THundertfacher Kindesmissbrauch: Täter aus Zeven muss viele Jahre hinter Gitter
Der 59-Jährige hat die Taten, derer er vor dem Landgericht angeklagt ist, gestanden. Foto: Harder-von Fintel
Der zweite Verhandlungstat war zugelich der letzte. Ein 59-Jähriger soll sich 303-mal an der Tochter seiner Partnerin vergangen haben - und hat gestanden. Die Details sind verstörend.
Stade. Die Staatsanwaltschaft wirft dem geschiedenen Angeklagten vor, sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern begangen zu haben. In 303 Fällen soll der 59-Jährige sexuelle Handlungen an der Tochter seiner Lebensgefährtin vorgenommen haben.
Für das Gericht steht fest, dass die Taten im Haus der Lebensgefährtin in Zeven im Zeitraum von März 2014 bis Dezember 2017 begangen wurden. Das Mädchen soll zu Beginn des andauernden Missbrauchs acht Jahre jung gewesen sein.
Der Angeklagte war 2013 zu seiner Partnerin und deren Tochter gezogen. Als ein Vertrauensverhältnis zu dem Mädchen aufgebaut war und sich eine Bindung entwickelt hatte, begann der rituelle Missbrauch: Der Angeklagte brachte das Mädchen abends ins Bett, setzte sich auf die Bettkante, streichelte ihr über den Bauch, glitt mit der Hand in die Unterhose und vollführte sexuelle Handlungen im Genitalbereich, um sich selbst zu erregen. Ein stets gleiches Vorgehen, zweimal in der Woche.
Einmal pro Woche sexueller Missbrauch
Bis Ende 2016 hatte das Mädchen die Taten regungslos hingenommen. Als sich bei ihr Störgefühle einstellten, drückte sie ihre Beine zusammen, wenn sich die Hand des Partners ihrer Mutter näherte. Bis Dezember 2017 war es gleichwohl noch einmal pro Woche zu sexuellem Missbrauch gekommen.
Aus Gründen des Opferschutzes bleibt die Öffentlichkeit draußen
Am zweiten Verhandlungstag vor der zweiten Großen Strafkammer des Stader Landgerichts wurde die Öffentlichkeit zunächst ausgeschlossen. Die Kammer hörte die Gutachten der beiden Sachverständigen. Aus Gründen des Opferschutzes fand die Anhörung hinter verschlossenen Türen statt.
Der Angeklagte, der 2019 wegen Besitzes kinderpornografischen Materials eine Bewährungsstrafe erhalten hatte, sitzt seit Januar diesen Jahres in Bremervörde in Untersuchungshaft. Der 59-Jährige hat die Taten, derer er vor dem Landgericht angeklagt ist, gestanden. Das und die Tatsache, dass sich der Zevener von Ende 2018 bis Mitte 2020 aus eigenem Antrieb in Therapie begeben hatte, würdigte das Gericht bei der Strafzumessung.
Nachdem sich am zweiten Verhandlungstag die Türen des Gerichtssaals wieder geöffnet hatten, antwortete der Angeklagte auf Fragen zu seiner Person. Er ist als ältestes Kind mit drei Geschwistern in Zeven aufgewachsen. Der Vater, ein Alkoholiker, sei gewalttätig gewesen. Der 59-Jährige arbeitete bis zu einem Bandscheibenvorfall 2002 im Einzelhandel.
Angeklagter hat die Taten vollumfänglich gestanden
Während der Therapie verlegte der kinderlose Angeklagte seinen Wohnsitz nach Göttingen und blieb im Südosten Niedersachsens. Er bezieht eine schmale Rente. Vor dem Vorsitzenden Richter führte er aus, mehrere Suizidversuche unternommen zu haben.
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Ihre Plädoyers hielten Staatsanwaltschaft und Verteidiger wiederum unter Ausschluss der Öffentlichkeit. All das geschah vor dem Hintergrund, dass es im Vorfeld des zweiten Verhandlungstages zu einer Verständigung der Prozessbeteiligten gekommen ist. Der Angeklagte hat die Taten vollumfänglich gestanden und die Anklage damit vollständig bestätigt. Die Gutachten haben keinen Zweifel an der Täterschaft ergeben.
Und so bleibt das Gericht mit seinem Urteil in der Mitte des Rahmens, den der Vorsitzende Richter am ersten Verhandlungstag im Falle einer Verständigung für die Strafzumessung aufgezeigt hatte: von drei Jahren und neun Monaten bis vier Jahre und sechs Monate. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Revision ist möglich. Die Frist dafür läuft nach zwei Wochen ab
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