Anfang 20 und 51 Jahre alt, die familiär oder durch enge Bekanntschaft miteinander verbandelt sind.

In unterschiedlichen Konstellationen sollen sie die Diebstähle begangen und die Beute verkauft haben. 370.000 Euro sollen laut Polizei dabei herausgesprungen sein.

Gleich zu Beginn des Verfahrens hatte die Strafkammer unter Vorsitz von Marc-Sebastian Hase den Anwälten Verständigungsgespräche mit der Staatsanwaltschaft angeboten. Die Beschuldigten räumten nach diesen Gesprächen die angeklagten Taten weitgehend ein. Dennoch gab es empfindliche Strafen: Unter Einbeziehung anderer Urteile erhielt ein 32-jähriger Mitangeklagter, der an sieben Taten beteiligt gewesen sein soll, zwei Einzelstrafen, die sich auf sechs Jahre und neun Monate summieren.

Banden-Chef in Stade muss fünf Jahre und neun Monate in Haft

Der 51-jährige mutmaßliche Kopf der Bande, ein Altmetallhändler, wurde wegen schweren Bandendiebstahls in zehn Fällen zu fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Ihm lastete die Kammer vor allem an, trotz zahlreicher Vorstrafen über einen langen Zeitraum, weiter straffällig geworden zu sein.

Achtmal soll ein weiterer, vorbestrafter Angeklagter beteiligt gewesen sein. Er soll eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten antreten. Gegen alle drei Vorgenannten wird wegen Fluchtgefahr der bereits bestehende Haftbefehl aufrecht erhalten.

Der Jüngste der Gruppe, er war zur Tatzeit erst 21 Jahre alt, soll für drei Jahre und sechs Monate in Haft. Hier wird der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, bis das Urteil rechtskräftig ist. Der Vater zweier Kinder ist bisher ohne Vorstrafen und geht einer geregelten Beschäftigung nach. Denkbar könnte hier ein offener Vollzug sein, der dem jungen Mann ermöglicht, weiter Geld zu verdienen.

Vorsitzender empfiehlt, die Haftzeit sinnvoll zu nutzen

Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten wurde für einen 40-jährigen Angeklagten ausgesprochen, der ursprünglich wegen vier Taten angeklagt war. Nachgewiesen werden konnten ihm nur zwei Taten. Außerdem ist der Mann erst einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Richter Hase machte zum Schluss der Urteilsverkündung noch einmal deutlich, dass es sich bei den Taten um ein gezieltes Vorgehen gehandelt habe. Die Diebstähle seien gemeinsam beschlossen worden, und um an das Diebesgut - Metalle und Kupferkabel - zu gelangen, seien Zäune durchgeschnitten worden.

Zahlreiche Straftaten habe die Gruppe begangen, so Hase. Die Angeklagten seien keine Schwerverbrecher, aber es seien spürbare Strafen vonnöten. „Wir hoffen, dass Sie die Zeit sinnvoll nutzen, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung in der Haft.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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